Ratgeber Zügeln und Räumung in der Schweiz
Wohnungsabgabe: was bei der Rückgabe der Mietwohnung gilt
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Am Ende eines Mietverhältnisses steht die Wohnungsabgabe. Sie entscheidet oft darüber, ob das Mietzinsdepot vollständig zurückkommt. Das Obligationenrecht regelt, in welchem Zustand Mieterinnen und Mieter die Wohnung zurückgeben müssen, wie der Vermieter prüfen muss und was gilt, wenn er Mängel zu spät meldet. Dieser Artikel erklärt die Regeln, zeigt, wie ein Abgabeprotokoll aussieht, und was eine Endreinigungsfirma leisten sollte.
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In welchem Zustand die Wohnung zurückzugeben ist
Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Normale Abnützung durch Wohnen muss er nicht ersetzen. Vereinbarungen, in denen sich der Mieter im Voraus verpflichtet, bei Beendigung eine Entschädigung zu zahlen, die mehr als die Deckung eines allfälligen Schadens umfasst, sind nichtig.
Quelle: fedlex.admin.ch
Kleine Reinigungen und Ausbesserungen
Während der Mietdauer muss der Mieter Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, nach Ortsgebrauch auf eigene Kosten beseitigen. Dazu gehören etwa ein tropfender Wasserhahn mit neuer Dichtung oder ein ersetzter Duschschlauch. Was darüber hinausgeht, ist grundsätzlich Sache des Vermieters.
Quelle: fedlex.admin.ch
Prüfung durch den Vermieter
Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, sofort melden. Versäumt er das, verliert er seine Ansprüche, ausser für Mängel, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren. Entdeckt er solche Mängel später, muss er sie ebenfalls sofort melden.
Quelle: fedlex.admin.ch
Das Abgabeprotokoll
In der Praxis wird bei der Abgabe ein Protokoll erstellt, das den Zustand Raum für Raum festhält. Unterschreiben Sie nur, was Sie für richtig halten, und vermerken Sie Einwände. Mit der Unterschrift anerkennen Sie unter Umständen eine Kostenübernahme; lesen Sie deshalb genau. Ein Foto jedes Raums am Abgabetag hilft im Streitfall.
Endreinigung
Die Wohnung wird in der Regel gereinigt zurückgegeben. Viele Mieterinnen und Mieter beauftragen dafür eine Reinigungsfirma, oft mit Abgabegarantie: Die Firma bessert nach, wenn der Vermieter bei der Abgabe die Reinigung beanstandet. Klären Sie in der Offerte, was genau enthalten ist, etwa Fenster, Storen, Backofen, Dampfabzug und Balkon, und ob die Firma bei der Abgabe anwesend ist.
Was vorher erledigt sein sollte
- kleine Ausbesserungen, die Sache des Mieters sind
- Dübellöcher nach Absprache mit dem Vermieter
- Entsorgung von Möbeln und Gegenständen, auch im Keller und Estrich
- Schlüssel vollständig, auch nachgemachte
- Zählerstände notieren, soweit sie nicht zentral erfasst werden
Lebensdauer von Einrichtungen
Bei Schäden, für die der Mieter einsteht, spielt die Lebensdauer der betroffenen Einrichtung eine Rolle: Ein alter Teppich ist weniger wert als ein neuer. Mieter- und Vermieterverbände haben dazu paritätische Tabellen erarbeitet, die in der Praxis oft herangezogen werden. Ein Anspruch auf vollen Neuwert besteht bei einer älteren Einrichtung in der Regel nicht.
Mietzinsdepot
Das Mietzinsdepot wird nach der Abgabe freigegeben, wenn beide Parteien zustimmen oder die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind. Mehr dazu in unserem Artikel zum Mietzinsdepot. Eine saubere Abgabe mit klarem Protokoll ist die beste Voraussetzung für eine schnelle Freigabe.
Typische Fehler
- Protokoll unterschrieben, ohne Einwände zu vermerken.
- Keine Fotos am Abgabetag.
- Reinigungsfirma ohne klaren Leistungsumfang beauftragt.
- Keller oder Estrich vergessen.
- Normale Abnützung als Schaden akzeptiert.
Ein Beispiel
Ein Paar zieht aus einer Wohnung in Basel aus. Es lässt eine Reinigungsfirma mit Abgabegarantie kommen, entsorgt vorher alte Möbel und fotografiert jeden Raum. Bei der Abgabe bemängelt die Verwaltung Kalk in der Dusche; die Firma bessert noch am selben Tag nach. Eine Verfärbung am alten Parkett vermerkt das Paar im Protokoll als normale Abnützung.
Quelle: fedlex.admin.ch
Wenn Sie sich nicht einigen
Kommt es bei der Abgabe oder bei der Abrechnung zu Streit, ist in Mietsachen zuerst die paritätische Schlichtungsbehörde zuständig. Sie besteht aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung von Mieter- und Vermieterseite. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, eine Einigung zu finden, bevor ein Gericht entscheiden muss.
Quelle: fedlex.admin.ch
Vorabnahme
Viele Verwaltungen bieten einige Wochen vor der Abgabe eine Vorabnahme an. Dabei wird besprochen, was vor dem Auszug noch zu erledigen ist, etwa kleinere Reparaturen oder Entsorgungen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Unklarheiten früh zu klären und die Reinigungsfirma entsprechend zu instruieren.
Nachmieter übernimmt Gegenstände
Übernimmt ein Nachmieter Möbel, Lampen oder Einbauten, halten Sie das schriftlich fest und informieren Sie die Verwaltung. Sonst kann es bei der Abgabe zu Missverständnissen kommen, wenn Gegenstände in der Wohnung bleiben, die eigentlich zu entfernen wären.
Schlüssel und Übergabe
Geben Sie alle Schlüssel zurück, auch selbst nachgemachte, und lassen Sie die Anzahl im Protokoll festhalten. Fehlende Schlüssel einer Schliessanlage können teuer werden, weil unter Umständen Zylinder ersetzt werden müssen. Ist die Abgabe erfolgt, endet Ihre Verantwortung für die Wohnung; notieren Sie deshalb Datum und Uhrzeit der Übergabe.
Dübellöcher, Nägel und Farbe
Wie mit Dübellöchern und selbst gestrichenen Wänden umzugehen ist, regeln Mietvertrag und Ortsgebrauch unterschiedlich. Fragen Sie vor dem Zuspachteln oder Überstreichen bei der Verwaltung nach, denn unsachgemässe Ausbesserungen können mehr Kosten verursachen als die Löcher selbst. Farbige Wände, die Sie ohne Zustimmung gestrichen haben, müssen Sie oft in den ursprünglichen Zustand bringen.
Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage für Umzug, Endreinigung oder Räumung an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Nennen Sie Wohnungsgrösse, Termin und ob Sie eine Abgabegarantie wünschen; die Anfrage ist kostenlos.