Ratgeber Zügeln und Räumung in der Schweiz
Mietzinsdepot: Regeln für Hinterlegung, Höhe und Freigabe
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Beim Einzug leisten die meisten Mieterinnen und Mieter eine Sicherheit, das Mietzinsdepot. Nach dem Auszug soll es zurückkommen, doch oft dauert das länger als erwartet. Das Obligationenrecht regelt, wo das Geld liegen muss, wie viel verlangt werden darf und wann die Bank es herausgeben darf. Dieser Artikel erklärt die Regeln, zeigt den typischen Ablauf nach der Wohnungsabgabe und wie Sie Verzögerungen vermeiden.
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Hinterlegung auf den Namen des Mieters
Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder Wertpapieren, muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot hinterlegen, das auf den Namen des Mieters lautet. Das Geld gehört also nicht dem Vermieter; es ist für ihn gesperrt. Lassen Sie sich beim Einzug die Bestätigung der Bank geben und bewahren Sie sie bis nach dem Auszug auf.
Quelle: fedlex.admin.ch
Höchstbetrag bei Wohnungen
Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen. Bei Geschäftsräumen gilt diese Obergrenze nicht. Verlangt ein Vermieter bei einer Wohnung mehr, ist der übersteigende Teil nicht geschuldet.
Quelle: fedlex.admin.ch
Wann die Bank das Depot freigibt
Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, kann der Mieter von der Bank die Rückerstattung verlangen. Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.
Quelle: fedlex.admin.ch
Der übliche Weg: gemeinsame Freigabe
In der Praxis unterschreiben beide Parteien nach einer problemlosen Wohnungsabgabe eine Freigabe, und die Bank zahlt das Depot samt Zins aus. Gibt es offene Forderungen, etwa aus der Nebenkostenabrechnung oder für Schäden, einigen sich die Parteien oft auf eine Teilfreigabe. Wichtig ist, dass die Forderungen nachvollziehbar belegt sind.
Nebenkostenabrechnung abwarten?
Manche Vermieter möchten die Nebenkostenabrechnung abwarten, bevor sie das Depot freigeben, weil sich daraus noch eine Nachzahlung ergeben kann. Fragen Sie, ob eine Teilfreigabe möglich ist, und in welcher Höhe ein Betrag für die Abrechnung zurückbehalten wird. Eine klare Absprache bei der Abgabe verhindert monatelanges Warten.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Bleibt der Vermieter untätig, hilft das Gesetz: Nach Ablauf eines Jahres ohne rechtliche Geltendmachung können Sie die Rückerstattung direkt bei der Bank verlangen. Bei Streit über Forderungen ist die paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen die erste Anlaufstelle. Sie besteht aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung beider Seiten.
Quelle: fedlex.admin.ch · fedlex.admin.ch
Mietkautionsversicherung
Statt eines Bankdepots bieten Versicherungen sogenannte Mietkautionsbürgschaften an. Sie zahlen eine jährliche Prämie, und die Versicherung bürgt gegenüber dem Vermieter. Das schont die Liquidität beim Umzug, das Geld ist aber nicht angespart, und im Schadenfall fordert die Versicherung den Betrag von Ihnen zurück. Ob der Vermieter eine Bürgschaft akzeptiert, ist Verhandlungssache.
Depot und neue Wohnung
Beim Umzug fällt oft das neue Depot an, bevor das alte zurück ist. Planen Sie diese Überschneidung in Ihrem Budget ein. Ein sauber vorbereiteter Auszug mit Endreinigung und klarem Abgabeprotokoll ist der beste Weg, das alte Depot rasch zurückzuerhalten.
Was Sie beim Auszug bereithalten sollten
- Bestätigung der Bank über das Mietzinsdepot
- Mietvertrag mit allfälligen Zusatzvereinbarungen
- Einzugsprotokoll mit festgehaltenen Mängeln
- Fotos der Wohnung beim Einzug und beim Auszug
- Ihre neue Adresse und Bankverbindung für die Auszahlung
Einzugsprotokoll als Grundlage
Was beim Einzug schon beschädigt war, müssen Sie beim Auszug nicht ersetzen. Das lässt sich aber nur zeigen, wenn es im Einzugsprotokoll steht. Melden Sie Mängel, die Sie nach dem Einzug entdecken und nicht selbst beseitigen müssen, dem Vermieter. Die Meldepflicht des Mieters ist im Gesetz verankert; wer sie unterlässt, haftet für den Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht.
Quelle: fedlex.admin.ch
Zinsen und Steuern
Das Depot liegt auf einem Konto auf Ihren Namen und wird verzinst, soweit die Bank einen Zins zahlt. Es gehört zu Ihrem Vermögen und ist in der Steuererklärung anzugeben. Bei der Auszahlung erhalten Sie in der Regel eine Abrechnung mit Kapital und Zins.
Typische Fehler
- Bankbestätigung beim Einzug nicht verlangt.
- Keine Fotos beim Einzug.
- Freigabe nicht direkt bei der Abgabe angesprochen.
- Forderungen des Vermieters ohne Belege akzeptiert.
- Jahresfrist für die direkte Rückforderung bei der Bank nicht gekannt.
Ein Beispiel
Ein Student zieht nach dem Studium aus einer Wohnung in Bern aus. Bei der Abgabe ist alles in Ordnung, die Verwaltung behält jedoch einen Teil für die Nebenkostenabrechnung zurück. Beide unterschreiben eine Teilfreigabe, die Bank zahlt den grössten Teil sofort aus. Als die Abrechnung vorliegt, wird der Rest freigegeben.
Quelle: fedlex.admin.ch
Kantonale Ergänzungen
Die Kantone können ergänzende Bestimmungen zum Mietzinsdepot erlassen. Einzelne Kantone regeln etwa, wie Banken bei der Freigabe vorgehen. Fragen Sie bei Unklarheiten Ihre Bank oder die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons.
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Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage für Umzug oder Endreinigung an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Eine gute Endreinigung erhöht die Chance, das Depot rasch zurückzuerhalten. Die Anfrage ist kostenlos.