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Entrümpelung

Räumung in der Schweiz: eine Offerte von genau einer Räumungsfirma

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Entrümpelung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Was soll entrümpelt werden? (Pflichtfeld)
m²
Wie voll sind die Räume? (Pflichtfeld)
Etagen
Gibt es einen Aufzug? (Pflichtfeld)
Besenreine Übergabe gewünscht? (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine Räumung steht oft in einer schwierigen Lebenslage an: nach einem Todesfall, beim Eintritt ins Pflegeheim, vor einem Verkauf oder wenn Keller und Estrich über Jahre vollgestellt wurden. Hier lesen Sie, wie eine Räumungsfirma den Aufwand einschätzt, welche Angaben sie für eine Offerte braucht, was in der Schweiz für Elektrogeräte und Sonderabfälle gilt und wie Sie mit Wertanrechnung und Wohnungsabgabe umgehen. Ihre Anfrage geht an genau eine Firma aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Räumungen es gibt

  • Wohnungsräumung vor Renovation, Verkauf oder Wohnungsabgabe
  • Hausräumung und Haushaltauflösung, häufig nach einem Todesfall
  • Keller und Estrich, oft mit engen Treppen und viel Kleinteiligem
  • Geschäftsräume, Büros, Praxen und Lager mit Mobiliar und Akten
  • Abholung einzelner grosser Stücke, wenn die Sperrgutabfuhr der Gemeinde nicht passt

Welche Angaben die Firma für die Offerte braucht

  • was geräumt werden soll: Wohnung, Haus, Keller oder Estrich, Geschäftsräume
  • die Fläche ungefähr und wie voll die Räume sind
  • das Stockwerk und ob es einen Lift gibt
  • ob eine besenreine Abgabe gewünscht ist oder zusätzlich eine Reinigung
  • Ihr Wunschtermin und ein Budgetrahmen, falls vorhanden
  • Besonderheiten: schwere Möbel, Einbauten, Tierhaltung, starke Verschmutzung, Parkierung vor dem Haus
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Entsorgung nach Schweizer Regeln

Elektrische und elektronische Geräte gehören laut Bundesamt für Umwelt nicht in den Kehrichtsack und nicht in die Sperrgutsammlung. Händler, Hersteller und Importeure müssen Geräte, die sie im Sortiment führen, gratis zurücknehmen, auch ohne Neukauf; Konsumentinnen und Konsumenten sind zur Rückgabe verpflichtet. Geregelt ist das in der VREG.

Sonderabfälle wie Farben, Lösungsmittel, Chemikalien oder Batterien gehören an die dafür vorgesehenen Sammelstellen; wie Sperrgut und Kehricht abgerechnet werden, bestimmt die Gemeinde mit ihren Gebühren und Vignetten. Fragen Sie die Räumungsfirma, wohin sie welche Fraktion bringt. Bei Verdacht auf Schadstoffe in Bauteilen, etwa alten Bodenbelägen oder Speicheröfen, ist Eigenarbeit tabu; sprechen Sie das offen an.

Quelle: bafu.admin.ch

Wertanrechnung, Erbschaft und Wohnungsabgabe

Verwertbare Möbel, Sammlungen oder Werkzeug können mit dem Preis verrechnet werden. Lassen Sie sich die angerechneten Gegenstände schriftlich in der Offerte auflisten und sichern Sie vorher Dokumente, Fotos, Schmuck und Schlüssel.

Nach einem Todesfall klären Sie vor der Räumung, wer über den Nachlass verfügen darf; Auskunft gibt die für Erbschaften zuständige Behörde Ihres Kantons oder ein Notar. Steht eine Wohnungsabgabe an, vereinbaren Sie mit der Firma, ob sie bis zur Abnahme durch die Verwaltung auch Reinigung und kleine Rückbauten übernimmt.

Worauf Sie bei der Offerte achten sollten

  • Pauschalpreis in Franken auf Basis von Besichtigung oder Fotos, mit Angabe zur MWST
  • Entsorgungsgebühren, Demontage und besenreine Abgabe inbegriffen?
  • Wertanrechnung mit Liste der Gegenstände
  • Haftung für Schäden an Treppenhaus, Türen und Lift
  • Nachvollziehbare Entsorgung, besonders bei Elektrogeräten und Sonderabfällen

So vermittelt Offrano

Sie erfassen die Räume und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Firmen aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Namen und Adresse. Genau eine Firma kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor die Firma Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer.

Wir prüfen, dass die Firma als Unternehmen besteht, nicht die Qualität ihrer Arbeit. Eine Zusage, dass sich eine Firma meldet, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.

Leistungen

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Häufige Fragen

Dürfen Elektrogeräte mit dem Sperrgut entsorgt werden?

Nein. Laut BAFU ist das verboten; Elektrogeräte gehen zurück an Handel, Hersteller oder offizielle Sammelstellen.

Was bedeutet besenrein?

Die Räume sind leer und grob gewischt. Für die Wohnungsabgabe verlangt die Verwaltung meist mehr; vereinbaren Sie die Reinigung dann separat.

Wer darf nach einem Todesfall die Räumung in Auftrag geben?

Wer über den Nachlass verfügen darf, in der Regel die Erben. Klären Sie das im Zweifel mit der für Erbschaften zuständigen Behörde oder einem Notar.

Wie lassen sich die Kosten senken?

Mit einer Wertanrechnung und indem Sie gut erhaltene Dinge vorher verkaufen oder verschenken. Brockenhäuser nehmen oft brauchbare Möbel und Hausrat entgegen.

Muss ich bei der Räumung anwesend sein?

Nicht zwingend. Vereinbaren Sie eine Schlüsselübergabe und eine gemeinsame Kontrolle am Schluss.

Lässt sich die Räumung mit dem Zügeln verbinden?

Ja, viele Firmen bieten beides an oder arbeiten mit Zügelfirmen zusammen. Legen Sie fest und markieren Sie, was mitkommt, was verkauft oder weitergegeben wird und was entsorgt werden soll. So wird am Zügeltag nichts verwechselt.

Was kostet die Anfrage über Offrano?

Nichts. Offrano wird von der Firma bezahlt, die Ihre Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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