Entrümpelung
Keller und Estrich: Platz schaffen, wo sich alles sammelt – in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Keller und Dachböden sind die Orte, an denen sich über Jahre ansammelt, was nirgendwo sonst Platz hat. Die Räumung ist körperlich anstrengend, weil die Wege eng und steil sind, und oft kommen feuchte oder schimmelige Dinge zum Vorschein. Diese Seite zeigt, worauf es ankommt und was in die Offerte gehört.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was die Räumung aufwendig macht
- enge, steile Treppen und niedrige Durchgänge
- Feuchtigkeit, Schimmel oder Schädlinge an alten Kartons und Textilien
- Farbreste, Lacke, Chemikalien und alte Batterien, die gesondert entsorgt werden
- schwere Stücke wie Werkbänke, Tresore oder alte Öfen
- fehlendes Licht und fehlender Strom in Nebenräumen
Gleich mitdenken
Eine geräumte Fläche zeigt oft, was vorher verborgen war: feuchte Wände, Schimmel oder Schäden an der Dämmung. Lassen Sie sich vom Betrieb melden, wenn er so etwas entdeckt, und planen Sie danach die Ursache ein, bevor Sie wieder einräumen. Im Mehrparteienhaus gehören gemeinsame Kellergänge und Estrichflächen nicht Ihnen allein; räumen lassen Sie nur Ihr Abteil.
Anfrage stellenWas der Betrieb für die Offerte braucht
- Grösse der Räume und wie voll sie sind, am besten mit Fotos
- Zugang: Treppe, Luke, Aussentür, Entfernung zum Fahrzeug
- bekannte Problemstoffe wie Chemikalien oder Gasflaschen
- ob Regale oder Einbauten mit abgebaut werden sollen
- gewünschter Termin
Typische Fehler
- Ohne Licht und Schutzausrüstung geräumt: Verletzungen an Nägeln, Glas und Kanten.
- Feuchte Wände nach der Räumung übersehen: Das Problem kommt mit dem Einräumen zurück.
- Gemeinschaftsflächen mitgeräumt: Ärger mit Nachbarn und Verwaltung.
Entsorgung nach Schweizer Regeln
Elektrische und elektronische Geräte gehören laut Bundesamt für Umwelt weder in den Kehrichtsack noch in die Sperrgutsammlung; Handel, Hersteller und Importeure nehmen Geräte ihres Sortiments gratis zurück. Sonderabfälle wie Farben, Lösungsmittel oder Batterien gehören an die dafür vorgesehenen Sammelstellen. Wie Sperrgut und Kehricht abgerechnet werden, regelt Ihre Gemeinde; eine Räumungsfirma sollte offenlegen, wohin sie was bringt.
Quelle: bafu.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Genau ein Entrümpelungsbetrieb kann Ihre Anfrage übernehmen. Sie zahlen nichts, der Betrieb bezahlt Offrano. Geprüft ist, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit.
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Häufige Fragen
Entfernt der Betrieb auch Schimmel?
Er räumt befallene Gegenstände aus. Die Sanierung von Wänden ist Sache eines Fachbetriebs für Schimmel oder Bauwerksabdichtung.
Kann ich Teile selbst behalten?
Ja. Markieren Sie, was bleibt, oder räumen Sie es vorher aus.
Was passiert mit Gasflaschen und Chemikalien?
Sie werden gesondert entsorgt. Sagen Sie in der Anfrage, dass es solche Stoffe gibt.
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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