Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfung in der Schweiz: eine Offerte von genau einer Fachfirma
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Mäuse im Estrich, Schaben in der Gastroküche oder Bettwanzen nach den Ferien: Ein Befall braucht schnelles, aber überlegtes Handeln. Hier lesen Sie, wer in der Schweiz Schädlinge im Auftrag bekämpfen darf, wie eine Fachfirma vorgeht, welche Angaben sie für eine Offerte braucht und was Sie besser nicht selbst versuchen. Ihre Anfrage geht an genau eine Fachfirma aus Ihrer Region, für Haushalte wie für Gastronomie, Gewerbe und Landwirtschaft.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Fachbewilligung: wer Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen darf
Wer in der Schweiz beruflich oder gewerblich Schädlingsbekämpfungsmittel im Auftrag Dritter verwendet, braucht eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse in einer Prüfung nachweisen. Geregelt ist das in der Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S); für Begasungsmittel gilt eine eigene Verordnung. Zuständig ist das Bundesamt für Gesundheit.
Fragen Sie die Fachfirma deshalb, ob die Person, die bei Ihnen arbeitet, eine Fachbewilligung besitzt. Das ist ein einfacher und aussagekräftiger Prüfstein.
Quelle: bafu.admin.ch
So geht eine Fachfirma vor
Am Anfang steht die Befallsaufnahme: Welcher Schädling, wie verbreitet, woher eingeschleppt? Bei Bettwanzen setzen Fachfirmen laut Bundesamt für Umwelt teils auch Spürhunde ein und kombinieren je nach Lage Wärme, Kälte, Dampf und chemische Mittel. Danach folgt eine Offerte mit Verfahren, Anzahl Behandlungen und Erfolgskontrolle.
Eine Anleitung für den Einsatz von Giften geben wir bewusst nicht. Das BAFU hält fest, dass Insektizidsprays einen Bettwanzenbefall nicht tilgen und die Tiere weiter verbreiten können. Was Sie tun können: Lebensmittel dicht verschliessen, Abfälle nicht offen lassen, Spuren fotografieren und aus befallenen Zimmern keine unbehandelten Gegenstände wegtragen.
Quelle: bafu.admin.ch
Anfrage stellenWelche Angaben die Fachfirma braucht
- um welchen Schädling es vermutlich geht: Wespen oder Hornissen, Ratten oder Mäuse, Bettwanzen, Schaben, Motten, Tauben, oder ob Sie es nicht wissen
- wo der Befall auftritt: Wohnung oder Haus, Gastronomie oder Lebensmittelbetrieb, Büro oder Gewerbe, Landwirtschaft
- seit wann das Problem besteht und wie gross die betroffene Fläche ungefähr ist
- wie dringend es ist: sofort, innerhalb einer Woche oder planbar
- ob Interesse an regelmässigen Kontrollen besteht
- Ihre Beobachtungen: Kot, Frassspuren, Stiche, Geräusche, Fundorte
Mietwohnung, Gastronomie, Tauben
Sind mehrere Wohnungen von Bettwanzen betroffen, empfiehlt das BAFU, dass sich alle betroffenen Mieterinnen und Mieter an die Verwaltung wenden. Lässt sich nicht nachweisen, wie die Tiere ins Haus kamen, ist es laut BAFU Aufgabe der Hausverwaltung, die Bekämpfung zu organisieren und zu bezahlen. Im Einzelfall klären Sie das mit der Verwaltung oder einem Mieterverband.
Gastronomie und Lebensmittelbetriebe müssen im Rahmen ihrer Selbstkontrolle Schädlingen vorbeugen. Ein Vertrag mit festen Kontrollgängen und Protokollen erleichtert jede Kontrolle durch das kantonale Lebensmittelinspektorat.
Taubenabwehr ist Montagearbeit an Fassade und Dach. Netze und Spikes halten Tiere fern, ohne sie zu verletzen; Arbeiten in der Höhe gehören in Fachhände.
Quelle: bafu.admin.ch
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Beruht die Offerte auf einer Befallsaufnahme vor Ort?
- Welche Verfahren, wie viele Behandlungen und welche Erfolgskontrolle sind inbegriffen?
- Was müssen Sie vorbereiten, und müssen Räume zeitweise geräumt werden?
- Gibt es ein schriftliches Protokoll über eingesetzte Mittel und Köderstellen?
- Sind die Preise in Franken inklusive oder exklusive MWST angegeben?
Wie Offrano vermittelt
Sie beschreiben den Befall und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Fachfirmen aus Ihrer Region sehen die Eckdaten ohne Ihren Namen. Genau eine Firma kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor die Firma Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen per E-Mail ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer.
Wir prüfen, dass es die Firma als Unternehmen gibt, nicht ihre Fachbewilligung und nicht die Qualität ihrer Arbeit. Eine Zusage, dass sich jemand meldet, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.
Leistungen
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Häufige Fragen
Braucht eine Schädlingsbekämpfungsfirma eine Bewilligung?
Wer Schädlingsbekämpfungsmittel beruflich im Auftrag Dritter verwendet, braucht eine Fachbewilligung nach der VFB-S. Fragen Sie danach.
Quelle: bafu.admin.ch
Warum reicht ein Insektenspray gegen Bettwanzen nicht?
Laut BAFU kann ein Spray den Befall nicht tilgen und die Tiere weiter verbreiten. Eine Fachfirma kombiniert mehrere Verfahren.
Quelle: bafu.admin.ch
Wer bezahlt die Bettwanzenbekämpfung in einer Mietliegenschaft?
Lässt sich nicht nachweisen, wie die Bettwanzen ins Haus kamen, ist es laut BAFU Aufgabe der Hausverwaltung. Klären Sie den Einzelfall mit der Verwaltung.
Quelle: bafu.admin.ch
Wie schnell ist eine Fachfirma vor Ort?
Das entscheidet die Firma, die Ihre Anfrage übernimmt. Wählen Sie im Formular die passende Dringlichkeit; eine feste Reaktionszeit können wir nicht zusagen.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von der Firma bezahlt, die Ihre Anfrage übernimmt.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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