Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfung in Liechtenstein: eine Offerte von genau einer Fachfirma
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Mäuse im Estrich, Schaben in der Gastroküche oder Bettwanzen nach den Ferien: Ein Befall braucht schnelles, aber überlegtes Handeln. Ihre Anfrage geht an genau eine Fachfirma aus Ihrer Region, für Haushalte wie für Gastronomie, Gewerbe und Landwirtschaft.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Welche Angaben die Fachfirma braucht
- um welchen Schädling es vermutlich geht: Wespen oder Hornissen, Ratten oder Mäuse, Bettwanzen, Schaben, Motten, Tauben, oder ob Sie es nicht wissen
- wo der Befall auftritt: Wohnung oder Haus, Gastronomie oder Lebensmittelbetrieb, Büro oder Gewerbe, Landwirtschaft
- seit wann das Problem besteht und wie gross die betroffene Fläche ungefähr ist
- wie dringend es ist: sofort, innerhalb einer Woche oder planbar
- ob Interesse an regelmässigen Kontrollen besteht
- Ihre Beobachtungen: Kot, Frassspuren, Stiche, Geräusche, Fundorte
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Beruht die Offerte auf einer Befallsaufnahme vor Ort?
- Welche Verfahren, wie viele Behandlungen und welche Erfolgskontrolle sind inbegriffen?
- Was müssen Sie vorbereiten, und müssen Räume zeitweise geräumt werden?
- Gibt es ein schriftliches Protokoll über eingesetzte Mittel und Köderstellen?
In Liechtenstein: Datenschutz und Anbieter aus der Region
Liechtenstein gehört zum EWR, deshalb gilt für Aufträge in Ihrem Betrieb die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle Liechtenstein. Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.
Viele Anbieter sitzen in der Schweiz oder in Österreich. Klären Sie, in welcher Währung abgerechnet wird, welches Recht für den Vertrag gilt und wer vor Ort erreichbar ist.
Quelle: datenschutzstelle.li · eur-lex.europa.eu
Was mit Ihrer Anfrage geschieht
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Wie schnell ist eine Fachfirma vor Ort?
Das entscheidet die Firma, die Ihre Anfrage übernimmt. Wählen Sie im Formular die passende Dringlichkeit; eine feste Reaktionszeit können wir nicht zusagen.
Wer ist in Liechtenstein für Datenschutz zuständig?
Die Datenschutzstelle Liechtenstein; es gilt die Datenschutz-Grundverordnung, weil Liechtenstein zum EWR gehört.
Quelle: datenschutzstelle.li
Kann ich meine Anfrage zurückziehen?
Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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