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Gebäudereinigung

Gebäudereinigung in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Betrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Gebäudereinigung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Art des Objekts (Pflichtfeld)
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Wie oft? (Pflichtfeld)
Bevorzugte Reinigungszeit (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Gebäudereinigung in Liechtenstein: Hier lesen Sie, was über Aufwand und Eignung entscheidet, welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht und was im Land gilt, von der Bewilligung über die Gemeinde bis zur Förderung. Ob Büro, Laden, Lager oder Mehrfamilienhaus: Ein Reinigungsauftrag gelingt, wenn schriftlich festgehalten ist, was in welchem Turnus gereinigt wird. Ihre Anfrage geht an genau einen Reinigungsbetrieb aus Ihrer Region. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus der Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Reinigung passt zu Ihrem Objekt?

  • Unterhaltsreinigung: die regelmässige Reinigung von Büros, Nasszellen, Küchen und Verkehrsflächen nach festem Plan.
  • Grundreinigung: eine gründliche Reinigung in grösseren Abständen, zum Beispiel für Beläge mit eigener Pflege oder vor einem Mieterwechsel.
  • Fensterreinigung: meist separat offeriert; bei hohen Fassaden entscheidet der Zugang über das Verfahren.
  • Bauendreinigung: nach Umbau oder Neubau vor dem Bezug, oft getrennt in Grob- und Feinreinigung.
  • Treppenhausreinigung: typisch für Mehrfamilienhäuser, häufig zusammen mit Hauswartung vergeben.

Welche Angaben der Betrieb für die Offerte braucht

  • Art des Objekts: Büro, Detailhandel, Lager oder Industrie, Wohnliegenschaft, Gastronomie oder Hotel
  • die zu reinigende Fläche ungefähr, mit grober Aufteilung in Büro, Nasszellen, Küche und Verkehrsflächen
  • wie oft: einmalig, wöchentlich, mehrmals pro Woche oder täglich
  • das gewünschte Zeitfenster: tagsüber, abends, nachts oder am Wochenende
  • gewünschter Beginn und, falls vorhanden, ein monatlicher Budgetrahmen
  • Besonderheiten: Zutritt und Schliessung, empfindliche Beläge, Hygienebereiche, Entsorgung von Kehricht und Karton
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Vom Pflichtenheft zum Vertrag

Eine Offerte über „Büroreinigung pauschal“ lässt sich kaum prüfen. Besser ist ein Pflichtenheft, das je Raumart die Tätigkeiten und den Turnus festlegt: Abfallbehälter leeren, Böden feucht reinigen, Nasszellen, Griffe und Schalter, Teeküche, Verbrauchsmaterial. Damit werden Offerten vergleichbar und die Qualität überprüfbar.

  • Wer stellt Reinigungsmittel, Maschinen und Verbrauchsmaterial, und wo wird es gelagert?
  • Wie läuft die Qualitätskontrolle: gemeinsame Begehungen, Mängelprotokoll, Frist zur Nachbesserung?
  • Gibt es eine feste Ansprechperson und eine geregelte Stellvertretung?
  • Werden Subunternehmen eingesetzt? Das sollte offen in der Offerte stehen.
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und Regel für Preisanpassungen
  • Schlüsselübergabe mit Quittung und eine Betriebshaftpflicht, die auch Schlüsselverlust abdeckt

In Liechtenstein: Datenschutz und Anbieter aus der Region

Liechtenstein gehört zum EWR, deshalb gilt für Aufträge in Ihrem Gebäude die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle Liechtenstein. Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.

Viele Anbieter sitzen in der Schweiz oder in Österreich. Klären Sie, in welcher Währung abgerechnet wird, welches Recht für den Vertrag gilt und wer vor Ort erreichbar ist.

Quelle: datenschutzstelle.li · eur-lex.europa.eu

Eine Anfrage, ein Betrieb: so funktioniert Offrano

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Braucht es für die Offerte eine Besichtigung?

Für regelmässige Reinigung in aller Regel ja. Der Betrieb will Beläge, Ausstattung und Wege sehen, bevor er einen Pauschalpreis nennt.

Übernimmt der Reinigungsbetrieb auch Hauswartarbeiten?

Manche Betriebe bieten beides an. Stimmen Sie mit der Verwaltung ab, was im Hauswartvertrag bereits enthalten ist, und lassen Sie Zusatzleistungen separat offerieren.

Wie halten wir die Qualität über die Vertragsdauer?

Mit einem Pflichtenheft, regelmässigen gemeinsamen Kontrollgängen und einem schriftlichen Mängelprotokoll. So bleibt nachvollziehbar, was vereinbart war.

Wer ist in Liechtenstein für Datenschutz zuständig?

Die Datenschutzstelle Liechtenstein; es gilt die Datenschutz-Grundverordnung, weil Liechtenstein zum EWR gehört.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Kann ich meine Anfrage zurückziehen?

Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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