Schädlingsbekämpfung
Wespennest: entfernen, umsiedeln oder bleiben lassen – in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Wespennest am Haus sorgt schnell für Unruhe, besonders mit Kindern oder bei Allergien in der Familie. Nicht jedes Nest muss weg: Viele Arten sind friedlich, und das Nest wird im Herbst ohnehin verlassen. Diese Seite zeigt, wann eine Entfernung sinnvoll ist, was bei Hornissen gilt und was in die Offerte gehört.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Muss das Nest weg?
Ein Nest in einem Rollladenkasten neben dem Kinderzimmer, am Hauseingang oder in einem Spielgerät ist etwas anderes als eines unter dem Dachvorsprung, das niemanden stört. Ein Fachbetrieb schaut sich Lage und Art an und sagt, ob Abwarten, Absperren, Umsiedeln oder Entfernen passt. Nester werden im Herbst verlassen und im Folgejahr in der Regel nicht wieder bezogen.
Was Sie bis dahin tun können
- Abstand halten und den Flugweg nicht blockieren
- Fenster in der Nähe mit Fliegengitter sichern
- keine Süssspeisen und Getränke offen im Freien stehen lassen
- nicht selbst mit Wasser, Rauch oder Spray gegen das Nest vorgehen
Was der Betrieb für die Offerte braucht
- Lage des Nests und Höhe, am besten mit Foto aus sicherer Entfernung
- ob es Wespen oder Hornissen sind, falls erkennbar
- Zugang: Leiter, Estrich, Rollladenkasten, Hohlraum
- wie dringend es ist, etwa wegen Kindern oder Betrieb
- ob Sie Mieter oder Eigentümer sind
Typische Fehler
- Selbst mit Wasser, Rauch oder Spray gegen das Nest vorgegangen: Die Tiere greifen an.
- Hornissennest ohne Klärung entfernt: Das kann gegen Schutzregeln verstossen.
- Einflugloch im Herbst offen gelassen: Im nächsten Jahr zieht ein neues Volk ein.
Hornissen und Naturschutz
Hornissen sind nützlich und meist friedlich; ob ein Nest entfernt oder umgesiedelt werden darf, klärt die Fachfirma nach den Regeln Ihres Kantons. Viele Gemeinden und Imkervereine vermitteln bei harmlosen Nestern auch Beratung statt Entfernung.
Fachbewilligung in der Schweiz
Wer in der Schweiz beruflich Schädlingsbekämpfungsmittel im Auftrag Dritter verwendet, braucht eine Fachbewilligung und muss die nötigen Kenntnisse in einer Prüfung nachweisen; für Begasungsmittel gilt eine eigene Regelung. Fragen Sie die Firma, ob die Person, die bei Ihnen arbeitet, eine Fachbewilligung hat. Eine Anleitung zum Einsatz von Giften geben wir bewusst nicht.
Quelle: bafu.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Ihre Anfrage geht an genau einen Schädlingsbekämpfer aus Ihrer Region, der dafür an Offrano bezahlt; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Name, Adresse und Telefonnummer des Betriebs erhalten Sie per E-Mail, bevor er Ihre Kontaktdaten sieht.
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Häufige Fragen
Kommt das Nest nächstes Jahr wieder?
Das alte Nest wird in der Regel nicht wieder bezogen. Ein neues kann an einer ähnlichen Stelle entstehen; der Betrieb kann Einflugöffnungen im Herbst verschliessen.
Übernimmt die Feuerwehr das?
Nur in Notfällen. Für die normale Entfernung ist ein Fachbetrieb zuständig.
Wer zahlt in der Mietwohnung?
Das hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Informieren Sie die Verwaltung, bevor Sie beauftragen.
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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