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Schädlingsbekämpfung

Wespennest: entfernen, umsiedeln oder bleiben lassen

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Schädlingsbekämpfung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Um welche Schädlinge geht es? (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein Wespennest am Haus sorgt schnell für Unruhe, besonders mit Kindern oder bei Allergien in der Familie. Nicht jedes Nest muss weg: Viele Arten sind friedlich, und das Nest wird im Herbst ohnehin verlassen. Diese Seite zeigt, wann eine Entfernung sinnvoll ist, was bei Hornissen gilt und was ins Angebot gehört.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Muss das Nest weg?

Ein Nest in einem Rollladenkasten neben dem Kinderzimmer, am Hauseingang oder in einem Spielgerät ist etwas anderes als eines unter dem Dachvorsprung, das niemanden stört. Ein Fachbetrieb schaut sich Lage und Art an und sagt, ob Abwarten, Absperren, Umsiedeln oder Entfernen passt. Nester werden im Herbst verlassen und im Folgejahr in der Regel nicht wieder bezogen.

Was Sie bis dahin tun können

  • Abstand halten und den Flugweg nicht blockieren
  • Fenster in der Nähe mit Fliegengitter sichern
  • keine Süßspeisen und Getränke offen im Freien stehen lassen
  • nicht selbst mit Wasser, Rauch oder Spray gegen das Nest vorgehen
Anfrage stellen

Was der Betrieb für das Angebot braucht

  • Lage des Nests und Höhe, am besten mit Foto aus sicherer Entfernung
  • ob es Wespen oder Hornissen sind, falls erkennbar
  • Zugang: Leiter, Dachboden, Rollladenkasten, Hohlraum
  • wie dringend es ist, etwa wegen Kindern oder Betrieb
  • ob Sie Mieter oder Eigentümer sind

Typische Fehler

  • Selbst mit Wasser, Rauch oder Spray gegen das Nest vorgegangen: Die Tiere greifen an.
  • Hornissennest ohne Klärung entfernt: Das kann gegen Schutzregeln verstoßen.
  • Einflugloch im Herbst offen gelassen: Im nächsten Jahr zieht ein neues Volk ein.

Hornissen sind besonders geschützt

Hornissen gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten, und ihre Nester dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht einfach beschädigt oder zerstört werden. Ob ein Nest umgesiedelt werden darf, klärt der Fachbetrieb mit der zuständigen Naturschutzbehörde.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Wer Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen darf

Wer Biozid-Produkte gewerblich zur Schädlingsbekämpfung einsetzt, braucht in Deutschland eine Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung; Begasungen sind zusätzlich erlaubnispflichtig. Falsch eingesetzte Mittel gefährden Kinder, Haustiere und Umwelt und treiben manche Schädlinge nur weiter. Eine Anleitung zum Einsatz von Giften geben wir deshalb bewusst nicht.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Ihre Anfrage über Offrano

Genau ein Schädlingsbekämpfer kann Ihre Anfrage übernehmen. Sie zahlen nichts, der Betrieb bezahlt Offrano. Geprüft ist, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit.

Leistungen

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Häufige Fragen

Kommt das Nest nächstes Jahr wieder?

Das alte Nest wird in der Regel nicht wieder bezogen. Ein neues kann an einer ähnlichen Stelle entstehen; der Betrieb kann Einflugöffnungen im Herbst verschließen.

Übernimmt die Feuerwehr das?

Nur in Notfällen. Für die normale Entfernung ist ein Fachbetrieb zuständig.

Wer zahlt in der Mietwohnung?

Das hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Informieren Sie die Verwaltung, bevor Sie beauftragen.

Kostet mich die Anfrage etwas?

Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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