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Hornissen und Wespen am Haus: schützen, umsiedeln oder entfernen?

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ein summendes Nest im Rollladenkasten, unter dem Dachvorsprung oder im Gartenhaus sorgt schnell für Unruhe. Bevor jemand zum Spray greift, lohnt ein Blick ins Naturschutzrecht: Manche Arten sind besonders geschützt, und ihre Nester dürfen nicht einfach zerstört werden. Dieser Artikel erklärt, was für Hornissen und Wespen gilt, wann eine Umsiedlung in Frage kommt, wer entscheidet und wie Sie bis dahin mit dem Nest leben. Er enthält bewusst keine Anleitung zum Bekämpfen.

Ihre Anfrage: Schädlingsbekämpfung

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Welche Arten besonders geschützt sind

Die Bundesartenschutzverordnung führt die Hornisse als besonders geschützte Art. Für besonders geschützte Arten gelten die Zugriffsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes: Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Hornissennest ist eine solche Fortpflanzungsstätte.

Die meisten anderen Wespenarten stehen nicht auf dieser Liste, sind aber als wild lebende Tiere trotzdem nicht schutzlos. Auch sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Ein Nest, das niemanden stört, kann bleiben.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Warum viele Nester von allein verschwinden

Wespen- und Hornissenvölker sind einjährig. Im Herbst sterben die Arbeiterinnen, nur die jungen Königinnen überwintern an anderer Stelle. Das alte Nest wird im Folgejahr in der Regel nicht wieder bezogen. Wer ein Nest an einer unkritischen Stelle hat, gewinnt deshalb oft am meisten, wenn er bis zum Herbst Abstand hält und danach die Einflugöffnung verschließen lässt.

Wann eine Entfernung oder Umsiedlung nötig sein kann

  • Das Nest liegt direkt an einem Eingang, einem Kinderzimmer oder einem Spielplatz.
  • Es sitzt in einem Hohlraum, in dem es Schäden an Dämmung oder Elektrik anrichten kann.
  • Menschen im Haushalt haben eine bekannte Insektengiftallergie; das klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, nicht mit dem Betrieb.
  • Ein Betrieb, etwa eine Gaststätte oder ein Kindergarten, kann den Bereich nicht meiden.

Wer bei Hornissen entscheidet

Weil Hornissen besonders geschützt sind, braucht eine Umsiedlung oder Entfernung in der Regel eine Ausnahme oder Befreiung der zuständigen Naturschutzbehörde, meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Ein Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung oder ein Hornissenberater kennt das Verfahren und klärt es mit der Behörde. Eigenmächtiges Zerstören eines Hornissennests kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Umsiedeln statt vernichten

Wo es möglich ist, werden Hornissennester umgesiedelt: Das Nest wird mit dem Volk in einen Kasten gesetzt und an einen geeigneten Ort weit genug entfernt gebracht. Das braucht Erfahrung, Schutzausrüstung und die Genehmigung. Bei Wespen prüfen seriöse Betriebe ebenfalls zuerst, ob Abwarten, Absperren oder Umsiedeln reicht. Eine chemische Bekämpfung ist das letzte Mittel und gehört ausschließlich in die Hände sachkundiger Betriebe.

Wie Sie bis dahin mit dem Nest leben

  • Abstand halten, die Flugbahn nicht versperren und nicht vor dem Einflugloch hantieren
  • Fenster in der Nähe mit Fliegengittern sichern, statt sie geschlossen zu halten
  • Süßes und Getränke im Freien abdecken, Abfälle verschließen
  • Kinder über das Nest informieren und den Bereich markieren
  • kein Wasser, kein Rauch, kein Spray gegen das Nest

Wespen und Hornissen unterscheiden

Hornissen sind deutlich größer als die übrigen Wespen, eher braun-gelb gefärbt und in der Regel friedlich, solange man ihr Nest nicht stört. Die typischen Wespen am Kuchentisch im Spätsommer sind meist Deutsche oder Gemeine Wespe. Wenn Sie unsicher sind, machen Sie aus sicherer Entfernung ein Foto; ein Fachbetrieb erkennt die Art daran oft schon vor dem Termin.

Mietwohnung und Wohnanlage

In Mietwohnungen ist bei einem Nest am Gebäude in der Regel der Vermieter der richtige Ansprechpartner, weil es um die Gebäudesubstanz geht. In Wohnanlagen informieren Sie die Verwaltung. Wer die Kosten trägt, hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab; klären Sie das, bevor ein Betrieb beauftragt wird.

Vorbeugen für das nächste Jahr

Im Herbst, wenn das Nest verlassen ist, lassen sich Hohlräume in Rollladenkästen, Dachkästen oder Fassadenverkleidungen verschließen, damit im Frühjahr keine neue Königin einzieht. Achten Sie dabei darauf, keine Quartiere von Vögeln oder Fledermäusen zu verschließen, die ebenfalls geschützt sind. Ein Betrieb, der am Haus arbeitet, sollte das vor Beginn prüfen.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Was ein Fachbetrieb für die Anfrage braucht

  • Ort und Höhe des Nests, am besten mit Foto aus sicherer Entfernung
  • ob es Hornissen oder andere Wespen sind, soweit erkennbar
  • Zugang: Leiter, Dachboden, Rollladenkasten, Hohlraum
  • wie dringend es ist und warum
  • ob Sie Eigentümer oder Mieter sind

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Schädlingsbekämpfer aus Ihrer Region. Beschreiben Sie das Nest und seine Lage; der Betrieb klärt vor Ort, ob Abwarten, Umsiedeln oder eine Entfernung mit Genehmigung der richtige Weg ist.

Häufige Fragen

Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?

Nein. Hornissen sind besonders geschützt, ihre Nester dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Eine Ausnahme erteilt die Naturschutzbehörde.

Kommen die Wespen im nächsten Jahr wieder?

Das alte Nest wird in der Regel nicht wieder bezogen. Ein neues kann an einer ähnlichen Stelle entstehen, wenn Hohlräume offen bleiben.

Wer entscheidet über eine Umsiedlung?

Bei Hornissen die zuständige Naturschutzbehörde, meist über einen Fachbetrieb oder Hornissenberater.

Hilft ein Spray aus dem Baumarkt?

Davon raten wir ab. Bei geschützten Arten ist es verboten, und falsch eingesetzte Mittel gefährden Menschen und Tiere.

Wer zahlt bei einem Nest am Mietshaus?

Das hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Informieren Sie zuerst den Vermieter oder die Verwaltung.

Wann ist das Nest verlassen?

Im Herbst sterben die Arbeiterinnen; danach ist das Nest leer und wird in der Regel nicht wieder bezogen. Dann lässt sich die Einflugöffnung verschließen.

Kommt die Feuerwehr bei einem Wespennest?

Nur in echten Notfällen. Für die normale Entfernung oder Umsiedlung ist ein Fachbetrieb zuständig.

Sind alle Wespen geschützt?

Die Hornisse ist besonders geschützt. Andere Wespenarten sind es meist nicht, dürfen aber als wild lebende Tiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden.

Fachbetrieb anfragen: Schädlingsbekämpfung

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