Einbruchschutz fürs Zuhause: die Reihenfolge, die die Polizei empfiehlt
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Wer an Einbruchschutz denkt, denkt oft zuerst an eine Alarmanlage mit Kameras. Die Polizei setzt die Reihenfolge anders: Zuerst sollen Türen und Fenster mechanisch so gesichert sein, dass Einbrecher gar nicht erst hineinkommen, erst dann kommt die Meldeanlage dazu. Dieser Artikel erklärt, warum, welche Normen dabei eine Rolle spielen, was Mieter verlangen können und wie Sie eine Anfrage an einen Fachbetrieb formulieren.
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Mechanik zuerst
Die polizeiliche Beratung empfiehlt eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen. Bei Neu- und Umbauten bieten geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen und Fenster nach DIN EN 1627 ff. ab der Widerstandsklasse RC 2 einen guten Schutz, weil Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag als Einheit geprüft sind.
Wer ohnehin umbaut oder renoviert, sollte den Einbruchschutz gleich mitplanen, zusammen mit Wärmedämmung oder altersgerechtem Umbau. Nachträglich einzubauen ist in der Regel teurer.
Quelle: polizei-beratung.de
Nachrüsten im Bestand
Kommen neue einbruchhemmende Türen und Fenster nicht in Frage, lässt sich der Schutz mit Nachrüstsystemen nach DIN 18104 deutlich verbessern, sofern die vorhandene Grundkonstruktion widerstandsfähig ist. Türblatt, Rahmen, Bänder, Schlösser, Beschläge, Schließbleche und Zusatzsicherungen müssen dabei sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Nebeneingangstüren lassen sich etwa mit massiven Riegeln oder Querriegelschlössern verstärken.
Entscheidend ist die fachgerechte Montage. Ein gutes Produkt, schlecht befestigt, schützt wenig.
Quelle: polizei-beratung.de
Die Rolle der Alarmanlage
Einbruchmeldeanlagen verhindern keinen Einbruch, erhöhen aber das Risiko für Einbrecher, entdeckt zu werden, weil der Alarm an eine Hilfe leistende Stelle geht. Die Polizei empfiehlt, dass eine solche Anlage auch einen Überfallalarm auslösen kann, und rät, sich vor dem Einbau bei einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle beraten zu lassen. Damit Falschalarme vermieden werden, muss die Anlage fachgerecht geplant, installiert und gewartet werden.
Quelle: polizei-beratung.de
Funk oder Kabel
Funkanlagen lassen sich ohne Wände zu öffnen nachrüsten, hängen aber an Batterien und Reichweite. Kabelgebundene Anlagen gelten als robust und passen gut zu Neubau oder Sanierung. Für die Frage, ob eine Anlage einem bestimmten Standard entspricht, zählen Prüfzeichen und die Planung durch einen qualifizierten Betrieb mehr als die Technik allein.
Die kostenlose Beratung der Polizei
Die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Länder beraten zu Mechanik und Meldeanlagen, oft auch vor Ort. Eine solche Beratung ist neutral und verkauft nichts. Sie eignet sich gut als erster Schritt, bevor Sie Angebote einholen; mit ihren Empfehlungen können Sie Angebote besser vergleichen.
Quelle: polizei-beratung.de
Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft
Mieter können vom Vermieter verlangen, bauliche Veränderungen zu erlauben, die dem Einbruchsschutz dienen, soweit es ihm zumutbar ist. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen zum Einbruchsschutz verlangen; über das Wie beschließt die Gemeinschaft. Das betrifft etwa eine neue Wohnungseingangstür oder Gitter an Kellerfenstern.
Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de
Schwachstellen, die oft übersehen werden
- Terrassen- und Balkontüren im Erdgeschoss
- Kellerfenster und Lichtschächte
- Nebeneingangs- und Garagentüren
- Fenster, die über Anbauten, Garagendächer oder Mülltonnen erreichbar sind
- gekippte Fenster, die wie offene Fenster wirken
Was im Angebot stehen sollte
- welche Fenster und Türen mit welchem Produkt gesichert werden
- Prüfnorm oder Widerstandsklasse der Produkte
- Montage mit Befestigung in tragfähigem Untergrund
- bei Alarmanlagen: Planung der Melder, Alarmierung, Wartung
- Hinweise auf Zustimmung von Vermieter oder Gemeinschaft, wenn nötig
Förderung und Versicherung
Für Einbruchschutz gab es in der Vergangenheit Förderprogramme; ob aktuell eines für Ihr Vorhaben offensteht, erfahren Sie beim jeweiligen Fördergeber. Manche Hausratversicherungen verlangen bestimmte Sicherungen oder honorieren sie. Fragen Sie vor der Beauftragung nach, damit das Angebot die Anforderungen erfüllt.
Verhalten gehört dazu
Technik ist nur ein Teil. Die Polizei nennt sicherheitsbewusstes Verhalten und eine aufmerksame Nachbarschaft ausdrücklich als Grundlage. Dazu gehören abgeschlossene statt nur zugezogene Türen, geschlossene statt gekippte Fenster beim Verlassen des Hauses, keine versteckten Schlüssel unter der Fußmatte und ein Briefkasten, der während des Urlaubs geleert wird. Diese Punkte kosten nichts und wirken sofort.
Quelle: polizei-beratung.de
Ein Beispiel aus der Beratung
Eine Familie im Einfamilienhaus möchte eine Alarmanlage mit Kameras. Die polizeiliche Beratung vor Ort zeigt: Die Terrassentür im Erdgeschoss hat einen einfachen Beschlag, die Kellerfenster lassen sich von außen aufhebeln, die Nebentür zur Garage hat kein Querriegelschloss. Die Empfehlung lautet, zuerst Terrassentür und Kellerfenster nachzurüsten und die Nebentür zu verstärken. Die Alarmanlage kommt danach, mit Meldern an genau diesen Stellen und einer Aufschaltung, die im Alarmfall jemanden verständigt.
Videoüberwachung und Datenschutz
Kameras am eigenen Haus dürfen in der Regel nur das eigene Grundstück erfassen, nicht den Gehweg oder das Nachbargrundstück. Wer darüber hinaus filmt, riskiert Ärger mit Nachbarn und Datenschutzbehörden. Lassen Sie sich vom Fachbetrieb zeigen, welche Bereiche die Kameras erfassen, und nutzen Sie Funktionen zum Ausblenden fremder Bereiche.
Wartung und Falschalarme
Eine Alarmanlage, die häufig grundlos auslöst, wird irgendwann ignoriert, von Ihnen, von Nachbarn und von der Stelle, die den Alarm empfängt. Deshalb gehören regelmäßige Wartung, der Austausch von Batterien bei Funkmeldern und eine Einweisung aller Bewohner zum Konzept. Fragen Sie im Angebot nach Wartungsintervall und Kosten.
Quelle: polizei-beratung.de
Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Fachbetrieb für Einbruchschutz oder Alarmanlagen aus Ihrer Region. Nennen Sie, welche Fenster und Türen betroffen sind und ob bereits eine polizeiliche Beratung stattgefunden hat.