Ratgeber Haus und Garten in der Schweiz
Schädlingsbekämpfung in der Schweiz: Fachbewilligung und Auswahl des Betriebs
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Ob Mäuse im Keller, Schaben in der Küche oder Wespen unter dem Dach: Wer einen Schädlingsbekämpfer ruft, lässt Mittel einsetzen, die für Menschen, Haustiere und Umwelt nicht harmlos sind. Deshalb verlangt das Chemikalienrecht für diese Arbeit eine Fachbewilligung. Dieser Artikel erklärt, was die Bewilligung bedeutet, welche Tätigkeiten sie betrifft, und welche Fragen Sie einem Betrieb vor dem Auftrag stellen sollten.
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Wann eine Fachbewilligung nötig ist
Die Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Auftrag Dritter darf beruflich oder gewerblich nur von natürlichen Personen mit einer entsprechenden Fachbewilligung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation oder unter Anleitung solcher Personen ausgeübt werden. Für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln gilt eine strengere Regel: Sie darf nur von Personen mit einer entsprechenden Fachbewilligung durchgeführt werden.
Quelle: fedlex.admin.ch
Wer zuständig ist
Wer beruflich bestimmte Chemikalien einsetzen will, braucht eine Fachbewilligung und muss die nötigen Fachkenntnisse in einer Prüfung nachweisen. Für die Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln im Auftrag Dritter und von Begasungsmitteln ist das Bundesamt für Gesundheit verantwortlich. Für Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und Kältemittel gibt es eigene Fachbewilligungen, für die das Bundesamt für Umwelt zuständig ist.
Quelle: bafu.admin.ch
Was die Bewilligung bedeutet
Die Fachbewilligung zeigt, dass eine Person die Mittel, ihre Risiken und die Schutzmassnahmen kennt. Sie ist an die Person gebunden, nicht an die Firma. Fragen Sie deshalb, wer bei Ihnen die Behandlung durchführt und ob diese Person die Bewilligung hat oder unter der Anleitung einer bewilligten Person arbeitet.
Quelle: fedlex.admin.ch
Fragen vor dem Auftrag
- Wer führt die Behandlung durch, und liegt eine Fachbewilligung vor?
- Welche Methode ist geplant: Fallen, Köder, Hitze, Insektizide oder eine Kombination?
- Welche Vorsichtsmassnahmen gelten für Kinder, Haustiere und Lebensmittel?
- Wie viele Einsätze sind vorgesehen, und ist eine Nachkontrolle enthalten?
- Welche Ursachen werden behoben, etwa Öffnungen, durch die Mäuse eindringen?
Vorbeugen statt nur bekämpfen
Gute Schädlingsbekämpfung beginnt bei der Ursache: Öffnungen verschliessen, Lebensmittel sicher lagern, Abfälle korrekt entsorgen, Feuchtigkeit beseitigen. Ein seriöser Betrieb erklärt, warum der Befall entstanden ist, und schlägt Massnahmen vor, damit er nicht wiederkommt. Wer nur Gift auslegt, ohne die Ursache zu suchen, löst das Problem selten dauerhaft.
Wespen und Hornissen
Nicht jedes Wespennest muss entfernt werden. Hornissen und viele Wespenarten sind nützlich, und ein Nest ist nach einer Saison verlassen. Wenn ein Nest an einer Stelle hängt, wo Menschen gefährdet sind, etwa bei Allergikern oder an Eingängen, kann ein Fachbetrieb es entfernen oder umsiedeln. Entfernen Sie Nester nicht selbst; wir geben dazu keine Anleitung.
Mäuse und Ratten
Bei Nagern werden oft Köder mit Rodentiziden eingesetzt. Diese Mittel sind auch für Haustiere und Wildtiere gefährlich. Fachbetriebe setzen sie in verschlossenen Köderstationen ein, dokumentieren die Standorte und kontrollieren regelmässig. Fragen Sie, wie lange Köder ausgelegt bleiben und wie sie nach dem Einsatz entfernt werden.
Schaben und Lebensmittelbetriebe
In Restaurants, Bäckereien und Lebensmittelbetrieben ist Schädlingsbekämpfung Teil der Hygienekonzepte. Viele Betriebe schliessen deshalb Verträge über regelmässiges Monitoring ab. Dabei werden Fallen kontrolliert, Befunde dokumentiert und bei Bedarf gezielt behandelt. Das Protokoll hilft bei Kontrollen der Lebensmittelinspektion.
Dokumentation
Lassen Sie sich nach jeder Behandlung ein Protokoll geben: welche Mittel, wo, in welcher Menge und mit welchen Hinweisen. Das ist wichtig für Ihre eigene Sicherheit, für Mieterinnen und Mieter in einem Mehrfamilienhaus und für Kontrollen in Betrieben.
Mietwohnung und Liegenschaft
In Mehrfamilienhäusern ist die Verwaltung oft Auftraggeberin, weil sich Schädlinge zwischen Wohnungen bewegen. Mieterinnen und Mieter sollten einen Befall melden und bei der Behandlung mitwirken. Mehr dazu in unserem Artikel zu Bettwanzen in der Mietwohnung.
Quelle: fedlex.admin.ch
Typische Fehler
- Nach der Bewilligung nicht gefragt.
- Selbst stark wirkende Mittel eingesetzt.
- Ursachen nicht behoben.
- Köder offen ausgelegt, wo Kinder oder Tiere hinkommen.
- Kein Protokoll verlangt.
Ein Beispiel
Ein Restaurant in Lausanne stellt Schabenkot in der Küche fest. Der beauftragte Betrieb schickt eine Mitarbeiterin mit Fachbewilligung, die den Befall lokalisiert, Ritzen abdichten lässt und gezielt Gelköder setzt. Ein Monitoring mit Klebefallen folgt, das Protokoll liegt bei der nächsten Kontrolle vor.
Quelle: fedlex.admin.ch
Holzschutz und Pflanzenschutz
Neben der Schädlingsbekämpfung braucht auch die berufliche Verwendung von Holzschutzmitteln und von Pflanzenschutzmitteln eine Fachbewilligung. Das betrifft etwa die Behandlung von Holzschädlingen im Dachstock oder Pflanzenschutz im Garten durch einen Betrieb. Fragen Sie auch hier nach der Bewilligung der ausführenden Person.
Quelle: fedlex.admin.ch · bafu.admin.ch
Offerten vergleichen
Vergleichen Sie nicht nur den Preis pro Einsatz. Wichtig ist, ob Inspektion, Ursachensuche, Nachkontrollen und Protokolle enthalten sind und wie der Betrieb vorgeht, wenn der Befall nach der ersten Behandlung nicht verschwunden ist. Eine Pauschale mit Nachbehandlung kann günstiger sein als mehrere einzelne Einsätze.
Tauben, Marder und andere Tiere
Nicht alle ungebetenen Gäste sind Schädlinge im Sinne der Schädlingsbekämpfung. Bei Tauben, Mardern oder Vögeln stehen bauliche Abwehrmassnahmen im Vordergrund, und der Tierschutz setzt Grenzen. Ein seriöser Betrieb sagt Ihnen, welche Massnahmen erlaubt und wirksam sind, und arbeitet ohne Mittel, wo Mittel nichts bringen.
Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Schädlingsbekämpfer aus Ihrer Region. Beschreiben Sie den Schädling, die Räume und ob Kinder oder Tiere im Haushalt leben; die Anfrage ist kostenlos.