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Ratgeber Haus und Garten in der Schweiz

Überhängende Äste und eindringende Wurzeln: Rechte und Pflichten unter Nachbarn

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Hecken und Bäume sind für viele der schönste Teil des Gartens, und zugleich der häufigste Anlass für Streit mit den Nachbarn. Äste ragen über die Grenze, Wurzeln heben Platten an, Laub verstopft die Dachrinne. Das Zivilgesetzbuch regelt die Grundsätze, die Kantone die Abstände. Dieser Artikel erklärt die Regeln, zeigt, wie Sie vorgehen, und wann ein Gartenbaubetrieb die richtige Adresse ist. Eine rechtliche Beurteilung des Einzelfalls ersetzt er nicht.

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Überragende Äste und eindringende Wurzeln

Überragende Äste und eindringende Wurzeln kann der Nachbar kappen und für sich behalten, wenn sie sein Eigentum schädigen und auf seine Beschwerde hin nicht binnen angemessener Frist beseitigt werden. Es braucht also zweierlei: einen Schaden und eine vorherige Aufforderung an den Eigentümer der Pflanze. Das Recht gilt nicht zwischen aneinandergrenzenden Waldgrundstücken.

Quelle: fedlex.admin.ch

Was als Schaden gilt

Ob Äste oder Wurzeln das Eigentum schädigen, hängt vom Einzelfall ab. Typische Beispiele sind Wurzeln, die Leitungen oder Beläge beschädigen, oder Äste, die ein Dach berühren. Blosser Schattenwurf oder etwas Laub reichen nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres. Ob Einwirkungen übermässig sind, beurteilt sich nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke und nach Ortsgebrauch.

Quelle: fedlex.admin.ch

Übermässige Einwirkungen

Jedermann ist verpflichtet, sich bei der Ausübung seines Eigentums aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Verboten sind insbesondere schädliche und nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigte Einwirkungen, auch durch den Entzug von Besonnung oder Tageslicht. Sehr hohe Hecken oder Bäume nahe an der Grenze können darunter fallen.

Quelle: fedlex.admin.ch

Früchte am überhängenden Ast

Duldet ein Grundeigentümer das Überragen von Ästen auf bebauten oder überbauten Boden, hat er ein Recht auf die Früchte, die an ihnen wachsen. Dieses sogenannte Anries können die Kantone regeln oder aufheben.

Quelle: fedlex.admin.ch

Pflanzabstände sind kantonal

Die Kantone dürfen für Anpflanzungen je nach Art des Grundstücks und der Pflanzen bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück vorschreiben. Die Einführungsgesetze zum Zivilgesetzbuch der Kantone enthalten deshalb Abstände für Bäume, Sträucher und Hecken, oft abgestuft nach Höhe und Art. Welche Werte gelten, erfahren Sie im kantonalen Recht oder bei der Gemeinde.

Quelle: fedlex.admin.ch

So gehen Sie vor

  • Das Gespräch suchen und das Problem konkret zeigen.
  • Schriftlich um Rückschnitt bitten, mit angemessener Frist.
  • Den Schaden dokumentieren, etwa mit Fotos.
  • Erst nach Fristablauf selbst kappen oder kappen lassen, und nur bis zur Grenze.
  • Bei Streit die Friedensrichterin oder die Schlichtungsbehörde einbeziehen.

Nicht mehr als nötig

Wer Äste kappt, darf nur so viel entfernen, wie über die Grenze ragt und den Schaden verursacht. Ein unsachgemässer Schnitt kann den Baum schwer schädigen und zu Schadenersatzforderungen führen. Überlassen Sie das Schneiden grösserer Äste einem Gartenbaubetrieb oder einer Baumpflegerin, die den Schnitt fachgerecht setzen.

Geschützte Bäume und Hecken

Manche Bäume und Hecken stehen unter kommunalem oder kantonalem Schutz, etwa in Ortsbildschutzzonen oder als Naturobjekte. Dann braucht es für stärkere Eingriffe eine Bewilligung. Fragen Sie im Zweifel bei der Gemeinde nach, bevor Sie grössere Rückschnitte oder Fällungen in Auftrag geben. Unsere Seite zur Baumfällung erklärt die Bewilligungsfragen.

Schnittzeitpunkt und Vögel

Starke Rückschnitte von Hecken und Bäumen stören brütende Vögel. Viele Gemeinden und Fachleute empfehlen, grössere Schnitte ausserhalb der Brutzeit vorzunehmen. Ein Gartenbaubetrieb kennt die örtlichen Regeln und plant den Schnitt entsprechend.

Laub, Nadeln und Früchte

Laub, das im Herbst über die Grenze weht, ist in der Regel hinzunehmen, soweit es ortsüblich ist. Anders kann es aussehen, wenn Dachrinnen regelmässig verstopfen oder Früchte auf einen Sitzplatz fallen. Auch hier hilft das Gespräch mehr als ein Rechtsstreit, etwa mit einer Vereinbarung über regelmässigen Rückschnitt.

Typische Fehler

  • Ohne vorherige Aufforderung selbst geschnitten.
  • Mehr entfernt, als über die Grenze ragt.
  • Kantonale Pflanzabstände beim Pflanzen nicht beachtet.
  • Geschützten Baum ohne Bewilligung stark zurückgeschnitten.
  • Mündliche Absprachen nicht festgehalten.

Ein Beispiel

Die Wurzeln einer Pappel aus dem Nachbargarten heben in Thun den Plattenweg eines Einfamilienhauses an. Die Eigentümerin bittet den Nachbarn schriftlich, die Wurzeln fachgerecht entfernen zu lassen. Nach Ablauf der Frist beauftragen beide gemeinsam einen Gartenbaubetrieb, der eine Wurzelsperre setzt und die Kosten nach Absprache aufteilt.

Quelle: fedlex.admin.ch

Schlichtung vor Gericht

Kommt es trotz Gespräch zu keiner Einigung, beginnt ein Zivilverfahren in der Regel mit einem Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde, in vielen Kantonen der Friedensrichterin oder dem Friedensrichter. Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, eine Lösung zwischen den Nachbarn zu finden, bevor ein Gericht entscheiden muss. Ein Gutachten eines Gartenbaubetriebs oder einer Baumpflegerin kann dabei helfen, die Sachlage zu klären.

Quelle: fedlex.admin.ch

Beim Pflanzen an später denken

Viele Konflikte entstehen, weil Bäume und Hecken grösser werden als gedacht. Fragen Sie beim Pflanzen nach der Endhöhe und Breite, nach Wurzelverhalten und nach dem kantonalen Grenzabstand. Ein Gartenbaubetrieb kann Pflanzen vorschlagen, die zum Platz passen, und Wurzelsperren setzen, wo Leitungen oder Beläge in der Nähe liegen.

Quelle: fedlex.admin.ch

Vereinbarungen festhalten

Einigen Sie sich mit dem Nachbarn über einen regelmässigen Rückschnitt, eine maximale Heckenhöhe oder die Kostenteilung, halten Sie das schriftlich fest. Eine kurze, von beiden unterschriebene Notiz verhindert, dass Jahre später niemand mehr weiss, was vereinbart war, etwa nach einem Eigentümerwechsel.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für Heckenschnitt, Baumpflege oder Gartenunterhalt an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Beschreiben Sie Pflanzen, Höhe und Zugang; die Anfrage ist kostenlos.

Häufige Fragen

Darf ich überhängende Äste einfach abschneiden?

Nur wenn sie Ihr Eigentum schädigen und der Nachbar sie nach Ihrer Beschwerde nicht in angemessener Frist beseitigt.

Welcher Grenzabstand gilt für Hecken?

Das regeln die Kantone in ihren Einführungsgesetzen zum ZGB.

Gehören mir die Früchte an überhängenden Ästen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja (Anries); die Kantone können das regeln oder aufheben.

Muss ich Laub vom Nachbarbaum hinnehmen?

In ortsüblichem Mass in der Regel ja; übermässige Einwirkungen sind verboten.

Wer schneidet fachgerecht?

Ein Gartenbaubetrieb oder eine Baumpflegerin.

Was tun, wenn wir uns nicht einigen?

In der Regel folgt ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde, oft der Friedensrichterin oder dem Friedensrichter.

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