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Schlichtungsbehörde: was der Begriff bedeutet

Die Behörde, bei der ein Zivilverfahren in der Regel mit einem Schlichtungsversuch beginnt, in Mietsachen paritätisch besetzt.

Streit über Mietzins, Nebenkosten, Kündigung oder Depot landet in der Schweiz zuerst bei der Schlichtungsbehörde. Sie versucht, eine Einigung zu erreichen.

Zusammensetzung in Mietsachen

Dem Entscheidverfahren geht grundsätzlich ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung.

Die Schlichtungsbehörden geben auch Auskunft über Verfahren und Fristen. Das Verfahren ist darauf angelegt, Streit ohne Gericht beizulegen. In vielen Kantonen ist die Schlichtung in Mietsachen für die Parteien kostenlos oder günstig; Auskunft gibt die zuständige Behörde.

Quelle: fedlex.admin.ch

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