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Baumfällung

Baumfällung in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Baumfällung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Stück
Höhe des grössten Baumes (Pflichtfeld)
Steht der Baum nahe an Gebäuden oder Leitungen? (Pflichtfeld)
Liegt eine Fällgenehmigung vor? (Pflichtfeld)
Soll das Holz abtransportiert werden? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)

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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein kranker Baum, einer, der zu nah an Haus oder Leitung steht, oder ein Sturmschaden: Bevor gefällt wird, ist in der Schweiz oft zu klären, ob der Baum durch die Gemeinde geschützt ist oder zum Wald gehört. Hier lesen Sie, welche Regeln gelten können, was ein Fachbetrieb für eine Offerte wissen muss und warum Fällarbeiten nichts für Eigenarbeit sind. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Baumarbeiten es gibt

  • Fällung im Ganzen, wenn genug Platz ist, oder stückweises Abtragen von oben mit Seilklettertechnik, Hebebühne oder Kran, wenn Gebäude, Nachbarn oder Leitungen nahe sind.
  • Baumpflege: Kronenpflege, Totholz entfernen, Krone sichern oder einkürzen.
  • Wurzelstock fräsen, damit die Fläche wieder bepflanzt oder überbaut werden kann.
  • Sturmschaden: angebrochene oder umgestürzte Bäume sichern und räumen.

Gemeinde, Kanton und Wald

Einen einheitlichen Baumschutz für private Gärten gibt es in der Schweiz nicht. Viele Gemeinden schützen Bäume über Baumschutzbestimmungen, den Zonenplan oder Inventare; teils ist eine Fällbewilligung nötig, teils wird eine Ersatzpflanzung verlangt. Auch Hecken und Feldgehölze können kantonal oder kommunal geschützt sein. Fragen Sie deshalb bei der Gemeinde nach, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

Steht der Baum im Wald oder gehört die Fläche rechtlich zum Wald, gilt das Waldrecht von Bund und Kanton; Holzschläge laufen dann über den kantonalen Forstdienst. Unabhängig davon brüten in Bäumen und Hecken Vögel. Ein sorgfältiger Betrieb plant grössere Fällungen ausserhalb der Brutzeit und kontrolliert den Baum vorher auf Nester und Höhlen.

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Warum Fällarbeiten in Fachhände gehören

Beim Fällen wirken grosse Kräfte, und morsches Holz oder Spannung im Stamm verändern, wie ein Baum fällt. Wir beschreiben nur, was ein Betrieb tut, und geben bewusst keine Anleitung. Ein Fachbetrieb bringt Ausbildung, Schutzausrüstung, Absperrung und eine Betriebshaftpflicht mit. Bei Bäumen nahe an Freileitungen stimmt er sich mit der Netzbetreiberin ab.

Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht

  • die Zahl der Bäume
  • die ungefähre Höhe des grössten Baumes
  • ob der Baum nahe an Gebäuden, Strassen oder Leitungen steht
  • ob eine Fällbewilligung vorliegt, nicht nötig ist oder noch geklärt werden muss
  • ob das Holz abtransportiert werden soll oder als Brennholz bleibt
  • den gewünschten Beginn, bei Sturmschaden mit Hinweis auf die Dringlichkeit
  • Besonderheiten wie Zufahrt, Hanglage, Wurzelstock oder ein Baum an der Grenze

Worauf Sie bei der Offerte achten sollten

  • Wie wird gefällt, und sind Absperrung, eine allfällige Strassensperrung und die Abstimmung mit der Netzbetreiberin enthalten?
  • Sind Abtransport, Wurzelstockfräsen, Aufräumen und Entsorgung eingeschlossen?
  • Wer reicht das Gesuch für eine Fällbewilligung ein, und wer übernimmt eine verlangte Ersatzpflanzung?
  • Ist die MWST ausgewiesen, und wird nach Pauschale oder nach Regie abgerechnet?
  • Deckt die Betriebshaftpflicht Schäden an Gebäuden und Nachbarliegenschaften?

So vermittelt Offrano

Sie beschreiben die Bäume und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen nur die Eckdaten. Genau ein Betrieb kann die Anfrage übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer.

Geprüft ist nur, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, nicht seine Qualifikation. Wir können nicht zusagen, dass sich ein Betrieb meldet; ohne Übernahme innerhalb von 21 Tagen nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano ist kein Pikettdienst: Droht ein Baum umzustürzen, alarmieren Sie die Feuerwehr.

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Häufige Fragen

Brauche ich eine Bewilligung, um einen Baum im Garten zu fällen?

Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Viele schützen Bäume über Baumschutzbestimmungen, den Zonenplan oder Inventare. Fragen Sie bei der Bauverwaltung nach, bevor gefällt wird.

Mein Baum steht am Waldrand. Was gilt?

Gehört die Fläche zum Wald, gilt Waldrecht, und zuständig ist der kantonale Forstdienst. Klären Sie das vor der Beauftragung.

Kann ich den Baum selbst fällen?

Wir geben dazu keine Anleitung. Wegen der Unfallgefahr und möglicher Schäden an Gebäuden und Leitungen gehört die Arbeit zu einem Fachbetrieb mit Ausrüstung und Versicherung.

Der Baum des Nachbarn ragt herüber. Was tun?

Sprechen Sie zuerst mit dem Nachbarn. Rechte und Pflichten ergeben sich aus ZGB und kantonalem Recht; wir beraten dazu nicht rechtlich. Eine Fällung auf fremdem Grund kann nur der Eigentümer vergeben.

Was passiert mit dem Wurzelstock?

Ohne Vereinbarung bleibt er stehen. Soll die Fläche wieder genutzt werden, fräst der Betrieb ihn ab. Erwähnen Sie das in der Anfrage.

Was kostet mich die Anfrage?

Nichts. Offrano wird vom übernehmenden Betrieb bezahlt; seine Offerte ist unverbindlich.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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