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Baumfällung

Baumfällung in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Betrieb

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Baumfällung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Stück
Höhe des grössten Baumes (Pflichtfeld)
Steht der Baum nahe an Gebäuden oder Leitungen? (Pflichtfeld)
Liegt eine Fällgenehmigung vor? (Pflichtfeld)
Soll das Holz abtransportiert werden? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Hier lesen Sie, welche Regeln gelten können, was ein Fachbetrieb für eine Offerte wissen muss und warum Fällarbeiten nichts für Eigenarbeit sind. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Baumarbeiten es gibt

  • Fällung im Ganzen, wenn genug Platz ist, oder stückweises Abtragen von oben mit Seilklettertechnik, Hebebühne oder Kran, wenn Gebäude, Nachbarn oder Leitungen nahe sind.
  • Baumpflege: Kronenpflege, Totholz entfernen, Krone sichern oder einkürzen.
  • Wurzelstock fräsen, damit die Fläche wieder bepflanzt oder überbaut werden kann.
  • Sturmschaden: angebrochene oder umgestürzte Bäume sichern und räumen.

Warum Fällarbeiten in Fachhände gehören

Beim Fällen wirken grosse Kräfte, und morsches Holz oder Spannung im Stamm verändern, wie ein Baum fällt. Wir beschreiben nur, was ein Betrieb tut, und geben bewusst keine Anleitung. Ein Fachbetrieb bringt Ausbildung, Schutzausrüstung, Absperrung und eine Betriebshaftpflicht mit. Bei Bäumen nahe an Freileitungen stimmt er sich mit der Netzbetreiberin ab.

Anfrage stellen

Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht

  • die Zahl der Bäume
  • die ungefähre Höhe des grössten Baumes
  • ob der Baum nahe an Gebäuden, Strassen oder Leitungen steht
  • ob eine Fällbewilligung vorliegt, nicht nötig ist oder noch geklärt werden muss
  • ob das Holz abtransportiert werden soll oder als Brennholz bleibt
  • den gewünschten Beginn, bei Sturmschaden mit Hinweis auf die Dringlichkeit
  • Besonderheiten wie Zufahrt, Hanglage, Wurzelstock oder ein Baum an der Grenze

Worauf Sie bei der Offerte achten sollten

  • Wie wird gefällt, und sind Absperrung, eine allfällige Strassensperrung und die Abstimmung mit der Netzbetreiberin enthalten?
  • Sind Abtransport, Wurzelstockfräsen, Aufräumen und Entsorgung eingeschlossen?
  • Wer reicht das Gesuch für eine Fällbewilligung ein, und wer übernimmt eine verlangte Ersatzpflanzung?
  • Deckt die Betriebshaftpflicht Schäden an Gebäuden und Nachbarliegenschaften?

In Liechtenstein: Bewilligung, Gemeinde und Betriebe aus der Region

Ob das Vorhaben im Garten eine Baubewilligung braucht, klären Sie vor der Offerte mit Ihrer Gemeinde; das Baugesuch wird in Liechtenstein über die Gemeinde eingereicht und vom Land geprüft. Ein guter Betrieb weiss, welche Unterlagen verlangt werden, und hilft beim Gesuch.

Viele Betriebe, die in Liechtenstein arbeiten, haben ihren Sitz in der Schweiz oder in Österreich. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in Liechtenstein in der Regel vorher bei den Behörden anmelden; fragen Sie den Betrieb, ob das erledigt ist, und vereinbaren Sie, dass Offerte und Rechnung in Franken gestellt werden.

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Brauche ich eine Bewilligung, um einen Baum im Garten zu fällen?

Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Fragen Sie bei der Bauverwaltung nach, bevor gefällt wird.

Mein Baum steht am Waldrand. Was gilt?

Klären Sie das vor der Beauftragung.

Kann ich den Baum selbst fällen?

Wir geben dazu keine Anleitung. Wegen der Unfallgefahr und möglicher Schäden an Gebäuden und Leitungen gehört die Arbeit zu einem Fachbetrieb mit Ausrüstung und Versicherung.

Darf ein Betrieb aus der Schweiz oder Österreich in Liechtenstein arbeiten?

Ja, viele tun das. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in der Regel vorher anmelden. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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