Gartenpflege
Gartenunterhalt in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Garten braucht Arbeit vor allem zur richtigen Zeit: Rasen in der Wachstumszeit, Hecken nach dem Austrieb, Laub im Herbst. Ein Gartenbetrieb offeriert nach Fläche, Häufigkeit und Entsorgung. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Welchen Unterhalt Sie vergeben können
- Rasenmähen mit Kantenschnitt, auf Wunsch Vertikutieren und Düngen.
- Heckenschnitt als Formschnitt, bei verwilderten Hecken auch ein stärkerer Rückschnitt zur passenden Zeit.
- Laub räumen im Herbst von Rasen, Wegen, Sitzplatz und Beeten.
- Regelmässiger Gartenunterhalt über die Saison, etwa für Ferienwohnungen, Mehrfamilienhäuser oder Liegenschaften ohne Hauswart.
Welche Angaben ein Betrieb für die Offerte braucht
- die ungefähre Gartenfläche
- welche Arbeiten anfallen: Rasenmähen, Heckenschnitt, Beetpflege, Laub, Gehölzschnitt
- wie oft: einmalig, wöchentlich oder vierzehntäglich, monatlich oder nach Bedarf in der Saison
- ob das Grüngut mitgenommen werden soll
- den gewünschten Beginn
- Besonderheiten wie Länge und Höhe der Hecke, Hanglage, Zugang nur durchs Haus, Mähroboter, Schlüsselübergabe oder Absprache mit dem Hauswart
Worauf Sie bei der Offerte achten sollten
- Abrechnung pro Einsatz, nach Stunden oder als Jahrespauschale, und was bei Regen gilt
- ob Abtransport und Entsorgung des Grünguts enthalten sind oder separat verrechnet werden
- bei Unterhaltsverträgen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Zahl der Einsätze und wie Zusatzarbeiten bestellt werden
- ob eine Betriebshaftpflicht besteht und ob Baumpflege dazugehört oder ausdrücklich ausgenommen ist
Einmalig oder im Abonnement
Ein einmaliger Einsatz passt, wenn ein Garten nach längerer Zeit wieder in Ordnung kommen soll, etwa vor einer Wohnungsabgabe oder einem Verkauf. Ein Unterhaltsvertrag ist planbarer, und der Betrieb bemerkt Probleme früh.
Vor einer Wohnungsabgabe lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag: Oft ist geregelt, welchen Gartenunterhalt die Mieterschaft übernimmt und in welchem Zustand der Garten zurückgegeben wird.
In Liechtenstein: Bewilligung, Gemeinde und Betriebe aus der Region
Ob das Vorhaben im Garten eine Baubewilligung braucht, klären Sie vor der Offerte mit Ihrer Gemeinde; das Baugesuch wird in Liechtenstein über die Gemeinde eingereicht und vom Land geprüft. Ein guter Betrieb weiss, welche Unterlagen verlangt werden, und hilft beim Gesuch.
Viele Betriebe, die in Liechtenstein arbeiten, haben ihren Sitz in der Schweiz oder in Österreich. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in Liechtenstein in der Regel vorher bei den Behörden anmelden; fragen Sie den Betrieb, ob das erledigt ist, und vereinbaren Sie, dass Offerte und Rechnung in Franken gestellt werden.
So vergibt Offrano Ihre Anfrage
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Wie hoch darf meine Hecke an der Grenze sein?
Die Gemeinde oder ein ortskundiger Gartenbetrieb kennen die Werte.
Muss ich Hecken entlang der Strasse zurückschneiden?
Häufig ja, damit Sicht und Durchgang frei bleiben. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Wer entsorgt das Grüngut?
Viele Betriebe nehmen es mit und verrechnen die Entsorgung. Alternativ bleibt es für die Grüngutabfuhr der Gemeinde oder den Kompost.
Darf ein Betrieb aus der Schweiz oder Österreich in Liechtenstein arbeiten?
Ja, viele tun das. Ausländische Betriebe müssen ihre Tätigkeit in der Regel vorher anmelden. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?
Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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