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Entrümpelung und Abfallrecht: worauf Sie bei der Wahl des Betriebs achten

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Bei einer Wohnungsräumung, einer Verlassenschaft oder einer Kellerentrümpelung fällt viel an, das entsorgt werden muss. In Österreich regelt das Abfallwirtschaftsgesetz, wer Abfälle sammeln und behandeln darf. Für Sie als Auftraggeber ist das mehr als eine Formalie: Es entscheidet mit, ob Ihr Hausrat ordnungsgemäß entsorgt wird. Dieser Artikel erklärt die Erlaubnispflicht, ihre Ausnahmen und was Sie einen Entrümpler vor dem Auftrag fragen sollten.

Ihre Anfrage: Entrümpelung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

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Die Erlaubnispflicht

Wer Abfälle sammelt oder behandelt, braucht in Österreich eine Erlaubnis nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Schon das Anbieten des Sammelns oder Behandelns gegenüber einem größeren Kreis von Personen gilt als Ausübung der Tätigkeit. Die zuständige Stelle kann die Erlaubnis mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen erteilen und sie unter bestimmten Voraussetzungen wieder entziehen.

Ein Betrieb, der öffentlich Entrümpelungen mit Entsorgung anbietet, sollte also entweder selbst über eine Erlaubnis verfügen oder die Abfälle an einen berechtigten Sammler oder Behandler übergeben.

Quelle: usp.gv.at

Die wichtigsten Ausnahmen

Nicht erlaubnispflichtig sind unter anderem Transporteure, soweit sie Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzers nur befördern, und Personen, die bei einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit wie Reparaturen, Gartenarbeiten oder Abbrucharbeiten anfallende Abfälle übernehmen und nachweislich einem berechtigten Sammler oder Behandler übergeben. Ähnliches gilt für Hausverwaltungen im Rahmen ihrer Tätigkeit.

Das erklärt, warum manche Entrümpler selbst keine Erlaubnis haben müssen: Sie transportieren im Auftrag und liefern bei einem berechtigten Betrieb ab. Entscheidend ist, dass die Übergabe nachweislich erfolgt.

Quelle: usp.gv.at

Was Sie den Betrieb fragen sollten

  • Hat der Betrieb eine Erlaubnis als Abfallsammler, oder übergibt er an einen berechtigten Sammler?
  • Wohin werden Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Metall, Holz und Problemstoffe gebracht?
  • Gibt es einen Nachweis über die Übergabe, etwa einen Übernahmeschein?
  • Wie werden verwertbare Gegenstände behandelt und angerechnet?
  • Wie ist der Betrieb versichert, falls beim Räumen etwas beschädigt wird?

Gewerbe und Erlaubnis sind zwei Dinge

Neben der abfallrechtlichen Erlaubnis braucht ein Entrümpelungsbetrieb eine passende Gewerbeberechtigung. Beide lassen sich unterscheiden: Das Gewerbe sehen Sie im Gewerbeinformationssystem GISA, die abfallrechtliche Erlaubnis nennt Ihnen der Betrieb. Ein seriöser Betrieb beantwortet beide Fragen ohne Zögern.

Quelle: gisa.gv.at · usp.gv.at

Problemstoffe und Elektroaltgeräte

Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien, Energiesparlampen, Spraydosen mit Restinhalt und Medikamente sind Problemstoffe und gehören nicht in den Sperrmüll. Elektroaltgeräte werden getrennt erfasst. Bei einer Räumung sollten diese Stoffe getrennt gesammelt und zu einer geeigneten Stelle gebracht werden, etwa zu einem Altstoffsammelzentrum oder Mistplatz, soweit die Mengen das zulassen, oder zu einem berechtigten Sammler.

Verlassenschaft und Wertgegenstände

Nach einem Todesfall gehört der Hausrat zur Verlassenschaft. Räumen Sie erst, wenn geklärt ist, wer darüber verfügen darf, und sichern Sie vorher Dokumente, Fotos, Schmuck und Wertgegenstände. Viele Entrümpler rechnen verwertbare Stücke an; lassen Sie sich die angerechneten Gegenstände schriftlich auflisten.

Kostenvoranschlag

Gegenüber Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag in Österreich verbindlich, sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Klären Sie vor der Besichtigung, ob der Kostenvoranschlag etwas kostet. Ein guter Kostenvoranschlag beschreibt Umfang, Entsorgung, Wertanrechnung und Übergabezustand.

Quelle: wko.at

Typische Fehler

  • Einen Billiganbieter beauftragt, der Abfälle nicht nachvollziehbar entsorgt.
  • Problemstoffe mit dem Sperrmüll mitgegeben.
  • Wertgegenstände vor der Räumung nicht gesichert.
  • Keine Liste der angerechneten Gegenstände verlangt.
  • Übergabezustand der Wohnung nicht vereinbart.

Ein Beispiel

Nach dem Tod der Mutter lassen zwei Geschwister deren Wohnung räumen. Der Entrümpler erklärt, dass er die Abfälle zu einem berechtigten Sammler bringt, und legt nach der Räumung Übernahmescheine vor. Möbel mit Wert werden angerechnet und in einer Liste festgehalten, die beide Geschwister erhalten. Elektrogeräte und Problemstoffe werden getrennt abgegeben, die Wohnung wird besenrein übergeben.

Quelle: usp.gv.at

Was eine Räumung kostet, hängt an der Entsorgung

Bei Entrümpelungen ist die Entsorgung oft der größte Kostenblock, weil gemischter Sperrmüll teurer ist als sortierte Stoffe. Ein Betrieb, der sorgfältig nach Holz, Metall, Elektrogeräten, Papier und Problemstoffen trennt, kann günstiger entsorgen und den Wert verwertbarer Stücke anrechnen. Fragen Sie im Kostenvoranschlag nach, wie sortiert wird und wie sich das im Preis niederschlägt.

Hausverwaltung und Vermieter

Hausverwaltungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Abfälle Dritter übernehmen und nachweislich an einen berechtigten Sammler übergeben, brauchen dafür keine eigene Erlaubnis. Bei Räumungen nach einem Auszug oder bei verwaisten Kellerabteilen beauftragen sie aber meist einen Entrümpler. Als Vermieter sollten Sie auf Nachweise achten, besonders wenn größere Mengen oder Problemstoffe anfallen.

Quelle: usp.gv.at

Übergabe der geräumten Wohnung

Legen Sie vorher fest, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird: besenrein, ohne Böden und Tapeten oder gereinigt. Gerade bei Mietwohnungen hängt davon ab, ob die Kaution zurückkommt. Ein kurzes Übergabeprotokoll mit Fotos nach der Räumung schafft Klarheit zwischen Ihnen, dem Betrieb und der Vermieterseite.

Keller und Dachboden in Wohnhausanlagen

In Wohnhausanlagen sammeln sich in Kellerabteilen und auf Dachböden oft Dinge, deren Eigentümer niemand mehr kennt. Hier ist Vorsicht geboten: Die Hausverwaltung sollte vor einer Räumung klären, wem die Gegenstände gehören, und die Bewohner rechtzeitig informieren. Erst dann räumt ein Betrieb, und auch hier gilt: getrennte Entsorgung mit Nachweis.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für eine Entrümpelung an genau einen Betrieb aus Ihrer Region. Beschreiben Sie Wohnungsgröße, Füllgrad, Stockwerk und Besonderheiten; die Anfrage ist für Sie kostenlos.

Häufige Fragen

Braucht ein Entrümpler eine Erlaubnis?

Wer Abfälle sammelt oder behandelt, braucht eine Erlaubnis nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Reine Transporteure im Auftrag sind ausgenommen.

Quelle: usp.gv.at

Wie erkenne ich, ob die Entsorgung ordnungsgemäß ist?

Fragen Sie, wohin die Abfälle gehen, und lassen Sie sich Übernahmescheine zeigen.

Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?

Gegenüber Verbrauchern grundsätzlich ja, außer der Betrieb erklärt ausdrücklich das Gegenteil.

Quelle: wko.at

Was passiert mit wertvollen Möbeln?

Viele Betriebe rechnen sie an. Lassen Sie sich die Gegenstände schriftlich auflisten.

Darf ich Farben und Batterien mitgeben?

Sie sind Problemstoffe und werden getrennt entsorgt. Sagen Sie dem Betrieb, was dabei ist.

Wer haftet, wenn illegal entsorgt wird?

Das kann auch Sie als Abfallbesitzer treffen. Deshalb lohnt der Nachweis, dass an einen berechtigten Sammler übergeben wurde.

Fachbetrieb anfragen: Entrümpelung

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