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Ratgeber Übersiedlung, Umzug und Entrümpelung in Österreich

Meldezettel nach der Übersiedlung: was das Meldegesetz verlangt

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Kaum ist der letzte Karton in der neuen Wohnung, wartet in Österreich ein Behördenweg mit kurzer Frist: die Anmeldung bei der Meldebehörde. Das Meldegesetz lässt dafür nur wenige Tage Zeit, deutlich weniger als in manchen Nachbarländern. Dieser Artikel erklärt die Fristen für An- und Abmeldung, wo Sie sich melden, was Sie mitbringen und wie Sie die Meldung mit dem Umzugstag verbinden. Die Umzugsfirma kann Ihnen dabei nicht helfen; die Meldung ist Ihre Aufgabe.

Ihre Anfrage: Umzug

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Anmeldung innerhalb von drei Tagen

Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Unterkunft nehmen heißt, dort tatsächlich zu wohnen, nicht nur Möbel abzustellen. Die Frist ist kurz; wer am Freitag einzieht, sollte die Anmeldung für Anfang der folgenden Woche einplanen.

Anmeldungen und Ummeldungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch mit der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis über das Zentrale Melderegister erledigt werden. Ob das in Ihrem Fall geht, hängt von den gespeicherten Daten und der Wohnung ab.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Abmeldung: drei Tage davor oder danach

Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach abzumelden. Die Abmeldung kann gleich bei der Anmeldung an der neuen Adresse erfolgen, wenn Sie Ihre Identität nachweisen. Sie kann außerdem bei jeder Meldebehörde erfolgen, nicht nur bei der des alten Wohnorts.

Für eine Übersiedlung innerhalb Österreichs heißt das: Ein einziger Termin bei der neuen Meldebehörde reicht meist für beides.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Wo Sie sich melden

Meldebehörde ist das Gemeindeamt, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat, in Wien das Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern. Viele Gemeinden bieten Terminvereinbarung an. Informieren Sie sich vor dem Umzugstag über Öffnungszeiten, damit die Frist nicht an einem geschlossenen Amt scheitert.

Was Sie mitbringen

  • ausgefüllten Meldezettel, unterschrieben von Ihnen und von der Unterkunftgeberin oder dem Unterkunftgeber
  • Reisepass, Personalausweis oder anderen Identitätsnachweis
  • bei Kindern die entsprechenden Dokumente
  • bei ausländischen Staatsangehörigen die Unterlagen, die die Behörde nennt
  • gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn jemand anderes für Sie meldet

Die Unterschrift der Unterkunftgeberin

Auf dem Meldezettel bestätigt die Person, die Ihnen die Unterkunft gewährt, also meist die Vermieterin oder der Vermieter, mit Unterschrift die Unterkunftnahme. Klären Sie das bei der Wohnungsübergabe, damit Sie den unterschriebenen Meldezettel rechtzeitig haben. Bei Eigentumswohnungen unterschreiben Sie als Eigentümer selbst.

Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz

Wer mehrere Wohnsitze hat, gibt an, welcher der Hauptwohnsitz ist, also der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen. Das hat Folgen, etwa für Wahlen, Förderungen oder Parkpickerl in Städten. Überlegen Sie vor der Meldung, welcher Wohnsitz Hauptwohnsitz sein soll, und fragen Sie bei Unklarheiten bei der Meldebehörde nach.

Nach der Meldung: wer die neue Adresse noch braucht

  • Zulassungsstelle für das Fahrzeug, die Änderung wird meist bei der Versicherung erledigt
  • Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Sozialversicherung
  • Strom- und Gaslieferant, Internet und Telefon
  • Schulen, Kindergärten, Ärztinnen und Ärzte
  • Post: ein Nachsendeauftrag überbrückt die ersten Wochen

Die Übersiedlung selbst

Die Umzugsfirma kümmert sich um Transport, Montage und auf Wunsch um ein Halteverbot vor der Tür, nicht um die Meldung. In Wien wird eine kurzfristige Halteverbotszone bei der MA 46 beantragt, mindestens zehn Werktage vorher, und die Tafeln werden rechtzeitig aufgestellt und bestätigt. In anderen Städten ist der Magistrat oder die Gemeinde zuständig. Mehr dazu auf unserer Seite zur Übersiedlung in Wien.

Quelle: wien.gv.at

Typische Fehler

  • Die kurze Frist unterschätzt und die Anmeldung auf später verschoben.
  • Keinen unterschriebenen Meldezettel von der Vermieterin dabei.
  • Die Abmeldung vergessen, obwohl sie gleich mit erledigt werden kann.
  • Beim Umzug ins Ausland nicht abgemeldet.
  • Den Hauptwohnsitz nicht bewusst gewählt.

Ein Beispiel

Ein Paar übersiedelt von Graz nach Linz. Die Umzugsfirma lädt am Donnerstag in Graz und entlädt am Freitag in Linz. Am Montag gehen beide mit dem von der Vermieterin unterschriebenen Meldezettel zum Magistrat Linz und melden sich an; die Abmeldung in Graz wird im selben Termin erledigt. Danach ändern sie die Adresse bei Bank, Arbeitgeber und Versicherung.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at

Übersiedlung ins Ausland

Wer Österreich verlässt und keine Unterkunft im Inland behält, meldet sich ab; die Abmeldung ist innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug fällig und kann bei jeder Meldebehörde erfolgen. Im Zielland gelten dessen Meldevorschriften, die oft andere Fristen haben. Klären Sie außerdem, welche Stellen in Österreich Ihre neue Adresse im Ausland brauchen, etwa Finanzamt, Pensionsversicherung oder Bank.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Studierende, Wohngemeinschaften und Zweitwohnsitz

Auch wer in eine Wohngemeinschaft oder ein Studentenheim zieht, meldet sich an. Die Unterschrift auf dem Meldezettel leistet dann die Person, die die Unterkunft gewährt, etwa der Hauptmieter oder das Heim. Wer einen Nebenwohnsitz behält, etwa bei den Eltern, meldet ihn als solchen. Das kann bei Förderungen, Stipendien oder beim Parkpickerl eine Rolle spielen.

Die Meldebestätigung aufbewahren

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung. Sie wird bei vielen Gelegenheiten verlangt, etwa bei Behördenwegen, Kontoeröffnung oder Anmeldung eines Kindes in Schule oder Kindergarten. Heben Sie sie auf oder laden Sie sie, soweit angeboten, elektronisch herunter.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für die Übersiedlung an genau eine Umzugsfirma aus Ihrer Region. Nennen Sie Zimmerzahl, Stockwerke, Lift und Wunschtermin; die Anfrage ist für Sie kostenlos.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?

Drei Tage nach dem Einzug.

Muss ich mich beim alten Wohnort abmelden?

Die Abmeldung ist drei Tage davor oder danach fällig und kann mit der Anmeldung bei der neuen Meldebehörde erledigt werden.

Wer unterschreibt den Meldezettel?

Sie und die Unterkunftgeberin oder der Unterkunftgeber, meist die Vermieterin oder der Vermieter.

Kann ich mich online anmelden?

Unter bestimmten Voraussetzungen mit der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis.

Erledigt die Umzugsfirma die Meldung?

Nein, das ist Ihre Aufgabe.

Brauche ich einen Termin?

Das hängt von der Gemeinde ab. Viele bieten Termine an; informieren Sie sich vor dem Umzugstag.

Fachbetrieb anfragen: Umzug

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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