Begriff
Meldezettel: was der Begriff bedeutet
Das Formular für die An-, Ab- und Ummeldung eines Wohnsitzes bei der Meldebehörde in Österreich.
Wer in eine Wohnung zieht, muss sich anmelden. Der Meldezettel wird bei der Anmeldung auch vom Unterkunftgeber unterschrieben.
Fristen für An- und Abmeldung
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Wer seine Unterkunft aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach abzumelden; die Abmeldung kann bei jeder Meldebehörde erfolgen.
Mit ID Austria sind viele Meldevorgänge online möglich. Bei der Anmeldung unterschreibt der Unterkunftgeber den Meldezettel mit. Ein Meldezettel ist auch für Kinder nötig, die mit übersiedeln.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at