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Betriebskosten: was der Begriff bedeutet

Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes entstehen und auf Mieter umgelegt werden können.

Welche Kosten Betriebskosten sind, legt die Betriebskostenverordnung abschließend fest. Umgelegt werden dürfen sie nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Typische Positionen

Zu den Betriebskosten gehören unter anderem Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen und Hauswart. Instandhaltung und Verwaltung gehören nicht dazu.

Mieter können Einsicht in die Belege der Abrechnung verlangen. Die Abrechnung muss verständlich sein und den Verteilerschlüssel nennen.

Quelle: gesetze-im-internet.de

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