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Betriebskosten: was der Begriff bedeutet

Laufende Kosten eines Hauses, die der Vermieter nach dem Mietrechtsgesetz auf die Mieter umlegen darf.

Das Mietrechtsgesetz zählt die Betriebskosten genau auf. Was nicht darunter fällt, trägt der Vermieter. Ob und wie weit das Gesetz gilt, hängt vom Mietverhältnis ab.

Was dazu gehört

Zu den Betriebskosten gehören unter anderem die Wasserversorgung, die Rauchfangkehrung nach der Kehrordnung, Kanalräumung, Unratabfuhr und Schädlingsbekämpfung, die Beleuchtung allgemeiner Teile und bestimmte Versicherungen.

Mieter können Einsicht in die Abrechnung verlangen. Kosten für Reparaturen und Verbesserungen am Haus gehören nicht dazu. Ob das Mietrechtsgesetz voll, teilweise oder gar nicht gilt, hängt vom Gebäude und vom Vertrag ab.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

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