Zum Inhalt springen
Offrano
Land und Sprache wählen:

Gebäudereinigung

Stiegenhausreinigung in Österreich: allgemeine Teile sauber halten

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Gebäudereinigung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Art des Objekts (Pflichtfeld)
m²
Wie oft? (Pflichtfeld)
Bevorzugte Reinigungszeit (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

In vielen Mehrfamilienhäusern wird die Stiegenhausreinigung nicht mehr reihum von den Bewohnern erledigt, sondern an einen Betrieb vergeben. Das spart Streit, setzt aber eine klare Vereinbarung voraus. Hier lesen Sie, was zur Stiegenhausreinigung gehört, was ein Betrieb für das Angebot braucht und was Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften klären sollten.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Was zur Stiegenhausreinigung gehört

Typisch sind Treppen und Podeste, Handläufe und Geländer, Hauseingang und Briefkastenanlage, Türen und Glasflächen im Eingang, Lichtschalter und Klingelplatten. Oft kommen Aufzugskabine, Keller- und Dachbodengänge, Waschküche und Fahrradraum dazu. Die Stiegenhausreinigung ist eine Form der Unterhaltsreinigung, aber mit eigenem Zuschnitt: Sie betrifft Gemeinschaftsflächen, die viele Menschen nutzen, und läuft meist wöchentlich oder vierzehntäglich.

Was der Betrieb für das Angebot wissen muss

  • Zahl der Treppenhäuser, Geschosse und Wohnungen
  • Bodenbelag der Treppen: Stein, Kunststein, Holz, Linoleum
  • welche Nebenräume dazugehören: Keller, Dachboden, Aufzug, Waschküche
  • gewünschter Turnus und ob Glasflächen im Eingang mitgereinigt werden
  • wo Wasser entnommen und Material gelagert werden kann
Anfrage stellen

Typische Fehler

Oft ist unklar, ob Hauseingang, Kellergänge und Aufzug zum Auftrag gehören. Ein Leistungsverzeichnis mit Turnus je Bereich verhindert das. Ein zweiter Fehler: Es gibt kein Protokoll. Ein einfacher Nachweis im Hausflur, wann gereinigt wurde, macht die Leistung für Bewohner sichtbar und Beschwerden sachlich. Auf Steintreppen können falsche Mittel Rutschgefahr erhöhen; fragen Sie nach dem Pflegemittel.

Mit Hausmeisterleistungen kombinieren

Viele Verwaltungen vergeben Stiegenhausreinigung zusammen mit Winterdienst, Mülltonnenservice und Kontrollgängen. Das bündelt Ansprechpartner, sollte aber im Angebot getrennt ausgewiesen sein, damit Sie Leistungen einzeln anpassen und die Betriebskosten richtig zuordnen können.

Rahmen in Österreich

Gebäudereinigung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe, das einen Befähigungsnachweis verlangt. Ob ein Betrieb die Berechtigung hat, sehen Sie im öffentlichen Gewerbeinformationssystem GISA. Aussagekräftig sind zusätzlich Referenzen für vergleichbare Objekte.

Ob Reinigungskosten in einem Mietshaus als Betriebskosten verrechnet werden, richtet sich nach dem anwendbaren Mietrecht und dem Mietvertrag; klären Sie das mit der Hausverwaltung, bevor Sie den Umfang festlegen.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Ihre Anfrage über Offrano

Über Offrano erreicht Ihre Anfrage einen einzigen Reinigungsbetrieb, der sie für sich allein bekommt und dafür bezahlt. Für Sie bleibt sie unverbindlich; ob Sie beauftragen, entscheiden Sie nach dem Gespräch.

Leistungen

Verwandte Branchen

Häufige Fragen

Wie oft sollte ein Stiegenhaus gereinigt werden?

Üblich ist wöchentlich oder vierzehntäglich, je nach Zahl der Wohnungen und Nutzung. Eingänge in stark genutzten Häusern brauchen oft einen engeren Turnus.

Gehört der Aufzug zur Stiegenhausreinigung?

Die Kabine häufig ja, die Technik nie. Legen Sie im Leistungsverzeichnis fest, welche Flächen gemeint sind.

Können wir die Reinigung mit dem Winterdienst vergeben?

Ja, viele Betriebe bieten beides an. Lassen Sie die Leistungen getrennt ausweisen.

Dürfen die Kosten auf die Mieter verteilt werden?

Das richtet sich nach Mietrecht und Mietvertrag. Klären Sie das mit der Hausverwaltung.

Kostet mich die Anfrage etwas?

Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

Anfrage stellen

Beliebte Branchen

Neu im Ratgeber