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Gebäudereinigung

Treppenhausreinigung: das Gemeinschaftseigentum sauber halten

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Gebäudereinigung

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

In vielen Mehrfamilienhäusern wird die Treppenhausreinigung nicht mehr reihum von den Bewohnern erledigt, sondern an einen Betrieb vergeben. Das spart Streit, setzt aber eine klare Vereinbarung voraus. Hier lesen Sie, was zur Treppenhausreinigung gehört, was ein Betrieb für das Angebot braucht und was Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften klären sollten.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Typisch sind Treppen und Podeste, Handläufe und Geländer, Hauseingang und Briefkastenanlage, Türen und Glasflächen im Eingang, Lichtschalter und Klingelplatten. Oft kommen Aufzugskabine, Keller- und Dachbodengänge, Waschküche und Fahrradraum dazu. Die Treppenhausreinigung ist eine Form der Unterhaltsreinigung, aber mit eigenem Zuschnitt: Sie betrifft Gemeinschaftsflächen, die viele Menschen nutzen, und läuft meist wöchentlich oder vierzehntäglich.

Was der Betrieb für das Angebot wissen muss

  • Zahl der Treppenhäuser, Geschosse und Wohnungen
  • Bodenbelag der Treppen: Stein, Kunststein, Holz, Linoleum
  • welche Nebenräume dazugehören: Keller, Dachboden, Aufzug, Waschküche
  • gewünschter Turnus und ob Glasflächen im Eingang mitgereinigt werden
  • wo Wasser entnommen und Material gelagert werden kann
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Betriebskosten und Hausordnung

In vermieteten Wohngebäuden gehören die Kosten für die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und Aufzugskabine nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wird die Reinigung neu an einen Betrieb vergeben, sollte die Hausordnung angepasst und den Bewohnern mitgeteilt werden. Wie die Umlage im Einzelfall aussieht, klären Sie mit Ihrer Verwaltung.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Typische Fehler

Oft ist unklar, ob Hauseingang, Kellergänge und Aufzug zum Auftrag gehören. Ein Leistungsverzeichnis mit Turnus je Bereich verhindert das. Ein zweiter Fehler: Es gibt kein Protokoll. Ein einfacher Nachweis im Hausflur, wann gereinigt wurde, macht die Leistung für Bewohner sichtbar und Beschwerden sachlich. Auf Steintreppen können falsche Mittel Rutschgefahr erhöhen; fragen Sie nach dem Pflegemittel.

Mit Hausmeisterleistungen kombinieren

Viele Verwaltungen vergeben Treppenhausreinigung zusammen mit Winterdienst, Mülltonnenservice und Kontrollgängen. Das bündelt Ansprechpartner, sollte aber im Angebot getrennt ausgewiesen sein, damit Sie Leistungen einzeln anpassen und die Betriebskosten richtig zuordnen können.

Anfrage über Offrano

Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb, der Offrano dafür bezahlt; für Sie ist sie kostenlos. Seine Kontaktdaten erhalten Sie zuerst. Nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot.

Leistungen

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Häufige Fragen

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

Üblich ist wöchentlich oder vierzehntäglich, je nach Zahl der Wohnungen und Nutzung. Eingänge in stark genutzten Häusern brauchen oft einen engeren Turnus.

Gehört der Aufzug zur Treppenhausreinigung?

Die Kabine häufig ja, die Technik nie. Legen Sie im Leistungsverzeichnis fest, welche Flächen gemeint sind.

Dürfen die Kosten auf Mieter umgelegt werden?

Die Betriebskostenverordnung nennt die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile als Betriebskosten. Ob und wie umgelegt wird, hängt vom Mietvertrag ab; klären Sie das mit Ihrer Verwaltung.

Können wir die Reinigung mit dem Winterdienst vergeben?

Ja, viele Betriebe bieten beides an. Lassen Sie die Leistungen getrennt ausweisen.

Was kostet die Anfrage?

Nichts. Offrano wird vom Betrieb bezahlt, der die Anfrage übernimmt.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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