Gebäudereinigung
Unterhaltsreinigung in der Schweiz: laufend sauber nach festem Plan
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Die Unterhaltsreinigung ist die regelmässige Reinigung, die ein Objekt im Alltag nutzbar hält: Büros, Sanitärräume, Teeküchen, Flure. Sie ist der Kern der meisten Reinigungsverträge und läuft über Monate oder Jahre. Hier lesen Sie, wie Sie Umfang und Turnus festlegen, was ein Betrieb für ein belastbares Offerte braucht und woran Verträge im Alltag scheitern.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Abgrenzung zu Grund- und Glasreinigung
Die Unterhaltsreinigung entfernt den täglichen Schmutz: Staub, Abfall, Flecken, Fingerabdrücke, Verschmutzungen in Sanitärräumen. Sie ersetzt keine Grundreinigung, bei der Beläge tiefgründig gereinigt und neu gepflegt werden, und in der Regel auch keine Glasreinigung. Beides wird meist als eigener Posten mit eigenem Rhythmus vereinbart. Wer das im Vertrag vermischt, wundert sich später über stumpfe Böden oder schmutzige Fenster trotz täglicher Reinigung.
Das Leistungsverzeichnis
Ein gutes Leistungsverzeichnis ordnet jeder Raumart Tätigkeiten und Turnus zu. So wird aus „Büroreinigung“ eine prüfbare Vereinbarung.
- Büros: Papierkörbe leeren, freie Arbeitsflächen feucht wischen, Böden saugen oder wischen
- Sanitärräume: WC, Urinale, Waschbecken, Spiegel, Fliesen im Spritzbereich, Verbrauchsmaterial auffüllen
- Teeküchen: Arbeitsflächen, Spüle, Geräteoberflächen, Abfalltrennung
- Flure und Treppen: Böden, Handläufe, Türklinken, Lichtschalter
- seltener: Heizkörper, Türblätter, hohe Flächen, Stuhlgestelle
Was der Betrieb für die Offerte wissen muss
- Objektart und Fläche, grob aufgeteilt nach Büro, Sanitär, Küche und Verkehrsflächen
- Häufigkeit je Bereich, zum Beispiel Sanitär täglich, Büros zweimal pro Woche
- Reinigungszeit: tagsüber im laufenden Betrieb, abends oder nachts
- Bodenbeläge: Teppich, Linoleum, Stein, Parkett
- Zugang, Schliessdienst, Alarmanlage und wer Verbrauchsmaterial stellt
Typische Fehler
Häufig fehlt eine vereinbarte Qualitätskontrolle. Ohne gemeinsame Begehungen und ein Mängelprotokoll bleiben Beschwerden vage und werden nicht abgestellt. Ein zweiter Klassiker ist ein Zeitfenster, das nicht zum Betrieb passt: Wer tagsüber reinigen lässt, muss mit Störungen rechnen, gewinnt aber einen direkten Kontakt zum Reinigungspersonal. Und schliesslich werden Preisanpassungen nicht geregelt, obwohl Reinigung lohnintensiv ist.
Rahmen in der Schweiz
Für Reinigungsfirmen gibt es in der Schweiz keine allgemeine Bewilligungspflicht; aussagekräftig sind Referenzen für vergleichbare Objekte, die Versicherung und wie die Firma ihr Personal einsetzt und schult. Fragen Sie auch, welche Gesamtarbeitsverträge für das Personal gelten.
In Mietliegenschaften darf die Verwaltung Reinigungskosten nur als Nebenkosten verrechnen, wenn das mit den Mietern besonders vereinbart ist. Klären Sie deshalb vor der Vergabe, wie die Kosten verteilt werden.
Quelle: fedlex.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Die Anfrage ist kostenlos und geht exklusiv an einen Reinigungsbetrieb. Bevor er Ihre Daten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und Telefonnummer. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen niemand, nehmen wir die Anfrage heraus.
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Häufige Fragen
Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?
Das hängt von Nutzung und Personenzahl ab. Üblich ist, Sanitärräume und Küchen häufiger zu reinigen als Büroflächen. Legen Sie den Turnus je Raumart fest.
Ist Verbrauchsmaterial im Preis enthalten?
Nicht automatisch. Klären Sie, ob Papier, Seife und Müllbeutel vom Betrieb gestellt und berechnet oder von Ihnen gekauft werden.
Kann tagsüber gereinigt werden?
Ja, das nennt man Tagesreinigung. Sie erfordert leise Geräte und Rücksicht auf den Betrieb, hat aber den Vorteil, dass Mängel direkt angesprochen werden können.
Was tun, wenn die Qualität nachlässt?
Mängel schriftlich festhalten, eine Frist zur Nachbesserung setzen und in regelmässigen Begehungen mit dem Objektleiter besprechen. Das sollte im Vertrag vorgesehen sein.
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Der Betrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, bezahlt Offrano; ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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