Begriff
Nebenkosten: was der Begriff bedeutet
Das Entgelt für Leistungen des Vermieters oder Dritter, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen, etwa Heizung, Warmwasser oder Hauswartung.
Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie im Mietvertrag besonders vereinbart sind. Sie werden als Akonto oder Pauschale bezahlt.
Was gilt
Der Mieter muss Nebenkosten nur bezahlen, wenn er dies mit dem Vermieter besonders vereinbart hat. Bei Wohn- und Geschäftsräumen sind es die tatsächlichen Aufwendungen für Leistungen, die mit dem Gebrauch zusammenhängen, und für öffentliche Abgaben aus dem Gebrauch. Der Vermieter muss auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren.
Was nicht als Nebenkosten vereinbart ist, gilt als im Mietzins enthalten.
Quelle: fedlex.admin.ch