Begriff
Hauswart: was der Begriff bedeutet
Die Person oder der Betrieb, der in einer Liegenschaft Reinigung, Umgebungspflege, Kontrollen und kleinere Arbeiten übernimmt.
Hauswartung ist in Mehrfamilienhäusern üblich. Ihre Kosten können als Nebenkosten auf die Mieter verteilt werden, wenn das vereinbart ist.
Hauswartung und Nebenkosten
Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie besonders vereinbart sind, und umfassen die tatsächlichen Aufwendungen für Leistungen, die mit dem Gebrauch zusammenhängen. Die Hauswartung kann dazugehören, soweit sie Reinigung, Umgebung oder Betrieb betrifft; Reparaturen am Gebäude gehören nicht dazu.
Ein Leistungsverzeichnis macht Offerten vergleichbar und die Abrechnung nachvollziehbar. Erreichbarkeit und Stellvertretung gehören in den Vertrag. Mängel an der Hauswartung melden Mieter der Verwaltung, die Vertragspartnerin des Betriebs ist.
Quelle: fedlex.admin.ch