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Zeitarbeit

Arbeitskräfteüberlassung in Österreich: ein Angebot von genau einem Überlasser

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Zeitarbeit

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein Großauftrag, eine Krankheitswelle, die Saison: Wenn kurzfristig Hände fehlen, überlassen Personaldienstleister Arbeitskräfte, die bei ihnen angestellt sind und in Ihrem Betrieb arbeiten. Hier lesen Sie, wie das Modell funktioniert, welche Angaben für ein Angebot nötig sind und welche Pflichten beim einsetzenden Betrieb bleiben.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

So funktioniert die Überlassung

Die Arbeitskraft ist beim Personaldienstleister angestellt, der Lohn, Sozialversicherung und Abrechnung übernimmt. Sie arbeitet in Ihrem Betrieb nach Ihren Anweisungen. Sie bezahlen dem Dienstleister einen Stundensatz, in dem Lohn, Nebenkosten und seine Marge stecken.

Das Modell passt für Spitzen, Vertretungen und Saisonarbeit. Für dauerhaften Bedarf ist eine Festanstellung, auch über eine Personalvermittlung, oft die bessere Lösung; viele Dienstleister bieten die Übernahme einer Kraft gegen eine Ablöse an.

Was der Dienstleister für das Angebot braucht

  • Größe Ihres Unternehmens und das Berufsfeld
  • wie viele Arbeitskräfte und mit welcher Qualifikation
  • Einsatzdauer und gewünschter Beginn
  • ob Schichtarbeit, Wochenendarbeit oder Überstunden anfallen
  • Tätigkeiten, nötige Nachweise wie Staplerschein oder Schweissprüfung und Schutzausrüstung
  • Einsatzort und Arbeitszeiten
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Pflichten, die bei Ihnen bleiben

Als einsetzender Betrieb sind Sie für den Arbeitsschutz am Einsatzort mitverantwortlich: Unterweisung, Schutzausrüstung und sichere Arbeitsmittel. Klären Sie im Vertrag, wer welche Ausrüstung stellt und wie Unfälle gemeldet werden.

Lassen Sie sich den Stundensatz nach Qualifikation und Zuschlägen aufschlüsseln, und klären Sie Kündigung des Einsatzes, Ersatz bei Ausfall und die Bedingungen einer späteren Übernahme.

Typische Fehler

  • Anforderungen zu vage: Es kommt eine Kraft, die die nötige Maschine nicht bedienen darf.
  • Keine Einarbeitung eingeplant: Auch erfahrene Kräfte brauchen Zeit, um Abläufe kennenzulernen.
  • Zuschläge übersehen: Nacht-, Wochenend- und Überstundenzuschläge verändern die Kalkulation.

Arbeitskräfteüberlassung in Österreich

In Österreich regelt das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz die Überlassung. Überlassene Arbeitskräfte haben Anspruch auf ein angemessenes Entgelt, das sich auch an den Kollektivverträgen im Beschäftigerbetrieb orientiert; das beeinflusst den Stundensatz. Als Beschäftiger haben Sie Fürsorgepflichten, insbesondere beim Arbeitnehmerschutz.

Überlassung ist ein reglementiertes Gewerbe. Ob ein Überlasser die Berechtigung hat, lässt sich im Gewerbeinformationssystem Austria GISA nachsehen.

Quelle: gisa.gv.at

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Personaldienstleister aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Firmennamen und Kontaktdaten. Genau einer kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer. Wir prüfen, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit und nicht seine Gewerbeberechtigung. Eine Zusage, dass die Anfrage übernommen wird, können wir nicht geben; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir sie aus dem Shop.

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Häufige Fragen

Wie kurzfristig bekomme ich Personal?

Das hängt vom Berufsfeld und von der Region ab. Beschreiben Sie Beginn und Anforderungen genau; der Dienstleister sagt Ihnen im Gespräch, was möglich ist.

Wer ist Arbeitgeber der überlassenen Kraft?

Der Personaldienstleister. Sie geben die Arbeitsanweisungen und sind für den Arbeitsschutz am Einsatzort mitverantwortlich.

Kann ich eine überlassene Kraft übernehmen?

In der Regel ja; die Bedingungen, etwa eine Ablöse, stehen im Vertrag mit dem Dienstleister.

Was passiert, wenn eine Kraft ausfällt?

Das regelt der Vertrag. Fragen Sie, ob und wie schnell Ersatz gestellt wird.

Warum geht meine Anfrage nur an einen Dienstleister?

Damit Sie nicht von mehreren Personaldienstleistern gleichzeitig angerufen werden. Der Dienstleister, der die Anfrage übernimmt, hat sie für sich allein.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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