Ratgeber für Betriebe in Österreich
Überlassene Arbeitskräfte einsetzen: was das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vom Beschäftiger verlangt
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Wer in Spitzenzeiten, bei Ausfällen oder in der Saison Arbeitskräfte über einen Überlasser einsetzt, übernimmt Verantwortung, auch wenn die Personen beim Überlasser angestellt sind. Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz regelt, welche Pflichten beim Beschäftigerbetrieb liegen und worauf die überlassenen Arbeitskräfte Anspruch haben. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte für Betriebe und zeigt, was in den Vertrag mit dem Überlasser gehört. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzt er nicht.
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Arbeitnehmerschutz beim Beschäftiger
Für die Dauer der Beschäftigung im Betrieb des Beschäftigers gilt der Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinne der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Er ist also für Unterweisung, Schutzausrüstung, sichere Arbeitsmittel und die Einhaltung der Arbeitszeitregeln am Einsatzort verantwortlich. Der Überlasser muss den Beschäftiger auf die maßgeblichen Umstände des persönlichen Arbeitsschutzes hinweisen.
Zusätzlich obliegen dem Beschäftiger für die Dauer der Beschäftigung auch die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Hält er Arbeitnehmerschutz- oder Fürsorgepflichten trotz Aufforderung nicht ein, muss der Überlasser die Überlassung unverzüglich beenden.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Anspruch auf angemessenes Entgelt
Überlassene Arbeitskräfte haben Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches Entgelt, das mindestens monatlich auszuzahlen und schriftlich abzurechnen ist. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist für die Dauer der Überlassung auf das kollektivvertragliche oder gesetzliche Entgelt Bedacht zu nehmen, das im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten zusteht. Das wirkt sich auf den Stundensatz des Überlassers aus.
Für Sie als Beschäftiger heißt das: Ein auffällig niedriger Stundensatz kann ein Hinweis darauf sein, dass diese Regel nicht eingehalten wird. Fragen Sie nach, wie der Satz kalkuliert ist.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Überlassung als reglementiertes Gewerbe
Die Überlassung von Arbeitskräften ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe. Ob ein Überlasser die Berechtigung hat, sehen Sie im Gewerbeinformationssystem GISA. Seriöse Überlasser nennen Ihnen die Berechtigung und den anwendbaren Kollektivvertrag ohne Umschweife.
Quelle: gisa.gv.at
Was in den Überlassungsvertrag gehört
- Tätigkeit, Qualifikation und nötige Nachweise der Arbeitskräfte
- Einsatzort, Arbeitszeit, Schicht- und Wochenendarbeit
- Stundensatz mit Zuschlägen und deren Berechnung
- Zuständigkeiten für Unterweisung und Schutzausrüstung
- Ersatz bei Ausfall und Beendigung des Einsatzes
- Bedingungen für eine spätere Übernahme in ein eigenes Dienstverhältnis
Unterweisung und Einschulung
Überlassene Kräfte kennen Ihren Betrieb nicht. Planen Sie deshalb eine Unterweisung zu Gefahren, Maschinen und Abläufen am ersten Tag ein und dokumentieren Sie sie. Klären Sie, ob Nachweise wie Staplerschein oder Schweißprüfung vorliegen, bevor jemand an einer Maschine arbeitet. Das schützt die Arbeitskräfte und Ihren Betrieb.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Wann Überlassung passt und wann nicht
Überlassung passt für Spitzen, Vertretungen und Saisonarbeit. Für dauerhaften Bedarf ist eine eigene Anstellung, auch über eine Personalvermittlung, oft die bessere Lösung, weil sich Einarbeitung und Bindung mehr lohnen. Bei längeren Einsätzen gelten zudem besondere Regeln; klären Sie mit dem Überlasser, was bei mehrjährigem Einsatz gilt.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Typische Fehler
- Unterweisung am Einsatzort vergessen.
- Schutzausrüstung nicht geregelt.
- Stundensatz ohne Aufschlüsselung akzeptiert.
- Berechtigung des Überlassers nicht geprüft.
- Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit übersehen.
Ein Beispiel
Ein oberösterreichischer Metallbetrieb braucht für einen Großauftrag über einige Monate zusätzliche Schweißer. Der Überlasser nennt seine Gewerbeberechtigung und den Kollektivvertrag, der Stundensatz ist nach Qualifikation und Zuschlägen aufgeschlüsselt. Am ersten Tag unterweist der Betrieb die neuen Kräfte, stellt Schutzausrüstung und prüft die Schweißzeugnisse. Nach dem Auftrag wird einer der Schweißer übernommen, zu den vorher vereinbarten Bedingungen.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at · ogd.ris.bka.gv.at
Gleichbehandlung im Betrieb
Überlassene Arbeitskräfte arbeiten Seite an Seite mit Ihren Stammkräften. Neben dem Entgelt spielen dabei auch Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Zugang zu Kantine, Umkleiden oder Parkplätzen eine Rolle. Eine faire Behandlung erleichtert die Zusammenarbeit und senkt die Fluktuation. Stimmen Sie mit dem Überlasser ab, welche Regelungen Ihres Betriebs für die überlassenen Kräfte gelten.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Betriebsrat einbinden
Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, hat er beim Einsatz überlassener Arbeitskräfte Informations- und Mitwirkungsrechte. Informieren Sie ihn frühzeitig über geplante Einsätze, Anzahl und Dauer. Das schafft Vertrauen und vermeidet Konflikte, gerade bei längeren Einsätzen.
Arbeitsunfall mit überlassener Kraft
Passiert ein Unfall, sind der Beschäftigerbetrieb als Verantwortlicher für den Arbeitsschutz vor Ort und der Überlasser als Arbeitgeber beteiligt. Legen Sie im Vertrag fest, wer den Unfall meldet und wie Sie einander informieren. Die sorgfältige Unterweisung und Dokumentation am ersten Tag ist hier Ihr wichtigster Schutz.
Quelle: ogd.ris.bka.gv.at
Überlassung oder Werkvertrag
Nicht jeder Einsatz fremder Arbeitskräfte ist eine Überlassung. Bei einem Werkvertrag schuldet ein Unternehmen ein Ergebnis und steuert seine Leute selbst. Werden die Kräfte aber in Ihren Betrieb eingegliedert und von Ihnen angewiesen, liegt oft eine Überlassung vor, mit allen Pflichten. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig; lassen Sie sie im Zweifel rechtlich prüfen.
Planung vor dem ersten Einsatztag
Je besser der Überlasser Ihren Bedarf kennt, desto passender sind die Kräfte. Beschreiben Sie Tätigkeiten, Maschinen, Schichtzeiten, nötige Nachweise und körperliche Anforderungen möglichst genau. Benennen Sie im Betrieb eine Ansprechperson, die die neuen Kräfte empfängt, einschult und bei Fragen erreichbar ist. Ein kurzes Abstimmungsgespräch nach der ersten Woche zeigt, ob Qualifikation und Einsatz zusammenpassen.
Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Personaldienstleister aus Ihrer Region. Beschreiben Sie Berufsfeld, Anzahl, Einsatzdauer und Schichtmodell; die Anfrage ist für Ihr Unternehmen kostenlos.