Ratgeber für Betriebe in Österreich
Bevor Sie beauftragen: Dienstleister über öffentliche Register prüfen
Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit
Wer als Unternehmen einen Dienstleister beauftragt, ob IT-Betreuung, Reinigung oder Werbetechnik, will wissen, mit wem er es zu tun hat. In Österreich helfen dabei öffentliche Register, die jeder kostenlos oder günstig abfragen kann. Dieser Artikel erklärt, was das Gewerbeinformationssystem GISA, das Firmenbuch und die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zeigen, wofür sie nicht reichen und welche Fragen Sie zusätzlich stellen sollten.
✓ Bestätigen
Fast geschafft: Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
GISA: die Gewerbeberechtigung
Das Gewerbeinformationssystem Austria enthält die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten aller in Österreich niedergelassenen Gewerbebetriebe. Die GISA-Abfrage ist kostenlos und zeigt insbesondere Namen bzw. Firma, Standort und den Wortlaut der Gewerbeberechtigung. Für Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, ist GISA derzeit die einzige authentische Informationsquelle.
Der Wortlaut der Berechtigung ist wichtig: Ein reglementiertes Gewerbe wie Elektrotechnik oder Schädlingsbekämpfung braucht einen Befähigungsnachweis. Passt die Berechtigung nicht zum Auftrag, fragen Sie nach, ob der Betrieb die Arbeiten an Partner vergibt.
Quelle: gisa.gv.at
Firmenbuch: Rechtsform und Vertretung
Das Firmenbuch enthält Gesellschaften und eingetragene Einzelunternehmen mit Angaben zu Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung und vertretungsbefugten Personen. Ein Firmenbuchauszug zeigt, wer den Vertrag rechtswirksam unterschreiben darf und ob das Unternehmen besteht. Abfragen sind über die Justiz und Verrechnungsstellen möglich.
Quelle: justiz.gv.at
UID-Nummer: für Geschäfte in der EU
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Unternehmens aus einem EU-Staat lässt sich über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU-Kommission auf Gültigkeit prüfen. Das ist bei grenzüberschreitenden Leistungen wichtig und ein einfacher Hinweis darauf, dass ein Unternehmen steuerlich erfasst ist. Die Prüfung sagt aber nichts über Qualität oder Zuverlässigkeit.
Quelle: ec.europa.eu
Was die Register nicht zeigen
Register zeigen, dass es ein Unternehmen gibt und welche Berechtigung es hat. Sie zeigen nicht, wie gut es arbeitet, ob es pünktlich liefert oder ob es für Ihre Aufgabe Erfahrung hat. Dafür braucht es Referenzen, ein Gespräch über ein vergleichbares Projekt und einen Vertrag, der Leistungen und Verantwortung klar regelt. Offrano prüft Anbieter übrigens genau in diesem Sinn: ob es sie als Unternehmen gibt, nicht die Qualität ihrer Arbeit.
Weitere Fragen vor der Vergabe
- Referenzen für vergleichbare Aufträge, am besten mit Ansprechpartner
- Versicherung, etwa Betriebshaftpflicht und bei IT eine Cyberversicherung
- Subunternehmer: wer tatsächlich arbeitet
- Datenschutz: Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Erreichbarkeit, Vertretung bei Ausfall und Kündigungsfristen
Reglementiertes oder freies Gewerbe
In Österreich wird zwischen freien Gewerben, die ohne Befähigungsnachweis ausgeübt werden dürfen, und reglementierten Gewerben mit Befähigungsnachweis unterschieden. Viele IT- und Marketingleistungen sind freie Gewerbe, Handwerke wie Elektrotechnik, Installation oder Gebäudereinigung sind reglementiert. Für Sie heißt das: Bei reglementierten Tätigkeiten lohnt ein Blick in GISA besonders.
Quelle: gisa.gv.at
Ein Beispiel aus der IT
Eine Kanzlei mit mehreren Standorten sucht einen neuen IT-Dienstleister. Bevor es einen Vertrag unterschreibt, prüft es im Firmenbuch Sitz und Geschäftsführung, im GISA die Gewerbeberechtigung und über VIES die UID des Anbieters. Im Gespräch lässt es sich Referenzen nennen und klärt, wer bei Urlaub des Ansprechpartners übernimmt. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird vor dem ersten Zugriff auf Mandantendaten abgeschlossen.
Quelle: gisa.gv.at · justiz.gv.at · ec.europa.eu
Typische Fehler
- Nur auf die Website des Anbieters vertraut.
- Gewerbeberechtigung nicht mit dem Auftrag abgeglichen.
- Vertrag von einer Person ohne Vertretungsbefugnis unterschrieben.
- Keine Referenzen eingeholt.
- Datenschutzvertrag vergessen.
Warnsignale bei neuen Anbietern
- keine Firmenadresse oder nur ein Postfach
- Name auf der Website weicht vom Namen im Register ab
- Vorauszahlung in voller Höhe vor Leistungsbeginn
- Druck zur schnellen Unterschrift
- keine Angaben zu Rechtsform und Sitz im Impressum
Ausländische Anbieter
Bei Anbietern aus anderen EU-Staaten helfen die jeweiligen nationalen Handelsregister, die über das europäische Justizportal zu finden sind, und die Prüfung der UID über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem. Werden Leistungen in Österreich erbracht, etwa Montagen oder Reinigung vor Ort, können zusätzliche Meldepflichten für entsandte Arbeitskräfte bestehen. Klären Sie mit dem Anbieter, wie er diese erfüllt.
Quelle: ec.europa.eu
Laufende Verträge überprüfen
Die Prüfung gehört nicht nur an den Anfang. Bei langfristigen Verträgen, etwa IT-Betreuung oder Gebäudereinigung, lohnt eine Kontrolle in größeren Abständen: Besteht das Unternehmen noch in derselben Form, hat die Geschäftsführung gewechselt, ist der Ansprechpartner noch da? Änderungen sind kein Problem an sich, sollten Sie aber nicht überraschen.
Quelle: justiz.gv.at
Dokumentation im eigenen Betrieb
Halten Sie das Ergebnis der Prüfung kurz fest: Datum, Registerauszüge, Ansprechpartner, Referenzen. Das hilft bei einem Personalwechsel im eigenen Unternehmen und bei Rückfragen, etwa von Versicherungen oder Auftraggebern, die wissen wollen, wen Sie einsetzen.
Vertrag und Haftung
Die Registerprüfung schafft Klarheit über den Vertragspartner, der Vertrag regelt die Zusammenarbeit. Achten Sie auf eine genaue Leistungsbeschreibung, Reaktionszeiten, Haftung und Versicherung, Kündigungsfristen und darauf, was mit Ihren Daten und Zugängen nach Vertragsende geschieht. Bei IT-Dienstleistern gehören Übergabe von Passwörtern, Dokumentation und Lizenzen ausdrücklich in den Vertrag, damit ein späterer Wechsel ohne Stillstand möglich ist.
Vereinbaren Sie außerdem, wie Änderungen am Leistungsumfang beauftragt und abgerechnet werden. Viele Streitigkeiten entstehen nicht beim ursprünglichen Auftrag, sondern bei Zusatzleistungen, die mündlich bestellt wurden. Eine kurze schriftliche Bestätigung per Mail genügt oft, um später nachvollziehen zu können, was vereinbart war.
Anfrage über Offrano
Über Offrano geht Ihre Anfrage an genau einen Dienstleister aus Ihrer Region. Offrano prüft vor der Freischaltung, dass es ihn als Unternehmen gibt; Referenzen und Verträge prüfen Sie selbst. Die Anfrage ist für Sie kostenlos.