Werbetechnik
Werbetechnik in Österreich: ein Angebot von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Schild an der Fassade, eine Leuchtschrift über dem Geschäftseingang, Folie an der Auslage oder ein Stand für die nächste Messe: Werbetechnik muss gut aussehen, sicher befestigt sein und oft auch von der Baubehörde bewilligt werden. Hier lesen Sie, welche Produkte es gibt, welche Angaben ein Betrieb braucht, was in Österreich vor der Montage zu klären ist und wie Offrano Ihre Anfrage an genau einen Betrieb vergibt.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Die Produkte im Überblick
- Leuchtreklame: Einzelbuchstaben oder Leuchtkästen mit LED. Den Stromanschluss stellt ein befugter Elektrotechnikbetrieb her.
- Schilder: Firmen- und Hinweisschilder aus Aluverbund, Acryl oder Metall, für innen oder außen, auch als Steckschild quer zur Fassade.
- Auslagenbeschriftung: Folienschriften, Sichtschutz oder vollflächige Motive auf dem Schaufenster.
- Banner und Planen: für Bauzäune, Gerüste, Veranstaltungen oder befristete Aktionen.
- Messestand: vom Systemstand bis zum individuellen Bau, gemietet oder gekauft.
Welche Angaben der Betrieb braucht
Material, Größe und Montage bestimmen den Preis. Fotos der Fassade oder Auslage helfen im ersten Gespräch sehr.
- was benötigt wird: Leuchtreklame, Schild, Fensterbeschriftung, Banner oder Messestand
- Einsatzort innen, außen oder beides
- ungefähre Größe in Quadratmetern
- ob der Betrieb auch montieren soll
- ob es ein fertiges Design mit druckfähigen Daten gibt
- gewünschter Start und grober Budgetrahmen in Euro
Baurecht und Bewilligung in Österreich
Baurecht ist in Österreich Landessache: Jedes der neun Bundesländer hat eine eigene Bauordnung, dazu kommen in manchen Ländern eigene Regeln zum Orts- und Stadtbildschutz. Je nach Land, Größe und Standort kann eine Werbeanlage bewilligungspflichtig oder anzeigepflichtig sein, oder sie ist frei, muss aber trotzdem den Vorschriften entsprechen. Baubehörde ist die Gemeinde, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat.
Ragt ein Schild über Gehsteig oder öffentlichen Grund, kann zusätzlich eine Erlaubnis für die Nutzung öffentlichen Guts nötig sein. An Straßen außerhalb des Ortsgebiets können verkehrsrechtliche Einschränkungen gelten. Sind Sie Mieter, brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters, im Wohnungseigentum die der Eigentümergemeinschaft. Klären Sie mit dem Betrieb, wer die Unterlagen für die Baubehörde vorbereitet.
Was im Angebot stehen sollte
- Material, Maße, Befestigung und Herstellerangaben zur Haltbarkeit von Folien und Leuchtmitteln
- Gestaltung und Anpassung der Druckdaten, mit Anzahl der Korrekturen
- Montage, gegebenenfalls mit Hubsteiger oder Gerüst, sowie Abbau und Entsorgung alter Anlagen
- Elektroanschluss und wer ihn ausführt
- Unterstützung bei Bauanzeige oder Bewilligungsansuchen
- ob der Kostenvoranschlag verbindlich ist; beim Messestand Transport, Auf- und Abbau und Einlagerung
Typische Fehler
- Ohne Bewilligung montiert: Die Behörde kann die Entfernung auftragen.
- Logo nur als kleine Bilddatei: Für große Formate muss es nachgezeichnet werden.
- Lesbarkeit nicht geprüft: Die Schrift ist von der Straße aus zu klein.
- Messevorgaben übersehen: Materialien oder Höhen passen nicht zu den Regeln des Veranstalters.
So vergibt Offrano Ihre Anfrage
Sie beschreiben Ihr Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen zuerst nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontakt. Genau ein Betrieb kann übernehmen und bezahlt Offrano dafür; für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, bekommen Sie per E-Mail seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, über UID-Nummer oder Firmenbuchauszug; seine Arbeit prüfen wir nicht. Wir sagen nicht zu, dass sich ein Betrieb meldet; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Brauchen wir für die Leuchtreklame eine Baubewilligung?
Das hängt von Bundesland, Größe und Standort ab; manche Anlagen sind anzeigepflichtig, andere bewilligungspflichtig oder frei. Fragen Sie vorab bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde oder lassen Sie das den Betrieb klären.
Wir sind Mieter – dürfen wir ein Schild montieren lassen?
Nur mit Zustimmung der Vermieterseite, im Wohnungseigentum der Eigentümergemeinschaft. Holen Sie sie schriftlich ein, bevor Sie beauftragen.
Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?
Nur wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Klären Sie auch, ob Hubsteiger, Gerüst oder Behördengänge enthalten sind.
Welche Daten braucht der Betrieb?
Logo und Schriften als Vektordatei, Hausfarben und Fotos vom Montageort mit ungefähren Maßen. Fehlt ein druckfähiges Logo, kann es nachgezeichnet werden.
Messestand mieten oder kaufen?
Bei wenigen Messen lohnt oft die Miete, bei regelmäßigen Auftritten ein wiederverwendbares System mit Einlagerung. Lassen Sie sich beides anbieten.
Wer schließt die Leuchtreklame an?
Ein befugter Elektrotechnikbetrieb. Klären Sie, ob der Werbetechnik-Betrieb das selbst übernimmt oder mit einem Partner zusammenarbeitet, und ob eine Zeitschaltung vorgesehen ist.
Was kostet uns die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie ihn beauftragen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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