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Werbetechnik

Werbetechnik in der Schweiz: eine Offerte von genau einem Betrieb

Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Werbetechnik

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Was wird benötigt? (Pflichtfeld)
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m²
Mit Montage? (Pflichtfeld)
Gibt es bereits ein fertiges Design? (Pflichtfeld)
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Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein Schild an der Fassade, eine Leuchtschrift über dem Ladeneingang, Folie am Schaufenster oder ein Stand für die nächste Messe: Werbetechnik muss gut aussehen, sicher befestigt sein und in vielen Gemeinden bewilligt werden. Hier lesen Sie, welche Produkte es gibt, welche Angaben ein Betrieb für eine Offerte braucht, was in der Schweiz vor der Montage zu klären ist und wie Offrano Ihre Anfrage an genau einen Betrieb weitergibt.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Die Produkte im Überblick

  • Leuchtreklame: Einzelbuchstaben oder Leuchtkästen mit LED. Den Anschluss erstellt ein Elektroinstallateur.
  • Schilder: Firmen- und Hinweisschilder aus Aluverbund, Acryl oder Metall, für innen oder aussen, auch als Ausleger quer zur Fassade.
  • Schaufensterbeschriftung: Folienschriften, Sichtschutz oder vollflächige Motive.
  • Banner und Blachen: für Bauabschrankungen, Gerüste, Anlässe oder befristete Aktionen.
  • Messestand: vom Systemstand bis zum individuellen Bau, gemietet oder gekauft.

Welche Angaben der Betrieb für die Offerte braucht

Material, Grösse und Montage bestimmen den Preis. Fotos der Fassade oder des Schaufensters helfen im ersten Gespräch sehr.

  • was benötigt wird: Leuchtreklame, Schild, Fensterbeschriftung, Banner oder Messestand
  • Einsatzort innen, aussen oder beides
  • ungefähre Grösse in Quadratmetern
  • ob der Betrieb auch montieren soll
  • ob es ein fertiges Design mit druckfähigen Daten gibt
  • gewünschter Start und grober Budgetrahmen in Franken
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Reklamebewilligung, Kanton und Gemeinde

Aussenreklamen sind in der Schweiz vielerorts bewilligungspflichtig. Zuständig sind Kanton und Gemeinde; je nach Kanton läuft das über ein Baugesuch oder ein eigenes Reklamegesuch, und viele Gemeinden haben Reglemente zu Grösse, Beleuchtung und Gestaltung, besonders in Ortskernen und an geschützten Bauten. Reklamen, die von Strassen aus sichtbar sind, müssen zusätzlich die Vorschriften des Bundes zur Verkehrssicherheit einhalten.

Sind Sie Mieter, brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterschaft; im Stockwerkeigentum entscheidet die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer, oft über die Verwaltung. Bei Leuchtreklamen fragen Sie, ob für die elektrische Installation ein Sicherheitsnachweis (SiNa) nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) erstellt wird. Klären Sie mit dem Betrieb, wer das Gesuch bei der Gemeinde einreicht; entscheiden wird dort.

Was in der Offerte stehen sollte

  • Material, Masse, Befestigung und Herstellerangaben zur Haltbarkeit von Folien und Leuchtmitteln
  • Gestaltung und Anpassung der Druckdaten, mit Anzahl der Korrekturen
  • Montage, allenfalls mit Hebebühne oder Gerüst, sowie Demontage und Entsorgung alter Anlagen
  • Elektroanschluss, wer ihn ausführt und ob ein Sicherheitsnachweis enthalten ist
  • Unterstützung beim Bewilligungsgesuch
  • Preise mit oder ohne MWST; beim Messestand Transport, Auf- und Abbau und Einlagerung

Typische Fehler

  • Ohne Bewilligung montiert: Die Gemeinde kann die Entfernung verlangen.
  • Logo nur als kleine Bilddatei: Für grosse Formate muss es nachgezeichnet werden.
  • Mehrsprachigkeit vergessen: In zweisprachigen Gemeinden gelten teils eigene Erwartungen an die Beschriftung.
  • Messevorgaben übersehen: Materialien oder Höhen passen nicht zu den Regeln des Veranstalters.

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie beschreiben Ihr Vorhaben und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Betriebe aus Ihrer Region sehen zuerst nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontakt. Nur ein Betrieb kann übernehmen; er bezahlt Offrano dafür. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail.

Geprüft ist nur, dass der Betrieb als Unternehmen existiert, etwa über MWST-Nummer oder Handelsregisterauszug; seine Arbeit prüfen wir nicht. Dass sich jemand meldet, können wir nicht zusagen; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano ist nicht Vertragspartei.

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Häufige Fragen

Brauchen wir für die Leuchtreklame eine Bewilligung?

In vielen Gemeinden ja, die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. Fragen Sie vorab bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde oder lassen Sie das den Betrieb abklären.

Wir sind Mieter – dürfen wir ein Schild montieren lassen?

Nur mit Zustimmung der Vermieterschaft, im Stockwerkeigentum der Gemeinschaft. Holen Sie sie schriftlich ein, bevor Sie die Offerte annehmen.

Braucht die Leuchtreklame einen Sicherheitsnachweis?

Das hängt von der Installation ab. Fragen Sie den Betrieb, ob der Elektroinstallateur einen Sicherheitsnachweis nach NIV erstellt und ob das in der Offerte enthalten ist.

Welche Daten braucht der Betrieb?

Logo und Schriften als Vektordatei, Hausfarben und Fotos vom Montageort mit ungefähren Massen. Fehlt ein druckfähiges Logo, kann es nachgezeichnet werden.

Messestand mieten oder kaufen?

Bei wenigen Messen lohnt oft die Miete, bei regelmässigen Auftritten ein wiederverwendbares System mit Einlagerung. Lassen Sie sich beides offerieren.

Was kostet uns die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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