Zum Inhalt springen
Offrano
Land und Sprache wählen:

Ratgeber für Betriebe in Österreich

Barrierefreiheitsgesetz: was es für Websites und Onlineshops in Österreich bedeutet

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz hat Österreich die europäischen Anforderungen an barrierefreie Produkte und Dienstleistungen umgesetzt. Für viele Onlineshops, Banken und Anbieter digitaler Dienste heißt das: Angebote an Verbraucher müssen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Dieser Artikel erklärt Ziel und Geltungsbereich, zeigt, was barrierefrei in der Praxis bedeutet, und worauf Sie bei einer Webagentur achten. Ob Ihr Angebot erfasst ist, klären Sie im Zweifel rechtlich.

Ihre Anfrage: Webdesign

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen? (Pflichtfeld)
Art des Projekts (Pflichtfeld)
Stück
Stück
Möchten Sie Inhalte selbst pflegen (CMS)? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)

Noch mindestens 20 Zeichen

Wo ist das Vorhaben?

Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ziel und Inkrafttreten

Ziel des Barrierefreiheitsgesetzes ist es, durch verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zur Harmonisierung des Binnenmarkts beizutragen und Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung zu erleichtern. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Welche Produkte und Dienstleistungen erfasst sind

Erfasst sind bestimmte Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, etwa Computer und Betriebssysteme für Verbraucher, Zahlungsterminals und bestimmte Selbstbedienungsterminals, Endgeräte für Kommunikations- und Mediendienste sowie E-Book-Lesegeräte. Bei den Dienstleistungen gehören unter anderem elektronische Kommunikationsdienste, Elemente von Personenbeförderungsdiensten, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr dazu. Für Onlineshops ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr maßgeblich.

Quelle: ogd.ris.bka.gv.at

Was barrierefrei in der Praxis heißt

  • Bedienung mit Tastatur, ohne Maus
  • ausreichende Kontraste und anpassbare Schriftgrößen
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • verständliche Formulare mit Fehlermeldungen, die Screenreader vorlesen
  • ein Bestellvorgang, der bis zur Bezahlung barrierefrei ist
  • Informationen zur Barrierefreiheit des Angebots

Kleinstunternehmen

Die europäische Richtlinie sieht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, Erleichterungen vor, und das Gesetz setzt das um. Ob Ihr Unternehmen darunter fällt, hängt von Mitarbeiterzahl und Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme ab. Klären Sie das im Einzelfall; wer wächst, sollte Barrierefreiheit ohnehin von Anfang an mitdenken.

Was eine Agentur leisten sollte

Eine Agentur, die Shops für Verbraucher baut, plant Barrierefreiheit in Gestaltung, Technik und Inhalten ein. Fragen Sie nach den angewandten Richtlinien, nach Tests mit assistiven Technologien, nach einem Prüfbericht und nach einer Schulung der Redaktion. Einblendungen, die eine Seite per Knopfdruck angeblich barrierefrei machen, ersetzen keine barrierefreie Umsetzung.

Prüfen, bevor umgebaut wird

Bei bestehenden Shops steht am Anfang eine Bestandsaufnahme: Welche Seiten und Funktionen sind betroffen, wo liegen die größten Barrieren, lässt sich das System anpassen oder ist ein Relaunch sinnvoller? Eine Prüfung ausgewählter Seiten, darunter der Bestellvorgang, gibt eine erste Einschätzung und macht Kostenvoranschläge vergleichbar.

Barrierefreiheit und österreichische Informationspflichten

Unabhängig von Barrierefreiheit gelten für Websites in Österreich eigene Informationspflichten, etwa nach dem E-Commerce-Gesetz, der Gewerbeordnung und die Offenlegung nach dem Mediengesetz. Eine Agentur setzt diese Angaben technisch um; was inhaltlich erforderlich ist, klären Sie rechtlich. Musterangaben aus Deutschland passen nicht ungeprüft.

Typische Fehler

  • Nur die Startseite prüfen, nicht den Bestellvorgang.
  • Bilder ohne Alternativtexte einpflegen.
  • Bezahldienste einbinden, deren Schritte nicht barrierefrei sind.
  • Barrierefreiheit einmalig prüfen und dann nicht mehr pflegen.
  • Auf ein Overlay-Plugin vertrauen.

Ein Beispiel

Ein Wiener Händler für Haushaltswaren lässt seinen Shop prüfen. Die Agentur findet fehlende Alternativtexte, einen Warenkorb, der sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt, und Fehlermeldungen nur in roter Farbe. Sie priorisiert den Bestellvorgang, baut die Vorlagen um und schult die Redaktion. Danach wird mit einem Screenreader getestet und eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht.

Inhalte, nicht nur Technik

Barrierefreiheit hängt nicht allein von Programmierung und Design ab. Wer Produkte einpflegt, schreibt Alternativtexte, strukturiert Beschreibungen mit Überschriften und stellt Dokumente wie Datenblätter oder Anleitungen zugänglich bereit. Ein barrierefreies Shopsystem kann durch unzugängliche Inhalte wieder Barrieren bekommen. Deshalb gehört eine Schulung der Redaktion zu jedem ernsthaften Projekt.

Zahlung, Versand und Drittanbieter

Viele Barrieren stecken in eingebundenen Diensten: Bezahlschnittstellen, Cookie-Banner, Chatfenster, Versandrechner. Diese Teile stammen oft von Drittanbietern. Fragen Sie Ihre Agentur, welche eingebundenen Dienste geprüft wurden und welche Alternativen es gibt, wenn ein Dienst nicht barrierefrei ist. Der Bestellvorgang ist nur so zugänglich wie sein schwächster Schritt.

Barrierefreiheit und Auffindbarkeit

Vieles, was die Barrierefreiheit verbessert, hilft auch Suchmaschinen: saubere Überschriften, beschreibende Linktexte, Alternativtexte und schnelle Seiten. Das ist kein Grund für Barrierefreiheit, aber ein willkommener Nebeneffekt. Agenturen, die beides zusammen planen, vermeiden doppelte Arbeit.

Pflege nach dem Start

Jede neue Funktion, jede Kampagnenseite und jedes Update des Shopsystems kann neue Barrieren bringen. Vereinbaren Sie mit der Agentur regelmäßige Prüfungen und einen Weg, auf dem Kundinnen und Kunden Barrieren melden können. Eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit ist ohnehin Teil guter Praxis.

Kosten realistisch einschätzen

Was die barrierefreie Umsetzung kostet, hängt stark vom Ausgangspunkt ab. Ein moderner Shop mit sauberem Vorlagensystem lässt sich oft mit überschaubarem Aufwand anpassen, ein älteres System mit vielen Sonderlösungen kaum. Bitten Sie die Agentur, Prüfung, Umbau und laufende Pflege getrennt anzubieten. So sehen Sie, wofür Sie zahlen, und können Angebote verschiedener Betriebe vergleichen.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für einen barrierefreien Shop, einen Relaunch oder eine Prüfung an genau eine Agentur aus Ihrer Region. Nennen Sie Shopsystem, Umfang und ob Sie an Verbraucher verkaufen.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Seit dem 28. Juni 2025.

Gilt das Gesetz für meinen Onlineshop?

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher sind erfasst; für Kleinstunternehmen gibt es Erleichterungen. Klären Sie Ihren Fall im Einzelnen.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

In der Regel nicht, weil es strukturelle Probleme nicht behebt.

Was gehört zu einem barrierefreien Shop?

Unter anderem Tastaturbedienung, Kontraste, Alternativtexte, verständliche Formulare und ein barrierefreier Bestellvorgang.

Wer prüft die Barrierefreiheit?

Agenturen mit Erfahrung oder spezialisierte Prüfstellen, mit Bericht nach anerkannten Richtlinien.

Betrifft das Gesetz auch reine B2B-Shops?

Erfasst sind Dienstleistungen für Verbraucher; ob ein Shop nur Unternehmen beliefert, prüfen Sie im Einzelfall.

Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?

Anbieter erfasster Dienstleistungen müssen über die Barrierefreiheit informieren; die genauen Anforderungen klären Sie im Einzelfall.

Fachbetrieb anfragen: Webdesign

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

Anfrage stellen

Beliebte Branchen

Neu im Ratgeber