Zeitarbeit
Personalverleih in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Verleiher
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Grossauftrag, eine Krankheitswelle, die Saison: Wenn kurzfristig Hände fehlen, überlassen Personaldienstleister Arbeitskräfte, die bei ihnen angestellt sind und in Ihrem Betrieb arbeiten. Hier lesen Sie, wie das Modell funktioniert, welche Angaben für eine Offerte nötig sind und welche Pflichten beim einsetzenden Betrieb bleiben.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
So funktioniert die Überlassung
Die Arbeitskraft ist beim Personaldienstleister angestellt, der Lohn, Sozialversicherung und Abrechnung übernimmt. Sie arbeitet in Ihrem Betrieb nach Ihren Anweisungen. Sie bezahlen dem Dienstleister einen Stundensatz, in dem Lohn, Nebenkosten und seine Marge stecken.
Das Modell passt für Spitzen, Vertretungen und Saisonarbeit. Für dauerhaften Bedarf ist eine Festanstellung, auch über eine Personalvermittlung, oft die bessere Lösung; viele Dienstleister bieten die Übernahme einer Kraft gegen eine Ablöse an.
Was der Dienstleister für die Offerte braucht
- Grösse Ihres Unternehmens und das Berufsfeld
- wie viele Arbeitskräfte und mit welcher Qualifikation
- Einsatzdauer und gewünschter Beginn
- ob Schichtarbeit, Wochenendarbeit oder Überstunden anfallen
- Tätigkeiten, nötige Nachweise wie Staplerschein oder Schweissprüfung und Schutzausrüstung
- Einsatzort und Arbeitszeiten
Pflichten, die bei Ihnen bleiben
Als einsetzender Betrieb sind Sie für den Arbeitsschutz am Einsatzort mitverantwortlich: Unterweisung, Schutzausrüstung und sichere Arbeitsmittel. Klären Sie im Vertrag, wer welche Ausrüstung stellt und wie Unfälle gemeldet werden.
Lassen Sie sich den Stundensatz nach Qualifikation und Zuschlägen aufschlüsseln, und klären Sie Kündigung des Einsatzes, Ersatz bei Ausfall und die Bedingungen einer späteren Übernahme.
Typische Fehler
- Anforderungen zu vage: Es kommt eine Kraft, die die nötige Maschine nicht bedienen darf.
- Keine Einarbeitung eingeplant: Auch erfahrene Kräfte brauchen Zeit, um Abläufe kennenzulernen.
- Zuschläge übersehen: Nacht-, Wochenend- und Überstundenzuschläge verändern die Kalkulation.
In Liechtenstein: Datenschutz und Anbieter aus der Region
Liechtenstein gehört zum EWR, deshalb gilt für Bewerberdaten die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle Liechtenstein. Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.
Viele Anbieter sitzen in der Schweiz oder in Österreich. Klären Sie, in welcher Währung abgerechnet wird, welches Recht für den Vertrag gilt und wer vor Ort erreichbar ist.
Quelle: datenschutzstelle.li · eur-lex.europa.eu
Was mit Ihrer Anfrage geschieht
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Wie kurzfristig bekomme ich Personal?
Das hängt vom Berufsfeld und von der Region ab. Beschreiben Sie Beginn und Anforderungen genau; der Dienstleister sagt Ihnen im Gespräch, was möglich ist.
Wer ist Arbeitgeber der überlassenen Kraft?
Der Personaldienstleister. Sie geben die Arbeitsanweisungen und sind für den Arbeitsschutz am Einsatzort mitverantwortlich.
Kann ich eine überlassene Kraft übernehmen?
In der Regel ja; die Bedingungen, etwa eine Ablöse, stehen im Vertrag mit dem Dienstleister.
Wer ist in Liechtenstein für Datenschutz zuständig?
Die Datenschutzstelle Liechtenstein; es gilt die Datenschutz-Grundverordnung, weil Liechtenstein zum EWR gehört.
Quelle: datenschutzstelle.li
Kann ich meine Anfrage zurückziehen?
Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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