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Übersetzungsbüro

Übersetzung in Österreich: ein Angebot von genau einem Übersetzungsbüro

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Übersetzungsbüro

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine Geburtsurkunde für das Standesamt, eine Betriebsanleitung für einen neuen Markt oder die Website in einer zweiten Sprache: Übersetzung ist nicht gleich Übersetzung. Welche Qualifikation nötig ist, hängt vom Zweck ab. Hier lesen Sie, wie sich die Leistungen unterscheiden, wann eine Beglaubigung nötig ist und welche Angaben ein Büro für ein Angebot braucht.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Leistung passt

  • Fachübersetzung: Technik, Recht, Wirtschaft oder Medizin verlangen Fachwissen und einheitliche Terminologie.
  • Beglaubigte Übersetzung: für Urkunden und Dokumente, die Behörden oder Gerichte vorgelegt werden.
  • Dolmetschen: mündlich bei Verhandlungen, Terminen, Schulungen oder Veranstaltungen, konsekutiv oder simultan.
  • Website-Übersetzung: mit Blick auf Suchbegriffe im Zielmarkt und auf die Technik, über die Texte ausgetauscht werden.
  • Lektorat: Prüfung eines vorhandenen Textes auf Fehler, Stil und Einheitlichkeit.

Was das Büro für das Angebot braucht

Übersetzungen werden meist nach Umfang berechnet, etwa nach Zeilen, Wörtern oder Seiten, dazu kommen Zuschläge für Eile, Beglaubigung oder besondere Formate. Beschreiben Sie deshalb möglichst genau, was übersetzt werden soll.

  • Ausgangs- und Zielsprache
  • Fachgebiet und Zweck: Behörde, Vertrag, Veröffentlichung, interne Nutzung
  • Umfang in Seiten und das Dateiformat, etwa Word, PDF, Scan oder Export aus einem System
  • ob eine Beglaubigung nötig ist und für welches Land oder welche Behörde
  • Liefertermin
  • vorhandene Glossare oder frühere Übersetzungen, damit Begriffe gleich bleiben
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Worauf Sie achten sollten

  • Übersetzt eine Person mit der Zielsprache als Muttersprache und Kenntnis des Fachgebiets?
  • Ist ein Korrekturgang durch eine zweite Person enthalten?
  • Wie wird mit vertraulichen Unterlagen umgegangen, und werden Texte in maschinelle Übersetzungsdienste geladen?
  • Was kostet es, wenn sich der Ausgangstext nachträglich ändert?

Beglaubigte Übersetzungen in Österreich

In Österreich fertigen beglaubigte Übersetzungen allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher an, die in der Gerichtsdolmetscherliste des Justizministeriums eingetragen sind. Sie verbinden Übersetzung und Vorlage und bestätigen die Richtigkeit.

Ob eine Stelle im Ausland die österreichische Beglaubigung anerkennt oder eine Apostille oder Überbeglaubigung verlangt, klären Sie mit dieser Stelle. Fragen Sie das Büro, ob die Übersetzung von einer eingetragenen Person kommt.

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Übersetzungsbüros aus Ihrer Region sehen danach nur die Eckdaten, ohne Firmennamen und Kontaktdaten. Genau einer kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor er Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer. Wir prüfen, dass es ihn als Unternehmen gibt, nicht die Qualität seiner Arbeit und nicht seine Gewerbeberechtigung. Eine Zusage, dass die Anfrage übernommen wird, können wir nicht geben; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir sie aus dem Shop.

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Häufige Fragen

Wie wird eine Übersetzung berechnet?

Meist nach Umfang in Zeilen, Wörtern oder Seiten, mit Zuschlägen für Eile, Fachgebiet oder Beglaubigung. Lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage nennen.

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Das entscheidet die Stelle, der Sie das Dokument vorlegen. Fragen Sie dort nach, bevor Sie beauftragen.

Kann ich ein eingescanntes Dokument schicken?

Für ein Angebot ja. Bei beglaubigten Übersetzungen kann das Büro verlangen, das Original zu sehen.

Übersetzen Sie auch Websites direkt im System?

Viele Büros arbeiten mit Exporten aus Website-Systemen. Nennen Sie in der Beschreibung, welches System Sie nutzen.

Warum geht meine Anfrage nur an ein Büro?

Damit Sie nicht von mehreren Büros gleichzeitig kontaktiert werden. Das Büro, das die Anfrage übernimmt, hat sie für sich allein. Für Sie bleibt sie kostenlos und unverbindlich.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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