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Übersetzungsbüro

Übersetzung in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Übersetzungsbüro

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Übersetzungsbüro

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine Geburtsurkunde für das Standesamt, eine Betriebsanleitung für einen neuen Markt oder die Website in einer zweiten Sprache: Übersetzung ist nicht gleich Übersetzung. Welche Qualifikation nötig ist, hängt vom Zweck ab. Hier lesen Sie, wie sich die Leistungen unterscheiden, wann eine Beglaubigung nötig ist und welche Angaben ein Büro für eine Offerte braucht.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Welche Leistung passt

  • Fachübersetzung: Technik, Recht, Wirtschaft oder Medizin verlangen Fachwissen und einheitliche Terminologie.
  • Beglaubigte Übersetzung: für Urkunden und Dokumente, die Behörden oder Gerichte vorgelegt werden.
  • Dolmetschen: mündlich bei Verhandlungen, Terminen, Schulungen oder Veranstaltungen, konsekutiv oder simultan.
  • Website-Übersetzung: mit Blick auf Suchbegriffe im Zielmarkt und auf die Technik, über die Texte ausgetauscht werden.
  • Lektorat: Prüfung eines vorhandenen Textes auf Fehler, Stil und Einheitlichkeit.

Was das Büro für die Offerte braucht

Übersetzungen werden meist nach Umfang berechnet, etwa nach Zeilen, Wörtern oder Seiten, dazu kommen Zuschläge für Eile, Beglaubigung oder besondere Formate. Beschreiben Sie deshalb möglichst genau, was übersetzt werden soll.

  • Ausgangs- und Zielsprache
  • Fachgebiet und Zweck: Behörde, Vertrag, Veröffentlichung, interne Nutzung
  • Umfang in Seiten und das Dateiformat, etwa Word, PDF, Scan oder Export aus einem System
  • ob eine Beglaubigung nötig ist und für welches Land oder welche Behörde
  • vorhandene Glossare oder frühere Übersetzungen, damit Begriffe gleich bleiben
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Worauf Sie achten sollten

  • Übersetzt eine Person mit der Zielsprache als Muttersprache und Kenntnis des Fachgebiets?
  • Ist ein Korrekturgang durch eine zweite Person enthalten?
  • Wie wird mit vertraulichen Unterlagen umgegangen, und werden Texte in maschinelle Übersetzungsdienste geladen?
  • Was kostet es, wenn sich der Ausgangstext nachträglich ändert?

In Liechtenstein: Datenschutz und Anbieter aus der Region

Liechtenstein gehört zum EWR, deshalb gilt für Ihre Dokumente die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle Liechtenstein. Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.

Viele Anbieter sitzen in der Schweiz oder in Österreich. Klären Sie, in welcher Währung abgerechnet wird, welches Recht für den Vertrag gilt und wer vor Ort erreichbar ist.

Quelle: datenschutzstelle.li · eur-lex.europa.eu

Eine Anfrage, ein Betrieb: so funktioniert Offrano

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Wie wird eine Übersetzung berechnet?

Meist nach Umfang in Zeilen, Wörtern oder Seiten, mit Zuschlägen für Eile, Fachgebiet oder Beglaubigung. Lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage nennen.

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Das entscheidet die Stelle, der Sie das Dokument vorlegen. Fragen Sie dort nach, bevor Sie beauftragen.

Kann ich ein eingescanntes Dokument schicken?

Für eine Offerte ja. Bei beglaubigten Übersetzungen kann das Büro verlangen, das Original zu sehen.

Wer ist in Liechtenstein für Datenschutz zuständig?

Die Datenschutzstelle Liechtenstein; es gilt die Datenschutz-Grundverordnung, weil Liechtenstein zum EWR gehört.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Kann ich meine Anfrage zurückziehen?

Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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