Softwareentwicklung
Softwareentwicklung in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem Betrieb
Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Softwareentwicklung in Liechtenstein: Hier lesen Sie, was über Aufwand und Eignung entscheidet, welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht und was im Land gilt, von der Bewilligung über die Gemeinde bis zur Förderung. Ob Fachanwendung, App für den Aussendienst oder die Anbindung von Buchhaltung und Webshop: Individualsoftware wird für die Abläufe Ihres Unternehmens gebaut. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus der Region.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Den Ablauf beschreiben, nicht die Technik
Softwareprojekte werden selten durch das Programmieren teuer, sondern durch Anforderungen, die erst unterwegs sichtbar werden. Halten Sie deshalb fest, welcher Ablauf heute hakt, wer die Anwendung nutzen soll und woran Sie merken, dass sie funktioniert. Programmiersprache und Architektur wählt der Betrieb.
Für den Anfang genügen einige Anwendungsfälle in Alltagssprache, etwa: Der Hauswart meldet einen Schaden mit Foto, die Verwaltung sieht ihn sofort mit Adresse und Dringlichkeit. Notieren Sie auch, was im ersten Schritt bewusst weggelassen wird.
Neu, Erweiterung, Ablösung oder Wartung
- Neuentwicklung: Bewährt hat sich ein schlanker erster Ausbau, der den wichtigsten Ablauf abdeckt und im Alltag getestet wird.
- Erweiterung: Ohne Einblick in Quellcode, Dokumentation und Entwicklungsumgebung kann kein Betrieb seriös offerieren.
- Ablösung oder Migration: Der Aufwand liegt oft in der Datenübernahme und in Sonderfällen, die nur einzelne Mitarbeitende kennen.
- Wartung: Reaktionszeiten, Erreichbarkeit und die Grenze zwischen Pauschale und Zusatzaufwand müssen klar sein.
- Schnittstellen und KI-Funktionen: Nennen Sie die beteiligten Systeme, etwa Ihre Buchhaltung, Ihr ERP oder das E-Banking mit QR-Rechnung.
Welche Angaben der Betrieb für die Offerte braucht
Im Anfrageformular fragen wir nur ab, was über Umfang und Teamgrösse entscheidet.
- wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat
- Art des Projekts: Neuentwicklung, Erweiterung, Modernisierung oder Wartung
- Plattform: Web, iOS, Android, Desktop oder Backend ohne eigene Oberfläche
- ob bereits ein Pflichtenheft oder eine andere schriftliche Anforderungsbeschreibung vorliegt
- eine kurze Beschreibung in Ihren eigenen Worten
Was in der Offerte stehen sollte
- Funktionsumfang als Liste und eine Abgrenzung, was nicht enthalten ist
- Meilensteine, Vorführungen und das Vorgehen bei der Abnahme
- Nutzungsrechte am Quellcode, Herausgabe des Quellcodes und Umgang mit Open-Source-Bestandteilen
- Hosting, Standort der Daten, Updates und Erreichbarkeit bei Störungen
- Laufzeit und Kündigung eines Wartungsvertrags
In Liechtenstein: Datenschutz und Anbieter aus der Region
Liechtenstein gehört zum EWR, deshalb gilt für Ihre Projekte die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle Liechtenstein. Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.
Viele Anbieter sitzen in der Schweiz oder in Österreich. Klären Sie, in welcher Währung abgerechnet wird, welches Recht für den Vertrag gilt und wer vor Ort erreichbar ist.
Quelle: datenschutzstelle.li · eur-lex.europa.eu
Was mit Ihrer Anfrage geschieht
Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.
Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.
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Häufige Fragen
Brauchen wir ein Pflichtenheft, bevor wir eine Offerte einholen?
Nein. Für das erste Gespräch reicht eine kurze Beschreibung der wichtigsten Abläufe. Viele Betriebe erarbeiten das Pflichtenheft gemeinsam mit Ihnen als ersten, separat offerierten Schritt.
Wer erhält die Rechte am Quellcode?
Das regelt der Vertrag. Halten Sie fest, welche Nutzungsrechte Sie erhalten und ob und wann der Quellcode herausgegeben wird. Ohne Regel wird ein späterer Wechsel des Dienstleisters schwierig.
Dürfen unsere Daten auf Servern im Ausland liegen?
Das hängt vom Land und von den Garantien ab, die der Anbieter gibt. Lassen Sie sich den Datenstandort in der Offerte nennen und klären Sie die Zulässigkeit mit Ihrer Datenschutzverantwortlichen oder Ihrem Datenschutzverantwortlichen.
Wer ist in Liechtenstein für Datenschutz zuständig?
Die Datenschutzstelle Liechtenstein; es gilt die Datenschutz-Grundverordnung, weil Liechtenstein zum EWR gehört.
Quelle: datenschutzstelle.li
Kann ich meine Anfrage zurückziehen?
Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.
Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?
Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie seine Offerte annehmen, entscheiden Sie frei.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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