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ERP-Software

ERP-Software in Liechtenstein: eine Offerte von genau einem ERP-Partner

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: ERP-Software

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

ERP-Software in Liechtenstein: Hier lesen Sie, was über Aufwand und Eignung entscheidet, welche Angaben ein Betrieb für eine belastbare Offerte braucht und was im Land gilt, von der Bewilligung über die Gemeinde bis zur Förderung. Aufträge in Excel, Lagerbestände auf Papier und Rechnungen in einem separaten Programm: Irgendwann trägt diese Aufteilung nicht mehr. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus der Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Software und Einführung sind zwei Posten

Ein ERP-Projekt besteht aus der Software, meist als Abo pro Benutzer oder als Lizenz mit Wartungsvertrag, und aus der Einführung durch einen Partner: Abläufe aufnehmen, System einrichten, Daten übernehmen, Mitarbeitende schulen. Der zweite Posten wird in Offerten am häufigsten unterschätzt.

Je stärker Sie sich am Standard der Software orientieren, desto einfacher bleiben Updates. Anpassungen sind möglich, sollten aber begründet und dokumentiert sein.

Welche Art von Projekt?

  • ERP-Einführung: Bisher laufen Tabellen oder Einzelprogramme; zuerst werden die Abläufe aufgenommen.
  • ERP-Wechsel: Aufwand machen Datenübernahme, offene Posten, Artikelstämme und gewohnte Auswertungen.
  • Anpassung und Schnittstellen: Webshop, Zeiterfassung, E-Banking oder Ihr Treuhandbüro anbinden.
  • CRM-Einführung: Kundenkontakte, Offerten und Verkaufschancen an einem Ort.
  • Support und Wartung: Updates, Fehlerbehebung und Anwenderhilfe nach dem Start.
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Welche Angaben der ERP-Partner für die Offerte braucht

Das Formular fragt nach den Punkten, die über System und Aufwand entscheiden.

  • Grösse Ihres Unternehmens und Branche: Produktion, Handel, Dienstleistung, Bau und Handwerk oder Logistik
  • Anzahl der Benutzer im System
  • benötigte Bereiche: Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft, Produktionsplanung, Verkauf und CRM, Personalwesen
  • heutiges System: keines, Tabellen, älteres ERP oder mehrere Einzellösungen
  • eine kurze Beschreibung, etwa Mehrsprachigkeit, Fremdwährungen oder mehrere Gesellschaften

Was in der Offerte stehen sollte

  • Lizenz- oder Abomodell mit Benutzerzahl, Laufzeit und Kündigung
  • Einführungsleistungen als Liste, mit Ihrer erwarteten Mitwirkung
  • welche Daten übernommen werden und wer sie bereinigt
  • Cloud oder eigene Server, Datenstandort und Regelung der Auftragsbearbeitung nach DSG
  • Umgang mit Anpassungen bei Updates

In Liechtenstein: Datenschutz und Anbieter aus der Region

Liechtenstein gehört zum EWR, deshalb gilt für Ihre Projekte die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzstelle Liechtenstein. Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.

Viele Anbieter sitzen in der Schweiz oder in Österreich. Klären Sie, in welcher Währung abgerechnet wird, welches Recht für den Vertrag gilt und wer vor Ort erreichbar ist.

Quelle: datenschutzstelle.li · eur-lex.europa.eu

Eine Anfrage, ein Betrieb: so funktioniert Offrano

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Mehrwertsteuernummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Muss das ERP QR-Rechnungen können?

Fragen Sie auch, ob eingehende Zahlungen automatisch den offenen Posten zugeordnet werden.

Kann das ERP unsere Lohnbuchhaltung übernehmen?

Manche Systeme ja, andere binden eine spezialisierte Lohnsoftware an.

Cloud-ERP oder eigene Server?

Cloud spart eigene Server und Updates, bindet Sie aber an Abo und Anbieter. Klären Sie den Datenstandort und die Auftragsbearbeitung. Eigene Server geben mehr Kontrolle, brauchen aber IT-Betreuung.

Wer ist in Liechtenstein für Datenschutz zuständig?

Die Datenschutzstelle Liechtenstein; es gilt die Datenschutz-Grundverordnung, weil Liechtenstein zum EWR gehört.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Kann ich meine Anfrage zurückziehen?

Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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