IT-Service
Datensicherung: eine Offerte für ein belastbares Backup in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ob defekte Festplatte, versehentlich gelöschter Ordner oder Verschlüsselung durch Schadsoftware: Wie gut eine Datensicherung ist, zeigt sich erst im Ernstfall. Hier lesen Sie, was ein Sicherungskonzept regelt, wie ein Dienstleister vorgeht und welche Pflichten nach dem Datenschutzgesetz im Schadensfall entstehen können.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was das Konzept festlegt
- welche Systeme gesichert werden: Server, Datenbanken der Branchensoftware, Cloud-Postfächer und Cloud-Ablagen, Arbeitsplätze
- Häufigkeit und wie weit zurück sich Stände wiederherstellen lassen
- Speicherorte: mehrere Kopien an getrennten Orten, eine davon für Schadsoftware unerreichbar
- wie lange der Betrieb ohne ein System auskommt und wie viel Datenverlust tragbar ist
Sicherung, Archiv und Meldepflicht
Eine Sicherung soll Sie nach einem Schaden rasch wieder arbeitsfähig machen. Die Aufbewahrung der Geschäftsbücher nach Obligationenrecht und Geschäftsbücherverordnung ist eine eigene Aufgabe; dafür braucht es ein Archiv, das Unterlagen unverändert und lesbar hält. Die Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Treuhänder.
Gehen bei einem Vorfall Personendaten verloren oder gelangen in falsche Hände, müssen Sie nach Art. 24 DSG dem EDÖB so rasch als möglich eine Verletzung der Datensicherheit melden, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Betroffenen führt. Der Wiederanlaufplan sollte festhalten, wer das prüft.
Quelle: fedlex.admin.ch
Anfrage stellenWas der Dienstleister für die Offerte wissen muss
- vorhandene Server, Cloud-Dienste und Programme und wo die Daten liegen
- ungefähre Datenmenge und wie schnell sie wächst
- welche Systeme zuerst wieder laufen müssen
- was heute gesichert wird und wann zuletzt eine Wiederherstellung getestet wurde
Typische Fehler
- Sicherung nie zurückgespielt: Im Ernstfall ist sie unvollständig.
- Sicherung ständig am Netz: Schadsoftware verschlüsselt sie mit.
- Cloud-Postfächer vergessen, weil man sie für automatisch gesichert hält.
- Fehlermeldungen liest niemand, fehlgeschlagene Sicherungen bleiben wochenlang unbemerkt.
Was in der Offerte stehen sollte
Ein schriftliches Sicherungskonzept, Hard- und Software mit laufenden Kosten, Speicherorte in der Schweiz oder im Ausland, Überwachung, protokollierte Wiederherstellungstests, ein Wiederanlaufplan und die Regelung der Auftragsbearbeitung.
Über Offrano geht Ihre Anfrage an einen einzigen Dienstleister, der dafür bezahlt. Sie zahlen nichts und erhalten seine Kontaktdaten, bevor er Ihre sieht.
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Häufige Fragen
Müssen wir einen Datenverlust dem EDÖB melden?
Wenn die Verletzung der Datensicherheit voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die betroffenen Personen führt, ja, und zwar so rasch als möglich.
Quelle: fedlex.admin.ch
Reicht eine externe Festplatte?
Für einen Betrieb selten. Sie kann ausfallen, gestohlen oder mit verschlüsselt werden, wenn sie angeschlossen bleibt.
Wie oft sollte eine Wiederherstellung getestet werden?
Regelmässig und nach grösseren Änderungen. Vereinbaren Sie einen festen Rhythmus mit Protokoll.
Sichert der Cloud-Anbieter unsere Postfächer?
Er schützt vor Ausfällen seiner Technik, aber nicht zuverlässig vor Löschen oder Schadsoftware. Eine eigene Sicherung ist oft sinnvoll.
Ersetzt die Sicherung das Archiv der Buchhaltung?
Nein. Für die Aufbewahrung der Geschäftsbücher braucht es ein Archiv, das Unterlagen unverändert hält.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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