IT-Service
Umstellung auf die Cloud: eine Offerte für Schweizer Unternehmen
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Der Server im Keller wird alt, das Team arbeitet mobil, und die E-Mail läuft noch beim Anbieter von früher: Das ist oft der Anlass, Dienste in die Cloud zu verlegen. Hier lesen Sie, was sich eignet, wie eine Umstellung abläuft und was das Datenschutzgesetz zum Speicherort im Ausland sagt.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was in die Cloud wandern kann
- E-Mail und Kalender, samt Postfächern, Weiterleitungen und Einstellungen Ihrer .ch-Domain
- Dateiablage, mit einem neuen Rechtekonzept statt alter Freigaben
- Server und Branchensoftware, als Online-Dienst des Herstellers oder als virtueller Server in einem Rechenzentrum, auf Wunsch in der Schweiz
- nicht alles: Maschinensteuerungen oder einzelne Programme bleiben oft sinnvoll vor Ort
Ablauf
Nach der Bestandsaufnahme folgen Rechtekonzept, Testmigration mit einigen Benutzern und der Umzug, meist am Wochenende oder in Etappen. Altsysteme werden erst abgeschaltet, wenn alles geprüft ist. Fertig ist die Umstellung erst mit eingerichteter Sicherung und Anmeldung mit zweitem Faktor.
Anfrage stellenWas der Dienstleister für die Offerte wissen muss
- welche Dienste umziehen und wie viele Benutzer betroffen sind
- ungefähre Datenmenge und Geschwindigkeit Ihrer Internetleitung
- Branchensoftware und ob es eine Cloud-Version gibt
- ob es Vorgaben zum Datenstandort gibt, etwa von Kunden, Aufsicht oder Berufsgeheimnis
Datenstandort und Bekanntgabe ins Ausland
Liegen Personendaten bei einem Anbieter im Ausland, ist das eine Bekanntgabe ins Ausland. Nach Art. 16 DSG ist sie zulässig, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass der betreffende Staat einen angemessenen Schutz gewährleistet. Fehlt ein solcher Entscheid, braucht es einen geeigneten Datenschutz auf anderem Weg, etwa durch Datenschutzklauseln im Vertrag. Lassen Sie sich deshalb alle Speicherorte und Unterauftragnehmer nennen.
Die rechtliche Einordnung für Ihr Unternehmen klären Sie mit Ihrer Datenschutzverantwortlichen oder Ihrem Datenschutzverantwortlichen. Denken Sie auch an die Aufbewahrung der Geschäftsbücher, die nach einem Anbieterwechsel weiterläuft.
Quelle: fedlex.admin.ch
Typische Fehler und die Offerte
- Alte Freigaben ungeprüft übernommen: Das Durcheinander zieht mit.
- Keine eigene Sicherung: Cloud schützt nicht zuverlässig vor Löschen oder Verschlüsselung.
- In die Offerte gehören Migrationsumfang, Testphase, Zeitplan, Schulung, laufende Lizenzkosten getrennt von der Einmalleistung und Preise mit oder ohne MWST.
- Offrano gibt Ihre Anfrage an genau einen Dienstleister, der dafür bezahlt; Sie zahlen nichts und erhalten seine Kontaktdaten zuerst.
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Häufige Fragen
Dürfen unsere Daten bei einem Anbieter in den USA liegen?
Das hängt davon ab, ob der Bundesrat für das Land oder den Rahmen einen angemessenen Schutz festgestellt hat oder ob andere Garantien bestehen. Lassen Sie das vor der Umstellung prüfen.
Quelle: fedlex.admin.ch
Gibt es Cloud-Angebote mit Speicherort Schweiz?
Ja, verschiedene Anbieter bieten Rechenzentren in der Schweiz an. Ob das für Ihr Unternehmen nötig ist, hängt von Ihren Daten und Verpflichtungen ab.
Brauchen wir nach der Umstellung noch eine Datensicherung?
In aller Regel ja. Cloud-Dienste schützen vor Technikausfällen, aber nicht zuverlässig vor Löschen durch Benutzer oder Schadsoftware.
Können wir während der Umstellung weiterarbeiten?
Meist ja, weil in Etappen oder am Wochenende migriert wird.
Was geschieht mit dem alten Server?
Er wird erst nach vollständiger Prüfung ausser Betrieb genommen. Datenträger sollten nachweisbar gelöscht oder vernichtet werden.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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