Begriff
Auftragsverarbeiter: was der Begriff bedeutet
Ein Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet, etwa ein IT- oder Hosting-Anbieter.
Für die Zusammenarbeit braucht es einen Vertrag, der Zweck, Sicherheit und Weisungen regelt. Die Datenschutzbehörde erklärt die Pflichten.
Pflichten im Überblick
Ein Auftragsverarbeiter darf Daten nur auf dokumentierte Weisung verarbeiten, muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen und darf weitere Auftragsverarbeiter nur mit Genehmigung einsetzen. Die Datenschutzbehörde beschreibt diese Pflichten auf ihrer Website.
Schließen Sie den Vertrag ab, bevor der Dienstleister Zugriff auf Daten erhält. Typische Auftragsverarbeiter sind Anbieter von Cloud-Diensten, Newsletter-Software oder externer IT-Betreuung.
Quelle: dsb.gv.at