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IT-Service

IT-Service: ein Angebot von genau einem IT-Dienstleister in Luxemburg

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: IT-Service

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Wenn der Server ausfällt, das WLAN im Lager nicht reicht oder niemand weiß, wo die Datensicherung liegt, fehlt meist eine geregelte IT-Betreuung. Hier lesen Sie, welche Formen der Zusammenarbeit es gibt, welche Angaben ein IT-Dienstleister für ein Angebot braucht, was in einen Betreuungsvertrag gehört und wie Offrano Ihre Anfrage an genau einen Betrieb vergibt.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Betreuung auf Zuruf oder mit festem Vertrag

Bei Betreuung auf Zuruf rufen Sie an, wenn etwas nicht geht, und zahlen den Einsatz nach Aufwand. Das wirkt günstig, solange wenig passiert, verschiebt aber Vorsorge wie Updates und Sicherungskontrollen auf später.

Bei einem Betreuungsvertrag, oft Managed Services genannt, kümmert sich der Dienstleister laufend um vereinbarte Geräte und Dienste: Updates, Überwachung, Datensicherung, Helpdesk. Abgerechnet wird meist eine monatliche Pauschale je Arbeitsplatz, Gerät oder Nutzer. Entscheidend ist, was die Pauschale abdeckt und was zusätzlich berechnet wird.

Die typischen Leistungen

  • Laufende Betreuung und Helpdesk: Anlaufstelle für Ihre Mitarbeitenden, per Telefon, Ticket oder Fernwartung
  • Cloud: Umstellung von E-Mail, Dateiablage oder Servern auf Cloud-Dienste, inklusive Rechtekonzept und Datenübernahme
  • Netzwerk und WLAN: Planung, Verkabelung in Abstimmung mit einem Elektrobetrieb, Firewall, Gastzugang, Anbindung weiterer Standorte
  • Telefonie: Umstieg auf eine VoIP-Telefonanlage, Rufnummernmitnahme, Anbindung an Handys und Software
  • Datensicherung: Konzept, Umsetzung und regelmäßiger Test, ob sich Daten tatsächlich wiederherstellen lassen
  • Hardware: Beschaffung, Einrichtung und Austausch von Arbeitsplätzen, Druckern und Servern
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Welche Angaben ein IT-Dienstleister braucht

Der Aufwand hängt vor allem davon ab, wie viele Menschen und Geräte betreut werden und wie verteilt Ihr Unternehmen ist. Das Formular fragt deshalb gezielt nach diesen Punkten.

  • Größe Ihres Unternehmens und Anzahl der Arbeitsplätze
  • Anzahl der Standorte, auch Homeoffice-Arbeitsplätze in nennenswerter Zahl
  • was benötigt wird: laufende Betreuung, Cloud, Netzwerk, Telefonie, IT-Sicherheit oder Hardware
  • ob es bereits einen IT-Dienstleister gibt, von dem übernommen werden muss
  • gewünschter Beginn und grober monatlicher Budgetrahmen
  • eine kurze Beschreibung, etwa eingesetzte Fachsoftware oder bekannte Probleme

In Luxemburg: Datenschutz, Genehmigung und Sprachen

Für Ihre IT-Projekte gilt die Datenschutz-Grundverordnung; Aufsichtsbehörde in Luxemburg ist die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD). Verarbeitet ein Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.

Viele gewerbliche Tätigkeiten brauchen in Luxemburg eine Niederlassungsgenehmigung. Klären Sie mit dem Anbieter auch, in welchen Sprachen er arbeitet; in Luxemburg sind Deutsch, Französisch und Luxemburgisch im Alltag, im Geschäftsleben oft auch Englisch üblich.

Quelle: cnpd.public.lu · eur-lex.europa.eu · guichet.public.lu

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Pauschale oder Abrechnung nach Aufwand – was ist sinnvoller?

Bei wenigen Geräten und seltenen Problemen kann Aufwand reichen. Sobald Updates, Sicherungen und Überwachung verlässlich laufen sollen, ist eine Pauschale mit klar beschriebenem Umfang meist planbarer.

Wie wechseln wir den IT-Dienstleister?

Kündigen Sie erst, wenn der neue Dienstleister eine Bestandsaufnahme gemacht hat, und verlangen Sie vom bisherigen die vollständige Dokumentation und alle Zugangsdaten. Eine Übergabephase mit beiden Seiten vermeidet Ausfälle.

Brauchen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Wenn der Dienstleister Zugriff auf Systeme mit personenbezogenen Daten hat, in der Regel ja. Das betrifft fast jede laufende IT-Betreuung.

Wer ist in Luxemburg für Datenschutz zuständig?

Die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD).

Was kostet mich die Anfrage bei Offrano?

Nichts. Offrano wird von dem Betrieb bezahlt, der Ihre Anfrage übernimmt. Ob Sie sein Angebot annehmen, entscheiden Sie frei.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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