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IT-Service

IT-Service: ein Angebot von genau einem IT-Dienstleister

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: IT-Service

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Wenn der Server ausfällt, das WLAN im Lager nicht reicht oder niemand weiß, wo die Datensicherung liegt, fehlt meist eine geregelte IT-Betreuung. Hier lesen Sie, welche Formen der Zusammenarbeit es gibt, welche Angaben ein IT-Dienstleister für ein Angebot braucht, was in einen Betreuungsvertrag gehört und wie Offrano Ihre Anfrage an genau einen Betrieb vergibt.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Betreuung auf Zuruf oder mit festem Vertrag

Bei Betreuung auf Zuruf rufen Sie an, wenn etwas nicht geht, und zahlen den Einsatz nach Aufwand. Das wirkt günstig, solange wenig passiert, verschiebt aber Vorsorge wie Updates und Sicherungskontrollen auf später.

Bei einem Betreuungsvertrag, oft Managed Services genannt, kümmert sich der Dienstleister laufend um vereinbarte Geräte und Dienste: Updates, Überwachung, Datensicherung, Helpdesk. Abgerechnet wird meist eine monatliche Pauschale je Arbeitsplatz, Gerät oder Nutzer. Entscheidend ist, was die Pauschale abdeckt und was zusätzlich berechnet wird.

Die typischen Leistungen

  • Laufende Betreuung und Helpdesk: Anlaufstelle für Ihre Mitarbeitenden, per Telefon, Ticket oder Fernwartung
  • Cloud: Umstellung von E-Mail, Dateiablage oder Servern auf Cloud-Dienste, inklusive Rechtekonzept und Datenübernahme
  • Netzwerk und WLAN: Planung, Verkabelung in Abstimmung mit einem Elektrobetrieb, Firewall, Gastzugang, Anbindung weiterer Standorte
  • Telefonie: Umstieg auf eine VoIP-Telefonanlage, Rufnummernmitnahme, Anbindung an Handys und Software
  • Datensicherung: Konzept, Umsetzung und regelmäßiger Test, ob sich Daten tatsächlich wiederherstellen lassen
  • Hardware: Beschaffung, Einrichtung und Austausch von Arbeitsplätzen, Druckern und Servern
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Welche Angaben ein IT-Dienstleister braucht

Der Aufwand hängt vor allem davon ab, wie viele Menschen und Geräte betreut werden und wie verteilt Ihr Unternehmen ist. Das Formular fragt deshalb gezielt nach diesen Punkten.

  • Größe Ihres Unternehmens und Anzahl der Arbeitsplätze
  • Anzahl der Standorte, auch Homeoffice-Arbeitsplätze in nennenswerter Zahl
  • was benötigt wird: laufende Betreuung, Cloud, Netzwerk, Telefonie, IT-Sicherheit oder Hardware
  • ob es bereits einen IT-Dienstleister gibt, von dem übernommen werden muss
  • gewünschter Beginn und grober monatlicher Budgetrahmen
  • eine kurze Beschreibung, etwa eingesetzte Fachsoftware oder bekannte Probleme

Was in den Betreuungsvertrag gehört

  • genaue Liste der betreuten Geräte, Dienste und Standorte
  • Reaktionszeiten nach Dringlichkeit und Servicezeiten, auch für Notfälle außerhalb der Bürozeiten
  • was die Pauschale enthält und zu welchem Satz Zusatzarbeiten abgerechnet werden
  • Dokumentation: Netzplan, Zugangsdaten, Lizenzen und Sicherungskonzept gehören Ihnen und werden aktuell gehalten
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, weil der Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten hat
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und eine geregelte Übergabe an einen Nachfolger am Vertragsende

Quelle: dsb.gv.at

Wenn Sicherheitspflichten dazukommen

Seit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im BSI-Gesetz müssen mehr Unternehmen als früher Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, sich beim BSI registrieren und Sicherheitsvorfälle melden. Das BSI bietet eine Betroffenheitsprüfung an. Fällt Ihr Unternehmen darunter, sollte der IT-Dienstleister wissen, welche Nachweise er liefern muss; sonst ist die Pflicht meist ein Anlass für ein eigenes Sicherheitsprojekt.

Unabhängig davon lohnt es sich, mit dem Dienstleister festzulegen, wer im Ernstfall was tut: Wer entscheidet, ob Systeme abgeschaltet werden, und wer ist erreichbar?

Quelle: bsi.bund.de · gesetze-im-internet.de

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Sie schildern Ihren Bedarf und bestätigen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. IT-Dienstleister sehen zunächst nur die Eckdaten, ohne Firmennamen und Kontaktdaten. Übernimmt ein Dienstleister die Anfrage, bezahlt er Offrano dafür und ist der einzige, der sie bekommt; für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Bevor er Ihre Kontaktdaten sieht, erhalten Sie seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail.

Wir prüfen nur, dass es den Dienstleister als Unternehmen gibt, anhand von USt-ID oder Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Eine Zusage, dass jemand übernimmt, gibt es nicht; nach 21 Tagen ohne Übernahme nehmen wir die Anfrage aus dem Angebot. Offrano betreut keine IT und wird nicht Ihr Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Pauschale oder Abrechnung nach Aufwand – was ist sinnvoller?

Bei wenigen Geräten und seltenen Problemen kann Aufwand reichen. Sobald Updates, Sicherungen und Überwachung verlässlich laufen sollen, ist eine Pauschale mit klar beschriebenem Umfang meist planbarer.

Wie wechseln wir den IT-Dienstleister?

Kündigen Sie erst, wenn der neue Dienstleister eine Bestandsaufnahme gemacht hat, und verlangen Sie vom bisherigen die vollständige Dokumentation und alle Zugangsdaten. Eine Übergabephase mit beiden Seiten vermeidet Ausfälle.

Brauchen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Wenn der Dienstleister Zugriff auf Systeme mit personenbezogenen Daten hat, in der Regel ja. Das betrifft fast jede laufende IT-Betreuung.

Fällt unser Unternehmen unter NIS-2?

Das hängt von Branche und Größe ab. Das BSI stellt dafür eine Betroffenheitsprüfung bereit. Das Ergebnis ist wichtig für den Umfang der Betreuung.

Quelle: bsi.bund.de

Wem gehören die Zugangsdaten zu unseren Systemen?

Ihrem Unternehmen. Vereinbaren Sie, dass alle administrativen Zugänge dokumentiert und für Sie jederzeit abrufbar sind, etwa in einem versiegelten Notfallumschlag oder einem gemeinsamen Passwortsafe.

Warum geht unsere Anfrage nur an einen Dienstleister?

Damit Sie nicht von mehreren Anbietern gleichzeitig angerufen werden. Der Dienstleister, der übernimmt, bezahlt dafür und hat einen Grund, sich Zeit für Ihre Bestandsaufnahme zu nehmen.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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