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Webdesign

Webdesign: ein Angebot von genau einer Agentur

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Webdesign

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen? (Pflichtfeld)
Art des Projekts (Pflichtfeld)
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Möchten Sie Inhalte selbst pflegen (CMS)? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Eine Website ist heute oft der erste Kontakt zu Ihrem Unternehmen, für Kundschaft ebenso wie für Bewerberinnen und Bewerber. Hier lesen Sie, wie sich neue Website, Relaunch und Onlineshop unterscheiden, welche Angaben eine Agentur für ein Angebot braucht, welche rechtlichen Punkte Sie mitdenken sollten und wie Offrano Ihre Anfrage an genau einen Betrieb gibt.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Neue Website, Relaunch, Onlineshop oder Landingpage

  • Neue Website: Sie starten ohne Altlasten. Der größte Aufwand liegt meist nicht im Design, sondern in Texten, Bildern und der Frage, welche Seiten es überhaupt braucht.
  • Relaunch: Die bestehende Seite wird neu aufgebaut. Wichtig ist, dass alte Adressen per Weiterleitung auf die neuen zeigen, sonst verlieren Sie Besucher aus Suchmaschinen und Links von anderen Seiten.
  • Onlineshop: Neben dem Design geht es um Produktdaten, Zahlungsarten, Versand, Steuern und Rechtstexte. Klären Sie früh, ob Warenwirtschaft oder Buchhaltung angebunden werden sollen.
  • Landingpage: eine einzelne Seite für eine Kampagne oder ein Angebot, oft in Verbindung mit Online-Werbung.
  • Betreuung: laufende Updates, Sicherheit, kleine Änderungen und Hosting, meist als monatliche Pauschale.

Welche Angaben eine Agentur für das Angebot braucht

Webprojekte lassen sich nur vergleichen, wenn alle von derselben Grundlage ausgehen. Deshalb fragt das Formular nach den Punkten, die den Aufwand bestimmen.

  • Größe Ihres Unternehmens und Art des Projekts: neue Website, Relaunch, Shop oder Betreuung
  • ungefähre Zahl der Seiten; eine grobe Sitemap mit den Hauptbereichen hilft sehr
  • Anzahl der Sprachen, weil jede Sprache Texte, Pflege und oft eigene Rechtstexte bedeutet
  • ob Sie Inhalte selbst pflegen möchten, also ein Redaktionssystem (CMS) brauchen
  • gewünschter Start und grober Budgetrahmen
  • eine kurze Beschreibung: Zielgruppe, Beispiele von Seiten, die Ihnen gefallen, vorhandenes Logo und Bildmaterial
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Was im Angebot stehen sollte

  • welche Seiten und Funktionen enthalten sind und wie viele Korrekturschleifen beim Design
  • wer Texte und Bilder liefert und ob Fotos, Bildrechte oder Übersetzungen enthalten sind
  • welches System eingesetzt wird und ob Sie später ohne die Agentur weiterarbeiten können
  • wem Domain, Hosting-Vertrag und Zugänge gehören; sie sollten auf Ihr Unternehmen laufen
  • Weiterleitungen beim Relaunch und grundlegende technische Suchmaschinenoptimierung
  • Betreuung nach dem Start: Updates, Datensicherung, Laufzeit und Kündigung

Pflichten, die Sie mitdenken sollten

Impressum: Wer geschäftsmäßig einen digitalen Dienst anbietet, muss nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz unter anderem Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und gegebenenfalls Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer leicht erreichbar bereithalten.

Cookies und Tracking: Nach § 25 TDDDG ist das Speichern von Informationen auf dem Gerät der Besucher oder der Zugriff darauf grundsätzlich nur mit Einwilligung zulässig, außer es ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Lassen Sie sich zeigen, wie die Einwilligung technisch umgesetzt wird.

Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, also viele Onlineshops. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, gilt die Pflicht nicht. Ob Ihr Angebot betroffen ist, klären Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt; die Agentur sollte die technische Umsetzung beschreiben können.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Typische Fehler und ihre Folgen

  • Relaunch ohne Weiterleitungen: Besucher aus Suchmaschinen landen auf Fehlerseiten, Sichtbarkeit geht verloren.
  • Domain auf die Agentur registriert: Ein Wechsel wird zur Verhandlungssache.
  • Texte zu spät: Das Design ist fertig, aber die Seite kann nicht starten.
  • Nur am großen Bildschirm abgenommen: Auf dem Handy, wo viele Besucher kommen, fallen Fehler erst nach dem Start auf.

So vergibt Offrano Ihre Anfrage

Nach Ihrer Anfrage und der Bestätigung von Telefonnummer und E-Mail-Adresse sehen Webagenturen nur die Eckdaten, ohne Firmennamen und Kontaktdaten. Eine einzige Agentur kann die Anfrage übernehmen; sie bezahlt Offrano dafür. Sie selbst zahlen nichts und gehen keine Verpflichtung ein. Bevor die Agentur Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen ihren Namen, ihre Anschrift und ihre Telefonnummer per E-Mail.

Wir prüfen nur, dass es die Agentur als Unternehmen gibt, über USt-ID oder Registerauszug, nicht die Qualität ihrer Arbeit. Eine Zusage, dass sich jemand meldet, gibt es nicht; bleibt die Anfrage 21 Tage ohne Übernahme, nehmen wir sie aus dem Angebot. Offrano baut keine Websites und ist nicht Vertragspartner.

Leistungen

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Ratgeber zu Webdesign

Häufige Fragen

Brauchen wir ein CMS?

Wenn Sie Texte, Stellenanzeigen oder Neuigkeiten selbst ändern möchten, ja. Wird die Seite selten geändert, kann eine schlanke Seite ohne Redaktionssystem sicherer und pflegeleichter sein. Lassen Sie sich beides erklären.

Wem gehört die Domain nach dem Projekt?

Das sollte von Anfang an Ihr Unternehmen sein. Achten Sie darauf, dass Domain und Hosting-Vertrag auf Sie laufen und Sie alle Zugänge erhalten.

Verlieren wir bei einem Relaunch unsere Google-Platzierungen?

Das Risiko besteht, wenn alte Adressen ins Leere laufen. Eine Agentur sollte eine Liste aller bisherigen Adressen erstellen und sie auf passende neue Seiten weiterleiten.

Muss unser Onlineshop barrierefrei sein?

Viele Onlineshops für Verbraucher fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen. Die Einordnung für Ihr Unternehmen klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Liefern wir die Texte oder die Agentur?

Beides ist möglich. Steht es nicht im Angebot, gehen viele Agenturen davon aus, dass Sie die Texte liefern. Klären Sie das vorab, weil Texte oft den Zeitplan bestimmen.

Warum bekommt nur eine Agentur unsere Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Anbietern gleichzeitig kontaktiert werden. Die Agentur, die übernimmt, bezahlt dafür und hat die Anfrage für sich allein. Ihr Angebot ist für Sie unverbindlich.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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