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Barrierefreie Onlineshops: was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bedeutet

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wer an Verbraucher online verkauft, muss seinen Shop in vielen Fällen barrierefrei gestalten. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das bestimmte Produkte und Dienstleistungen erfasst. Dieser Artikel erklärt, wer betroffen ist, was barrierefrei im Sinne des Gesetzes heißt, welche Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt und worauf Sie bei einer Agentur achten. Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, klären Sie im Zweifel rechtlich.

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Welche Angebote erfasst sind

Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, und für bestimmte Dienstleistungen, die nach diesem Tag für Verbraucher erbracht werden. Zu den Dienstleistungen gehören unter anderem Telekommunikationsdienste, Elemente von Personenbeförderungsdiensten, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für Onlineshops ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr relevant.

Das Gesetz richtet sich an Angebote für Verbraucher. Ein reiner B2B-Shop, der nur an Unternehmen verkauft, ist anders zu beurteilen; auch das klären Sie im Einzelfall.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Was barrierefrei heißt

Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Die konkreten Anforderungen stehen in einer Rechtsverordnung, die sich am Anhang der europäischen Richtlinie orientiert. In der Praxis spielen Normen und Richtlinien für barrierefreie Webinhalte eine große Rolle.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Für sie stellt das Bundesarbeitsministerium Leitlinien bereit. Wer knapp an der Grenze liegt oder wächst, sollte Barrierefreiheit trotzdem von Anfang an mitdenken, weil ein späterer Umbau teurer ist.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Typische Anforderungen an einen Shop

  • Bedienbarkeit mit Tastatur, ohne Maus
  • ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift
  • Alternativtexte für Produktbilder und Grafiken
  • verständliche Formulare mit Fehlermeldungen, die Screenreader ausgeben
  • ein barrierefreier Bestellvorgang bis zur Bezahlung
  • Informationen zur Barrierefreiheit des Angebots

Was Agenturen leisten sollten

Eine Agentur, die Shops für Verbraucher baut, sollte Barrierefreiheit nicht als Zusatzpaket verkaufen, sondern als Teil von Gestaltung, Technik und Inhalten planen. Fragen Sie, nach welchen Richtlinien geprüft wird, wie Tests ablaufen, auch mit assistiven Technologien, und wie Redakteure später barrierefreie Inhalte einpflegen. Ein Prüfbericht am Ende des Projekts zeigt, was erreicht ist und wo es Lücken gibt.

Relaunch statt Nachbesserung

Bei älteren Shopsystemen ist Barrierefreiheit oft nur mit großem Aufwand nachzurüsten, weil Vorlagen, Plugins und Bezahlschritte nicht dafür gebaut sind. Dann kann ein Relaunch sinnvoller sein. Eine Bestandsaufnahme mit einer Prüfung ausgewählter Seiten gibt eine erste Einschätzung, bevor Sie entscheiden.

Was nicht reicht

Einblendungen, die eine Seite per Knopfdruck angeblich barrierefrei machen, ersetzen keine barrierefreie Umsetzung. Sie verändern Darstellungen, beheben aber strukturelle Probleme in Code, Formularen und Bedienung nicht. Lassen Sie sich nicht auf Versprechen ein, die ohne Änderungen am Shop auskommen wollen.

Typische Fehler

  • Barrierefreiheit erst nach dem Livegang prüfen.
  • Nur die Startseite testen, nicht den Bestellvorgang.
  • Bilder ohne Alternativtexte einpflegen.
  • Bezahlanbieter einbinden, deren Schritte nicht barrierefrei sind.
  • Redaktion nicht schulen.

Ein Beispiel: Shop mit eigenem Checkout

Ein Händler für Gartenbedarf verkauft über einen eigenen Shop an Privatkunden. Die Prüfung zeigt: Produktfotos haben keine Alternativtexte, der Filter lässt sich nur mit der Maus bedienen, und im Bezahlschritt werden Fehlermeldungen nur farblich angezeigt. Die Agentur priorisiert den Bestellvorgang, ergänzt Alternativtexte über eine Vorlage für die Redaktion und baut den Filter tastaturbedienbar um. Anschließend wird mit einem Screenreader getestet und eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht.

Barrierefreiheit und Suchmaschinen

Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit verbessern zugleich die Verständlichkeit für Suchmaschinen: saubere Überschriftenstruktur, beschreibende Linktexte, Alternativtexte, schnelle Ladezeiten. Das ist kein Ersatz für eine Suchmaschinenoptimierung, aber ein angenehmer Nebeneffekt, den eine Agentur mitplanen kann.

Laufende Pflege

Barrierefreiheit ist kein einmaliger Zustand. Jedes neue Produkt, jede Aktion und jedes Plugin kann neue Barrieren bringen. Legen Sie fest, wer neue Inhalte prüft, und planen Sie regelmäßige Stichproben ein, etwa vor großen Aktionen oder nach Updates des Shopsystems. Ein Wartungsvertrag mit der Agentur kann das abdecken.

Was im Angebot stehen sollte

  • Prüfung nach anerkannten Richtlinien mit Bericht
  • Umsetzung in Vorlagen, Formularen und Bestellvorgang
  • Tests mit Tastatur und Screenreader
  • Schulung der Redaktion für Bilder, Texte und Dokumente
  • Erklärung zur Barrierefreiheit und Kontaktweg für Rückmeldungen

Dokumente und Downloads nicht vergessen

Zu einem Shop gehören oft Datenblätter, Bedienungsanleitungen, Geschäftsbedingungen und Rechnungen als PDF. Auch sie sollten für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein, etwa mit echter Textstruktur statt eingescannter Bilder. Fragen Sie die Agentur, ob sie Vorlagen für barrierefreie Dokumente liefert oder ob diese Aufgabe bei Ihnen bleibt, und planen Sie die Überarbeitung der wichtigsten Dokumente in das Projekt ein.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für einen neuen Shop, einen Relaunch oder eine Barrierefreiheitsprüfung an genau eine Agentur aus Ihrer Region. Nennen Sie Shopsystem, Umfang und ob Sie an Verbraucher verkaufen.

Häufige Fragen

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für meinen Onlineshop?

Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucher erbracht werden, in vielen Fällen ja. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten.

Seit wann gilt das Gesetz?

Für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden.

Was heißt barrierefrei?

Auffindbar, zugänglich und nutzbar für Menschen mit Behinderungen, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

In der Regel nicht. Strukturelle Probleme in Code und Bedienung behebt es nicht.

Betrifft das auch B2B-Shops?

Das Gesetz zielt auf Angebote für Verbraucher. Wie Ihr Shop einzuordnen ist, klären Sie im Einzelfall.

Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?

Betroffene Anbieter müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung bereitstellen. Wie das im Einzelnen aussieht, regelt die Verordnung zum Gesetz; klären Sie Details mit Ihrer Agentur und rechtlich.

Wer prüft, ob mein Shop barrierefrei ist?

Agenturen mit Erfahrung in Barrierefreiheit oder spezialisierte Prüfstellen. Lassen Sie sich die angewandten Richtlinien und einen Bericht geben.

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