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E-Rechnung im B2B: was als elektronische Rechnung gilt und was Betriebe vorbereiten sollten

Von der Offrano-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Zwischen Unternehmen in Deutschland wird die elektronische Rechnung zum Standard. Gemeint ist nicht die PDF-Datei im Anhang einer E-Mail, sondern eine Rechnung in einem strukturierten Format, das eine Software ohne Abtippen lesen kann. Dieser Artikel erklärt, wie das Umsatzsteuergesetz die elektronische Rechnung definiert, wann sie verpflichtend ist, welche Formate in Frage kommen und worauf Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters oder einer ERP-Lösung achten. Steuerliche Fragen im Einzelfall klären Sie mit Ihrer steuerlichen Vertretung.

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Was eine elektronische Rechnung ist

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet die elektronische Rechnung von der sonstigen Rechnung. Eine elektronische Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung. Alles andere, also Papier und elektronische Formate ohne diese Struktur wie eine einfache PDF-Datei, gilt als sonstige Rechnung.

Das strukturierte Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen oder zwischen Aussteller und Empfänger vereinbart sein, sofern sich die erforderlichen Angaben vollständig in ein normgerechtes Format übertragen lassen.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Wann sie Pflicht ist

Für Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen ist eine Rechnung als elektronische Rechnung auszustellen, wenn leistender Unternehmer und Empfänger im Inland ansässig sind. Die Rechnung ist in diesen Fällen innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung auszustellen. Für die Umstellung sieht das Gesetz Übergangsregeln vor, die für manche Unternehmen noch eine Zeit lang sonstige Rechnungen zulassen; welche für Sie gelten, klären Sie mit Ihrer steuerlichen Vertretung.

Wichtig für die Praxis: Empfangen müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen können. Die Pflicht zum Ausstellen betrifft die leistende Seite.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Formate, die in der Praxis vorkommen

In Deutschland verbreitet sind XRechnung, ein reines XML-Format, und ZUGFeRD in bestimmten Profilen, das eine lesbare PDF-Ansicht mit einer eingebetteten XML-Datei verbindet. Beide können der europäischen Norm entsprechen. Entscheidend ist nicht der Name, sondern ob Ihre Software das Format korrekt erzeugen und empfangen kann und ob es für Ihre Geschäftspartner passt.

Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

  • einen Empfangskanal festlegen, etwa eine zentrale E-Mail-Adresse oder eine Plattform
  • prüfen, ob Buchhaltung oder ERP strukturierte Rechnungen einlesen und anzeigen kann
  • klären, wie Rechnungen revisionssicher archiviert werden
  • Stammdaten pflegen: Adressen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Bestellnummern
  • Lieferanten und Kunden informieren, welches Format Sie verwenden

E-Rechnung und ERP-System

Wer ein ERP- oder Warenwirtschaftssystem nutzt oder einführt, sollte die E-Rechnung als festen Bestandteil der Anforderungen sehen: Erzeugen im richtigen Format, Einlesen mit automatischer Zuordnung zu Bestellung und Wareneingang, Prüfung und Freigabe im System, Übergabe an die Buchhaltung und Archivierung. Je mehr davon automatisch läuft, desto größer ist der Nutzen über die Pflicht hinaus.

Fragen an einen Dienstleister

  • Welche Formate und Profile kann die Lösung erzeugen und empfangen?
  • Wie werden eingehende Rechnungen geprüft, etwa auf Pflichtangaben und Rechenfehler?
  • Wie funktioniert die Archivierung, und wer ist dafür verantwortlich?
  • Welche Schnittstellen gibt es zu Ihrer Buchhaltung und Ihrer Bank?
  • Wie wird mit Rechnungen umgegangen, die noch als PDF oder Papier kommen?

Typische Fehler bei der Umstellung

  • Eine PDF-Datei per E-Mail für eine elektronische Rechnung halten.
  • Den Empfang nicht organisieren, sodass Rechnungen im Postfach verloren gehen.
  • Eine Lösung wählen, die nur erzeugt, aber nicht sinnvoll empfangen kann.
  • Archivierung und Nachvollziehbarkeit nicht mitdenken.
  • Mitarbeitende nicht einbinden, die Rechnungen prüfen und freigeben.

Kleine Betriebe

Auch Handwerksbetriebe und Kleinunternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können. Für den Anfang genügt oft eine Buchhaltungssoftware, die strukturierte Rechnungen lesen und anzeigen kann. Wer wenige Rechnungen schreibt, kann zum Erzeugen auf Programme oder Portale zurückgreifen, die normgerechte Formate ausgeben. Wichtig ist, frühzeitig zu testen, statt bis zur letzten Übergangsfrist zu warten.

Ein Beispiel aus einem Handwerksbetrieb

Ein Installationsbetrieb mit einigen Mitarbeitenden bekommt die ersten Rechnungen seines Großhändlers als XRechnung. Die bisherige Bürosoftware zeigt sie nur als Zeichensalat an. Nach einem Update und einer Einstellung für den Empfang lassen sich die Rechnungen lesbar anzeigen und in die Buchhaltung übernehmen. Für eigene Rechnungen an Firmenkunden wird im selben Zug das Ausgabeformat umgestellt; Rechnungen an Privatkunden laufen weiter wie bisher.

Aufbewahren: die E-Rechnung als Beleg

Rechnungen sind Buchungsbelege und gehören zu den Unterlagen, die geordnet aufzubewahren sind. Bei einer elektronischen Rechnung ist das maßgebliche Dokument die strukturierte Datei, nicht ein Ausdruck oder eine erzeugte Ansicht. Ihre Archivlösung muss die Datei unverändert und lesbar für die gesetzlichen Fristen vorhalten und bei einer Prüfung wieder vorlegen können. Klären Sie mit dem Anbieter, wie das technisch gelöst ist, und mit Ihrer steuerlichen Vertretung, welche Fristen für Sie gelten.

Quelle: gesetze-im-internet.de

Prüfung eingehender Rechnungen

Mit der strukturierten Rechnung lässt sich vieles automatisch prüfen: Pflichtangaben, Rechenwerte, Bestellnummern, Bankverbindung. Das spart Zeit, entbindet aber nicht von der inhaltlichen Kontrolle, ob die Leistung wie berechnet erbracht wurde. Legen Sie fest, wer Rechnungen freigibt und wie Abweichungen geklärt werden, bevor bezahlt wird.

Anfrage über Offrano

Über Offrano geht Ihre Anfrage für ERP, Buchhaltungsanbindung oder Softwareanpassung an genau einen Anbieter aus Ihrer Region. Beschreiben Sie, welche Systeme Sie nutzen und wie viele Rechnungen Sie im Monat schreiben und empfangen.

Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine einfache PDF-Datei gilt als sonstige Rechnung, weil sie kein strukturiertes Format ist.

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen ist die elektronische Rechnung vorgesehen; der Empfang muss möglich sein.

Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung betrifft Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen.

Welches Format soll ich wählen?

Eines, das der europäischen Norm entspricht und zu Ihren Geschäftspartnern passt, etwa XRechnung oder ZUGFeRD in einem geeigneten Profil.

Welche Übergangsfristen gelten für mich?

Das hängt von Ihrem Unternehmen ab. Klären Sie das mit Ihrer steuerlichen Vertretung.

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