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Webdesign

Onlineshop: ein Angebot für Ihren Webshop von genau einer Agentur

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Webdesign

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Ein Onlineshop ist eine Website mit Kasse, Lager und Rechtspflichten. Neben Gestaltung geht es um Produktdaten, Zahlungsarten, Versand und die Frage, wie Bestellungen in Ihre Buchhaltung gelangen. Hier lesen Sie, welche Entscheidungen vor dem Angebot fallen sollten, was die Agentur wissen muss und welche gesetzlichen Vorgaben den Bestellvorgang prägen.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Grundentscheidungen vor dem Angebot

  • Mietshop oder eigenes System: Ein gemietetes Shopsystem ist schnell eingerichtet und wird vom Anbieter gepflegt; ein eigenes System ist flexibler, braucht aber Wartung.
  • Endkunden oder Geschäftskunden: B2B-Shops brauchen oft Kundenpreise, Rechnungskauf, Staffelpreise und Freigaben; für Verbraucher gelten zusätzliche Informationspflichten.
  • Anbindung: Warenwirtschaft, Buchhaltung, Versanddienstleister und Marktplätze sollten früh benannt werden.

Was die Agentur wissen muss

  • Zahl der Produkte und Varianten, und woher die Produktdaten kommen
  • gewünschte Zahlungsarten und Versandwege, auch ins Ausland
  • ob Lagerbestände und Bestellungen mit einer Warenwirtschaft abgeglichen werden
  • ob Sie an Verbraucher, an Unternehmen oder an beide verkaufen
  • wer Produkttexte und Fotos liefert
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Vorgaben für den Bestellvorgang

Verkaufen Sie an Verbraucher, prägen gesetzliche Vorgaben den Ablauf. Nach § 312j BGB müssen Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs angegeben werden, und eine Bestellschaltfläche muss gut lesbar mit »zahlungspflichtig bestellen« oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein; sonst kommt der Vertrag nicht zustande. Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern nach § 312g BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, mit Ausnahmen etwa für individuell angefertigte Waren.

Dazu kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Onlineshops, die Verbrauchern nach dem 28. Juni 2025 Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten; Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen. Wer verpackte Ware versendet, muss sich in der Regel nach dem Verpackungsgesetz registrieren. Die Rechtstexte selbst sollten von einer Anwältin, einem Anwalt oder einem spezialisierten Dienst stammen.

Quelle: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Typische Fehler

  • Produktdaten unterschätzt: Hunderte Artikel ohne gepflegte Texte, Bilder und Merkmale verzögern den Start.
  • Versandkosten erst im letzten Schritt: Kundschaft bricht den Kauf ab.
  • Keine Anbindung an die Buchhaltung: Bestellungen werden von Hand übertragen.
  • Rechtstexte aus einem anderen Shop kopiert: Sie passen nicht zu Ihrem Sortiment.

Was im Angebot stehen sollte

Shopsystem und laufende Kosten, Umfang der Produktdatenübernahme, Zahlungs- und Versandanbindungen, Schnittstellen, Umsetzung von Bestellvorgang und Barrierefreiheit, Test mit echten Bestellungen, Einweisung und Wartung nach dem Start. Über Offrano erhält genau eine Agentur Ihre Anfrage; sie bezahlt dafür, für Sie bleibt es kostenlos.

Leistungen

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Häufige Fragen

Mietshop oder eigenes Shopsystem?

Ein Mietshop ist schnell startklar und wird gepflegt, bindet Sie aber an den Anbieter. Ein eigenes System ist flexibler, braucht aber laufende Wartung. Lassen Sie sich die Kosten über mehrere Jahre vergleichen.

Wie muss der Bestellbutton beschriftet sein?

Bei Verbraucherbestellungen gut lesbar mit »zahlungspflichtig bestellen« oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung.

Gilt das Widerrufsrecht auch für Geschäftskunden?

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern zu. Wie Sie Rückgaben mit Geschäftskunden regeln, legen Sie in Ihren Geschäftsbedingungen fest.

Schreibt die Agentur unsere Rechtstexte?

In der Regel nicht, weil das rechtliche Arbeit ist. Die Agentur baut die Texte ein; erstellen sollten sie Fachleute oder ein spezialisierter Dienst.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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