Webdesign
Onlineshop: eine Offerte von genau einer Agentur in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Ein Onlineshop ist eine Website mit Kasse, Lager und Rechtspflichten. Neben Gestaltung geht es um Produktdaten, Zahlungsarten, Versand und die Frage, wie Bestellungen in Ihre Buchhaltung gelangen. Hier lesen Sie, welche Entscheidungen vor der Offerte fallen sollten, was die Agentur wissen muss und welche gesetzlichen Vorgaben den Bestellvorgang prägen.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Grundentscheidungen vor der Offerte
- Mietshop oder eigenes System: Ein gemietetes Shopsystem ist schnell eingerichtet und wird vom Anbieter gepflegt; ein eigenes System ist flexibler, braucht aber Wartung.
- Endkunden oder Geschäftskunden: B2B-Shops brauchen oft Kundenpreise, Rechnungskauf, Staffelpreise und Freigaben; für Verbraucher gelten zusätzliche Informationspflichten.
- Anbindung: Warenwirtschaft, Buchhaltung, Versanddienstleister und Marktplätze sollten früh benannt werden.
Was die Agentur wissen muss
- Zahl der Produkte und Varianten, und woher die Produktdaten kommen
- gewünschte Zahlungsarten und Versandwege, auch ins Ausland
- ob Lagerbestände und Bestellungen mit einer Warenwirtschaft abgeglichen werden
- ob Sie an Verbraucher, an Unternehmen oder an beide verkaufen
- wer Produkttexte und Fotos liefert
Typische Fehler
- Produktdaten unterschätzt: Hunderte Artikel ohne gepflegte Texte, Bilder und Merkmale verzögern den Start.
- Versandkosten erst im letzten Schritt: Kundschaft bricht den Kauf ab.
- Keine Anbindung an die Buchhaltung: Bestellungen werden von Hand übertragen.
- Rechtstexte aus einem anderen Shop kopiert: Sie passen nicht zu Ihrem Sortiment.
Was in der Offerte stehen sollte
Shopsystem und laufende Kosten, Umfang der Produktdatenübernahme, Zahlungs- und Versandanbindungen, Schnittstellen, Umsetzung von Bestellvorgang und Barrierefreiheit, Test mit echten Bestellungen, Einweisung und Wartung nach dem Start. Über Offrano erhält genau eine Agentur Ihre Anfrage; sie bezahlt dafür, für Sie bleibt es kostenlos.
Vorgaben für den Bestellvorgang in der Schweiz
Wer in der Schweiz online verkauft, muss nach dem Lauterkeitsrecht Identität und E-Mail-Adresse angeben, die technischen Schritte bis zur Bestellung erklären, Eingabefehler korrigierbar machen und jede Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe wie in der EU kennt die Schweiz nicht; ob Sie freiwillig ein Rückgaberecht gewähren, legen Ihre Geschäftsbedingungen fest. Verkaufen Sie auch in die EU, gelten dort die Regeln des Käuferlandes. Preise zeigen Sie in Franken, und klären Sie früh, wie Versand und Verzollung ins Ausland im Shop abgebildet werden.
Quelle: fedlex.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Die Anfrage ist kostenlos und geht exklusiv an einen Webdesigner. Bevor er Ihre Daten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Adresse und Telefonnummer. Übernimmt innerhalb von 21 Tagen niemand, nehmen wir die Anfrage heraus.
Ratgeber zu Webdesign
Häufige Fragen
Mietshop oder eigenes Shopsystem?
Ein Mietshop ist schnell startklar und wird gepflegt, bindet Sie aber an den Anbieter. Ein eigenes System ist flexibler, braucht aber laufende Wartung. Lassen Sie sich die Kosten über mehrere Jahre vergleichen.
Schreibt die Agentur unsere Rechtstexte?
In der Regel nicht, weil das rechtliche Arbeit ist. Die Agentur baut die Texte ein; erstellen sollten sie Fachleute oder ein spezialisierter Dienst.
Gibt es in der Schweiz ein Widerrufsrecht für Onlinekäufe?
Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht wie in der EU gibt es nicht. Ob Sie ein Rückgaberecht gewähren, regeln Ihre Geschäftsbedingungen; beim Verkauf in die EU gelten die dortigen Regeln.
Welche Zahlungsarten sollte der Shop anbieten?
Das hängt von Ihrer Kundschaft ab. Fragen Sie die Agentur, welche Zahlungsdienste sich anbinden lassen, welche Gebühren anfallen und wie Zahlungen in Ihre Buchhaltung gelangen. In der Schweiz gehört dazu oft auch die Zahlung per QR-Rechnung.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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