Webdesign
Website-Betreuung: eine Offerte von genau einer Agentur in der Schweiz
Eine Offerte von einem Betrieb – keine Anrufflut.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail an {email} geschickt. Erst nach dem Klick auf den Link darin geben wir Ihre Anfrage an Betriebe frei.
Eine Website ist nach dem Start nicht fertig. Redaktionssysteme und Erweiterungen bekommen Sicherheitsupdates, Inhalte veralten, und irgendwann fällt ein Formular aus, ohne dass es jemand merkt. Hier lesen Sie, was eine Website-Betreuung umfasst, was die Agentur für eine Offerte wissen muss und woran Sie einen guten Wartungsvertrag erkennen.
- Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
- Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
- Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.
Was zur Betreuung gehört
- Updates des Redaktionssystems, der Erweiterungen und des Designs, mit Test danach
- Datensicherung der Website und Test der Wiederherstellung
- Überwachung von Erreichbarkeit, Formularen und Zertifikat
- Hosting und E-Mail, sofern die Agentur sie stellt
- ein Kontingent für kleine Änderungen, etwa neue Stellenanzeigen, Texte oder Bilder
Abgrenzung zu Neubau und Relaunch
Betreuung hält eine bestehende Seite sicher und aktuell. Neue Bereiche, ein neues Design oder ein Systemwechsel sind Projekte und werden eigens angeboten. Übernimmt eine Agentur eine Seite, die sie nicht selbst gebaut hat, steht am Anfang meist eine Prüfung, ob Updates überhaupt gefahrlos möglich sind.
Anfrage stellenWas die Agentur wissen muss
- Adresse der Website und welches System eingesetzt wird
- wer die Seite gebaut hat und ob Zugänge zu Hosting, Domain und Redaktionssystem vorliegen
- wie oft Sie Änderungen brauchen und ob es einen Onlineshop oder Formulare mit Kundendaten gibt
- ob Hosting und E-Mail übernommen werden sollen
Typische Fehler
- Updates jahrelang ausgelassen: Ein Sprung über viele Versionen wird aufwendig und riskant.
- Sicherung beim selben Hoster wie die Website: Fällt der Hoster aus, ist beides weg.
- Kontingent ohne Regel für nicht genutzte Stunden: Es verfällt, oder es entstehen Streitfragen.
- Kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, obwohl die Agentur auf Formulardaten zugreifen kann.
Datenschutz im Betreuungsvertrag
Weil die Agentur bei der Betreuung Zugriff auf Personendaten aus Formularen, Konten oder Shops hat, bearbeitet sie diese in Ihrem Auftrag. Nach dem Datenschutzgesetz muss vertraglich geregelt sein, dass sie die Daten nur so bearbeitet, wie Sie es selbst dürften, und angemessen schützt. Gibt sie Arbeiten an Dritte weiter oder liegen Daten im Ausland, gehört das ebenfalls in den Vertrag.
Quelle: edoeb.admin.ch
Ihre Anfrage über Offrano
Sie beschreiben das Vorhaben einmal, ein Webdesigner übernimmt es exklusiv und bezahlt Offrano dafür. Seine Kontaktdaten kommen vorab per E-Mail zu Ihnen.
Leistungen
Ratgeber zu Webdesign
Häufige Fragen
Brauchen wir eine Betreuung, wenn sich an der Seite kaum etwas ändert?
Ja, wenn ein Redaktionssystem mit Erweiterungen läuft, weil Sicherheitsupdates auch ohne inhaltliche Änderungen anfallen. Sehr schlanke Seiten ohne System brauchen weniger Pflege.
Kann eine andere Agentur unsere Seite übernehmen?
Meist ja, wenn alle Zugänge vorliegen. Am Anfang steht eine Prüfung des Zustands, oft als eigener Posten.
Was passiert mit ungenutzten Stunden im Kontingent?
Das regelt der Vertrag. Manche Agenturen übertragen sie in den Folgemonat, andere lassen sie verfallen.
Wem gehört das Hosting-Konto?
Am besten Ihrem Unternehmen, mit Zugriff für die Agentur. Dann bleibt die Seite bei einem Wechsel in Ihrer Hand.
Bereit für Ihre Anfrage?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.
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