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Barrierefreier Umbau

Barrierefreier Umbau: ein Angebot von genau einem Fachbetrieb in Luxemburg

Ein Betrieb aus Ihrer Region meldet sich – keine Anrufflut.

Ihre Anfrage: Barrierefreier Umbau

Schritt 1 von 5 · Vorhaben

Vorhaben

Worum geht es genau? (Pflichtfeld)
Sind Sie Eigentümer der Immobilie? (Pflichtfeld)
Um welches Gebäude geht es? (Pflichtfeld)
Welche Umbauten sind geplant? (Pflichtfeld)
Zimmer
Wird die Wohnung während des Umbaus bewohnt? (Pflichtfeld)
Wann soll der Auftrag starten? (Pflichtfeld)
Grober Budgetrahmen (Pflichtfeld)
Möchten Sie Fördermittel nutzen? (Pflichtfeld)

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Kostenlos · unverbindlich · Ihre Nummer bekommt genau ein Betrieb

Wer länger in der eigenen Wohnung bleiben möchte, stößt oft an dieselben Stellen: die Duschwanne mit hohem Rand, die schmale Badtür, Schwellen, Stufen am Eingang. Hier lesen Sie, welche Umbauten es gibt, wie mehrere Gewerke zusammenspielen, welche Angaben ein Betrieb für ein belastbares Angebot braucht und wie Sie Förderung und Zustimmung rechtzeitig klären. Ihre Anfrage geht an genau einen Betrieb aus Ihrer Region.

  • Genau ein Betrieb. Ihre Anfrage wird ein einziges Mal vergeben. Danach sieht sie kein anderer Betrieb mehr.
  • Sie wissen vorher, wer sich meldet. Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten erhält, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer.
  • Widerruf jederzeit. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen – über den Link in unserer E-Mail.

Typische Umbauten

  • Barrierefreies Bad: bodengleiche Dusche statt Wanne, unterfahrbarer Waschtisch, WC in passender Höhe, Platz zum Bewegen
  • Türen verbreitern: neue Öffnung, Zarge und Türblatt, oft auch eine Schiebetür, wo zum Schwenken kein Platz ist
  • Schwellen entfernen: an Balkon, Terrasse und zwischen Räumen, mit angepassten Bodenbelägen
  • Rampe am Eingang: mit geringer Neigung, rutschhemmendem Belag und Handlauf
  • Haltegriffe und Handläufe an Treppen, im Bad und im Flur
  • Treppenlift oder Hublift, wenn Stufen im Haus nicht zu vermeiden sind

Worauf es fachlich ankommt

Im Bestand lässt sich das nicht immer vollständig erreichen. Ein guter Betrieb sagt offen, was in Ihrer Wohnung möglich ist und was nicht, statt nur ein Paket zu verkaufen.

Eine bodengleiche Dusche braucht Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf und eine sorgfältige Abdichtung. Soll eine Tür verbreitert werden, ist zu klären, ob die Wand tragend ist; dann gehört ein Statiker dazu. Griffe brauchen einen Untergrund, der die Last trägt, bei Leichtbauwänden also eine Verstärkung.

Meist arbeiten mehrere Gewerke zusammen: Installateur, Fliesenleger, Trockenbauer, Tischler, Elektriker. Fragen Sie, ob der Betrieb die Koordination übernimmt und wer Ihr Ansprechpartner ist, gerade wenn Sie während des Umbaus in der Wohnung bleiben.

Anfrage stellen

Welche Angaben ein Betrieb für das Angebot braucht

  • ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen
  • die Art des Gebäudes: Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus oder Wohnung
  • welche Umbauten geplant sind: Dusche und Bad, breitere Türen, Schwellen, Rampe, Haltegriffe, Treppenlift
  • wie viele Räume betroffen sind
  • ob die Wohnung während des Umbaus bewohnt wird
  • ob Sie Fördermittel nutzen möchten, weil der Antrag den Ablauf bestimmt
  • Ihr Zeitrahmen und ein grober Budgetrahmen
  • Besonderheiten in eigenen Worten, etwa ein kleines Bad, Stufen am Hauseingang oder ein Rollstuhl, der durch die Türen passen muss

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, sodass sie zu Förderanträgen passen?
  • Sind Abbruch, Entsorgung, Abdichtung und Wiederherstellung von Boden und Wänden enthalten?
  • Werden Türbreiten, Bewegungsflächen und Höhen genannt?
  • Wer übernimmt Sanitär- und Elektroarbeiten, und wer koordiniert?
  • Wie lange ist das Bad nicht nutzbar, und gibt es eine Übergangslösung?

In Luxemburg: Baugenehmigung und Niederlassungsgenehmigung

Ob der Umbau eine Baugenehmigung braucht, klären Sie vor Beginn der Arbeiten mit Ihrer Gemeinde: In Luxemburg wird die Genehmigung beim Bürgermeister beantragt, und sie ist unter anderem für jeden Neubau, jeden Umbau, jede Nutzungsänderung und jeden Abriss nötig. Die Pläne erstellt normalerweise ein Architekt; beim Innenumbau einer Wohnung, der weder tragende Teile noch Fassade oder Dach betrifft, ist das nicht nötig.

Handwerkliche Tätigkeiten brauchen in Luxemburg eine Niederlassungsgenehmigung. Viele Betriebe aus der Grenzregion arbeiten in Luxemburg; fragen Sie nach der Genehmigung und danach, in welcher Sprache Offerte und Rechnung erstellt werden.

Quelle: guichet.public.lu · guichet.public.lu

Eine Anfrage, ein Betrieb: so funktioniert Offrano

Sie bestätigen Ihre Telefonnummer mit einem SMS-Code und Ihre E-Mail-Adresse über einen Link. Danach sehen Betriebe aus der Region nur die Eckdaten, ohne Namen und Kontaktdaten. Ein einziger Betrieb kann die Anfrage übernehmen; er bezahlt Offrano dafür, für Sie ist sie kostenlos und unverbindlich.

Bevor der Betrieb Ihre Kontaktdaten sieht, schicken wir Ihnen seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer per E-Mail. Geprüft ist nur, dass es den Betrieb als Unternehmen gibt, etwa über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug, nicht die Qualität seiner Arbeit. Dass sich ein Betrieb meldet, können wir nicht zusagen; übernimmt innerhalb von 21 Tagen keiner, nehmen wir die Anfrage wieder heraus. Offrano ist nicht Vertragspartner.

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Häufige Fragen

Lässt sich eine Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen?

In vielen Bädern ja. Es braucht genug Aufbauhöhe für Gefälle und Ablauf. Wo das nicht reicht, gibt es sehr flache Duschwannen als Alternative. Der Betrieb prüft das vor Ort.

Kann ich während des Umbaus in der Wohnung bleiben?

Oft ja, aber das Bad ist eine Zeit lang nicht nutzbar. Geben Sie in der Anfrage an, dass Sie in der Wohnung bleiben, damit der Betrieb Reihenfolge und Übergangslösung plant.

Darf ich als Mieter barrierefrei umbauen?

Sie können vom Vermieter verlangen, solche Umbauten zu erlauben, soweit sie ihm zumutbar sind. Klären Sie das schriftlich und auch, was beim Auszug gilt.

Braucht ein Handwerksbetrieb in Luxemburg eine Genehmigung?

Ja, handwerkliche Tätigkeiten brauchen eine Niederlassungsgenehmigung. Fragen Sie den Betrieb danach.

Warum bekommt nur ein Betrieb meine Anfrage?

Damit Sie nicht von mehreren Firmen gleichzeitig angerufen werden. Der Betrieb, der übernimmt, hat die Anfrage für sich allein.

Kann ich meine Anfrage zurückziehen?

Ja, über den Link in jeder E-Mail von Offrano. Ist die Anfrage schon übernommen, leiten wir Ihren Widerruf sofort an den Betrieb weiter.

Bereit für Ihre Anfrage?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben – Ihre Anfrage geht an genau einen Fachbetrieb.

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